Datenschutztag 2022: Datenschutz als Prämisse für eine bürgergerechte digitale Transformation
Veröffentlicht am:Medienmitteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 28.01.2022
Am diesjährigen Datenschutztag nimmt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zusammen mit den Datenschutzbeauftragten der frankophonen und zweisprachigen Kantone an einer öffentlichen Konferenz der Universität Lausanne teil, die von der Fakultät für Rechtswissenschaften, Kriminalwissenschaften und öffentliche Verwaltung organisiert wird. In seinem Vortrag zur Strategie einer digitalen Schweiz zeigt der Beauftragte auf, wie die Datenschutzbehörden darauf hinwirken, dass der digitale Wandel unter Wahrung des Grundrechts auf ein privates und selbstbestimmtes Leben der Bürgerinnen und Bürger erfolgt. Digitale Projekte dürfen nicht in einer von Amts- und Geschäftsgeheimnissen geprägten Sphäre gestaltet werden.
In seiner Strategie zur digitalen Schweiz hält der Bundesrat die Behörden aller föderalen Ebenen sowie die Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft und Politik an, den digitalen Wandel gemeinsam voranzutreiben. Die digitale Transformation bestehender Strukturen erfordert gemäss dieser Strategie ein Umdenken, das traditionelle Formen des Zusammenlebens und Wirtschaftens in Frage stellt. Digitale Kompetenzen und Vernetzung sowie das Teilen von Daten zwischen allen Akteuren sind angesagt. Und aus der daraus resultierenden Akkumulation von Wissen soll eine Schweiz entstehen, in der die Bevölkerung auch im digitalen Raum am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben teilhat.
„Open Data“ versus „My Data“
Die Datenschutzbehörden wirken darauf hin, dass diese Vision im Sinne einer aktiven Teilhabe der Schweizer Bevölkerung umgesetzt wird und dass der digitale Wandel unter Wahrung des Grundrechts auf ein privates und selbstbestimmtes Leben vor sich gehen kann. Die freie Zugänglichmachung, Nutzung und Teilung von Daten durch Behörden, Forschung und Wirtschaft (Open Data) müssen deshalb konsequent auf Sachdaten fokussiert und begrenzt werden, während die digitale Verfügungsmacht über persönliche Daten in die Hände der Bevölkerung gelegt werden soll (My Data).
„Open Risk“
Damit dies gelingen kann, darf der Wandel nicht in einer Sphäre von Amts- und Geschäftsgeheimnissen gestaltet werden. Die Chancen und Risiken digitaler Projekte müssen vielmehr vollständig und realistisch abgebildet und die Erfordernisse des Rechtsstaates über das technisch Machbare gestellt werden.
Der Internationale Datenschutztag wird auf Initiative des Europarates seit 2007 jedes Jahr am 28. Januar europaweit und auch in Übersee ausgerichtet. Er hat zum Ziel, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für den Schutz der Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu stärken und eine nachhaltige Verhaltensänderung im Umgang mit neuen Technologien zu bewirken.
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Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
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