Neue Leitlinien zu Artikel 60 DSGVO und „dark patterns“
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der BfDI , Prof. Ulrich Kelber, zeigt sich zufrieden mit den Leitlinien, die der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) beschlossen hat: „Ich freue mich besonders darüber, dass der EDSA die konsolidierten Leitlinien zur Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden im Kooperationsverfahren beschlossen hat. Im EDSA finden wir gemeinsam konstruktive Lösungen für Probleme, die der Gesetzgeber offen gelassen hat.“
Der BfDI sagte weiter: „Das ist außerdem ein starkes Signal für die Bürgerinnen und Bürger. Der EDSA stellt transparent und eindeutig fest, wie federführende und betroffene Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Fällen zusammenarbeiten. Meine Behörde hat sich aktiv eingebracht, damit zukünftige Verfahren effizienter und effektiver abgeschlossen werden können.“ Der EDSA hat außerdem neue Leitlinien verabschiedet, um Nutzende vor nachteiligen Designmustern, so genannten „dark patterns“, in sozialen Medien zu schützen. Dabei versuchen Anbieter von sozialen Medien durch die Gestaltung ihrer Angebote die Nutzenden zur Einwilligung in die Nutzung ihrer Daten zu bewegen. Der EDSA stellt nun Beispielfälle mit Illustrationen zur Verfügung, welche Designmuster gegen die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beziehungsweise der ePrivacy-Richtlinie verstoßen. Zusätzlich erhalten die Betreiber sozialer Netzwerke noch eine Reihe von Handlungsempfehlungen. Der BfDI sieht hier ebenfalls eine positive Entwicklung für die Bürgerinnen und Bürger: „Ausspionieren darf kein Geschäftsmodell in Europa sein. Wenn soziale Medien die Daten ihren Nutzenden verwenden wollen, dann dürfen diese nicht mit unfairen Mitteln zur Einwilligung gedrängt werden.“
Die Leitlinien finden Sie in Kürze auf der Internetseite des EDSA.