Gemeinsamer Rundfunkdatenschutzbeauftragter von BR, SR, WDR, DRadio und ZDF veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2021
Veröffentlicht am:Seit 2019 nimmt ein gemeinsamer Rundfunkdatenschutzbeauftragter die unabhängige Datenschutzaufsicht nach Art. 51 DSGVO über die drei ARD-Landesrundfunkanstalten BR, SR und WDR, das ZDF und das Deutschlandradio sowie deren jeweiligen Beteiligungsunternehmen wahr. Sein jetzt veröffentlichter Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 fasst die wichtigen medienrelevanten Entwicklungen zum Datenschutzrecht und zur Datenschutzpraxis zusammen. Er gibt einen Überblick über die Schwerpunkte der Aufsichtstätigkeit im vergangenen Jahr einschließlich der Ergebnisse einer Untersuchung von insgesamt 24 Datenschutzerklärungen zu Websites der Rundfunkanstalten und einiger ihrer Beteiligungsunternehmen sowie von ihnen verantworteter Apps. Außerdem zieht der Bericht nach drei Jahren Praxiserfahrung eine Zwischenbilanz der ersten gemeinsamen Datenschutzaufsichtsbehörde im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Der Tätigkeitsbericht ist über die Infothek <https://www.rundfunkdatenschutz.de/infothek/taetigkeitsbericht-2021.file.html/TB%202021.pdf> der Website des Gemeinsamen RDSB (www.rundfunkdatenschutz.de <http://www.rundfunkdatenschutz.de>) abrufbar.