BfDI genehmigt Verhaltensregeln für Notare
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 05.05.2022
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, hat datenschutzrechtliche Verhaltensregeln für Notare in Deutschland genehmigt. Es ist die erste Genehmigung auf Bundesebene nach Art. 40 DSGVO.
Der BfDI Professor Ulrich Kelber begrüßt das Ergebnis der Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer: „Das ist ein weiterer Schritt zu mehr Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten für alle Seiten. Notarinnen und Notare erhalten konkrete Orientierung in Datenschutzfragen. Gleichzeitig gewährleisten die Verhaltensregeln den Bürgerinnen und Bürgern ein verbindliches, einheitliches und hohes Sicherheitsniveau“.
Die Bundesnotarkammer hatte auf ihrer 125. Generalversammlung einen Entwurf der Verhaltensregeln beschlossen und dem BfDI als zuständiger Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die heute genehmigten Verhaltensregeln stellen nach Ansicht von BfDI Kelber eine gelungene Präzisierung der technischen und organisatorischen Regelungen dar, die von Notarinnen und Notaren in Bezug auf die insbesondere elektronische Schriftgutverwaltung zu treffen sind. Bei den Verhaltensregeln für die Notarinnen und Notare handelt es sich um die ersten Verhaltensregeln aus dem öffentlichen Bereich überhaupt.
Der BfDI hofft, dass weitere Verbände und Vereinigungen zunehmend von dem Instrument der Verhaltensregeln Gebrauch machen, um die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung zu präzisieren und so größere Rechtssicherheit bei ihrer Anwendung zu schaffen.
Die genehmigten Verhaltensregeln finden Sie auf der Internetseite des BfDI.
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