Informationsfreiheit

Informationsfreiheit bedeutet, dass jedermann grundsätzlich ohne Begründung Zugang zu Informationen haben kann, die bei sogenannten informationspflichtigen Stellen vorhanden sind. Durch diese Transparenz soll die Teilnahme des Bürgers an der politischen Willensbildung sowie die Kontrolle staatlichen Handelns durch den Bürger ermöglicht werden. Bestimmte Informationen können im Einzelfall von dem Recht auf Informationszugang (teilweise) ausgenommen sein, zum Beispiel Informationen, die personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder geheimhaltungsbedürftige öffentliche Informationen enthalten. Die Einzelheiten der Informationsgewährung richten sich nach den auf Bundesebene bzw. in den jeweiligen Bundesländern vorhandenen Regelungen (wobei nicht jedes Bundesland über ein Gesetz verfügt, welches den Zugang zu Informationen nach den Grundsätzen der Informationsfreiheit regelt). Näheres dazu findet sich auf den Webseiten der Bundes- bzw. des/der jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Die Bundes- und die Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sind in dem Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF) vertreten. Dieser Arbeitskreis bereitet die Sitzungen und Entschließungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) vor und tagt zweimal jährlich. Die Tagesordnungen und Protokolle des AKIF können generell den Webseiten der Bundes- und der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit entnommen werden, zum Beispiel beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt.

Für ausführlichere Informationen können Sie unter den folgenden Links recherchieren.

Weiterführende Links

Häufig gestellte Fragen zur Informationsfreiheit (FAQ) von der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg


Zuständigkeiten in Deutschland (die Informationsfreiheit betreffend) von der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg


Informationsfreiheit von dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein