BfDI für effektivere Regeln zur Durchsetzung der DSGVO bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 26.09.2023
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.
Der BfDI hat deshalb intensiv an der gemeinsamen Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) und des EDSB zum Entwurf der Verordnung zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der DSGVO (sogenannte Verfahrensverordnung) mitgearbeitet: „Wir brauchen dringend eine Beschleunigung der Verfahren. Teilweise sind Beschwerden von 2018 noch nicht endgültig entschieden. Also aus dem Jahr, als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam wurde. Außerdem müssen die federführenden Aufsichtsbehörden transparenter und kooperativer mit den betroffenen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten. Nur durch schnelle und verstärkte gemeinsame Rechtsdurchsetzung und Kooperation können wir die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger effektiv schützen.“
Nun ist es am Europäischen Parlament und dem Rat der EU, die Forderungen des EDSA und des EDSB in die Verfahrensverordnung zu übernehmen. In der gemeinsamen Stellungnahme werden unter anderem Fristen für die Vorlage der wichtigsten Untersuchungsergebnisse der jeweils federführenden Aufsichtsbehörden gefordert. Denn die betroffenen Aufsichtsbehörden können hierdurch mehr Einfluss auf das Verfahren nehmen.
Der BfDI ist überzeugt: „Wir Datenschutzaufsichtsbehörden müssen uns selbst für mehr Geschwindigkeit und Verbindlichkeit bei der Fallbearbeitung einsetzen. Nur so können wir der DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen und damit Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für alle Beteiligten erreichen.“ Die gemeinsame Stellungnahme finden Sie auf der Homepage des EDSA.