Chatkontrolle: Datenschutzbeauftragte fordern vollständigen Verzicht auf anlasslose Massenüberwachung

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 26.02.2026

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert vor den beginnenden Verhandlungen in der EU über mögliche Chatkontrollen, auf derartige Maßnahmen vollständig und endgültig zu verzichten. Die DSK appelliert an die Beteiligten, von der Massenüberwachung privater Chats („Aufdeckungsanordnungen“) sowie dem flächendeckenden Scannen privater Nachrichten und einem Durchbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ohne Ausnahme abzusehen. Hintertüren in der Verschlüsselung gefährden die Sicherheit der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürgern und könnten auch von Kriminellen ausgenutzt werden.

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Datenschutzbeauftragter mahnt bei Polizeigesetz-Novelle: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist legitimierbar

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 26.02.2026

Im Rahmen einer Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) im Niedersächsischen Landtag hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Denis Lehmkemper die Bedeutung der Grundrechte bei der Erweiterung von Befugnisnormen im NPOG betont.

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Neues Landesdatenschutzgesetz – Hilfestellung zum Thema Videoüberwachung

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 26.02.2026

Anfang Februar hat der Landtag das Änderungsgesetz zum Landesdatenschutzgesetz (LDSG) beschlossen. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft den Bereich der Videoüberwachung. Der bislang sehr begrenzte Anwendungsbereich für die Videoüberwachung wurde in § 18 LDSG-neu ausgeweitet. Die bisherige Einschränkung der Videoüberwachung auf konkrete Objekte wie öffentliche Einrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel oder Amtsgebäude und die sich darin befindlichen Personen, fallen durch die Gesetzesänderung weg. Nunmehr ist die Videoüberwachung unabhängig von diesen Objekten zulässig, wenn die Videoüberwachung erforderlich ist, um das Hausrecht zu wahren oder öffentliche Aufgaben zu erfüllen.

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Pressemitteilung Datenschutzkonferenz: Ergebnisse der europaweiten Aktion zur Umsetzung des „Rechts auf Löschung“ liegen vor

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom 18.02.2026

„Coordinated Enforcement Framework“ 2025: Ergebnisse der europaweiten Aktion zur Umsetzung des Rechts der Bürger_innen auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten in der Praxis liegen vor.

Aus den Ergebnissen der Befragung haben die Aufsichtsbehörden Empfehlungen für Verantwortliche erarbeitet.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine europaweite Prüfaktion „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) zum Recht auf Löschung beendet. Die 32 beteiligten europäischen Aufsichtsbehörden hatten einen einheitlichen Fragebogen an verantwortliche Stellen übersandt. 764 Behörden, Unternehmen und weitere Verantwortliche, darunter 60 in Deutschland, haben darauf geantwortet. Die Datenschutzbehörden haben daraus abgeleitet Empfehlungen für Verantwortliche und die Aufsichtsbehörden sowie den EDSA formuliert, die nun online im Abschlussbericht abrufbar sind.

Das Recht auf Löschung ist eines der am häufigsten ausgeübten Datenschutzrechte und eines, über das bei den Datenschutzaufsichtsbehörden viele Beschwerden eingehen. Die europaweite Aktion hatte das Ziel, den Aufsichtsbehörden genauer aufzuzeigen, wo genau Probleme bei der Umsetzung des Rechts auf Löschung liegen.

Die differenzierten Antworten der Behörden, Unternehmen und weiteren verantwortlichen Stellen waren aussagekräftig: Die Einhaltung der Datenschutzanforderungen des Art. 17 DS-GVO ist abhängig von der Größe, dem Sektor und der Branche, sowie der Anzahl der erhaltenen Löschersuchen, Verarbeitungsvorgängen sowie Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden. Wesentliche Herausforderungen im Hinblick auf die Umsetzung von Art. 17 DS-GVO waren für Verantwortliche, dass mitunter klare interne Regelungen fehlen, wann und wie zu löschen ist, dass teilweile keine internen Schulungen durchgeführt werden und Rechtsunsicherheiten bei der Prüfung von Ausnahmetatbeständen und Aufbewahrungsfristen sowie bei den Anforderungen an die Löschung personenbezogener Daten in Back-Ups und bei den Anforderungen an die Anonymisierung von Daten bestehen.

Der EDSA-Abschlussbericht gibt zu den genannten Herausforderungen Empfehlungen für Verantwortliche. Zugleich dienen sie den Aufsichtsbehörden auch als eine Richtschnur, wenn sie mit Verantwortlichen ins Gespräch gehen. Der deutsche Annex zum EU-Abschlussbericht enthält eine Vielzahl an „Best Practices“ zu den Themenkomplexen, die abgefragt wurden.

Neben dem Fokus auf Tatsachenfeststellung („fact-finding“) des CEF 2025 haben einige europäische Aufsichtsbehörden auch formelle Untersuchungen eingeleitet, bereits laufende Untersuchungen fortgesetzt oder planen auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse, entsprechende weiterführende Maßnahmen umzusetzen.

Weitere Informationen
Aus Deutschland haben sich die Landesdatenschützer_innen aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beteiligt.

Der Abschlussbericht des EDSA zum CEF 2025 steht auf der Website des EDSA zur Verfügung<https://www.edpb.europa.eu/news/news/2026/edpb-identifies-challenges-hindering-full-implementation-right-erasure_de>.

Über die Datenschutzkonferenz:
Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.

Europäische Datenschutzbehörden kritisieren Pläne der EU-Kommission für Änderungen an den Datenschutzvorschriften

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 11.02.2026

Anlässlich der Veröffentlichung der gemeinsamen Stellungnahme der europäischen Datenschutzbehörden zum digitalen Omnibus der EU-Kommission betont die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Meike Kamp, dass die EU-Kommission zwar einige positive Vorschläge zur Vereinfachung macht, zugleich jedoch Grundpfeiler des Datenschutzes in Frage stellt.

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