BfDI stellt 31. Tätigkeitsbericht vor
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 15.03.2023
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, hat am Mittwoch der Präsidentin des Deutschen Bundestages seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 übergeben.
Der BfDI hatte im Berichtsjahr den Vorsitz der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden und sieht bei vielen Gesetzen und Projekten Raum für Verbesserungen: „Es wird immer noch zu viel geschaut, wie sich der Datenschutz an Vorhaben anpassen kann, statt von Beginn an nach rechtskonformen Lösungen zu suchen. Wir haben uns deshalb für digitale Lösungen eingesetzt, denen die Bürgerinnen und Bürger vertrauen können. Außerdem brauchen wir auch international eine starke Kooperation für einheitliche Standards. Dafür habe ich mich beispielsweise in der Gruppe der G7 und der sogenannten Berlin Group eingesetzt.“
Neben Gesundheitsthemen, wie dem E-Rezept, der elektronischen Patientenakte oder dem Umgang mit Forschungsdaten, hat sich der BfDI mit den europäischen Digitalrechtsakten, der Facebook-Fanpage der Bundesregierung und der sogenannten „Chat-Kontrolle“ beschäftigt. Den BfDI erreichten im vergangenen Jahr 10.658 Meldungen von Datenschutzverstößen und 491 Eingaben mit Bezug zum Informationsfreiheitsrecht. Bürgerinnen und Bürger wendeten sich mit 6.619 Beschwerden und Anfragen an den Bundesdatenschutzbeauftragten.
Bei der Beratung der beaufsichtigten Stellen konnte der BfDI zunehmend von datenschutzfreundlichen Alternativen überzeugen, etwa bei der Gestaltung von Cookie-Bannern oder der Nutzung datenschutzfreundlicher sozialer Medien aus dem Fediverse wie etwa Mastodon.
Den 31. Tätigkeitsbericht des BfDI können Sie als PDF-Datei herunterladen oder als Druckversion bestellen.
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