Berlin Group beschließt Arbeitspapier zu Digitalem Zentralbankgeld
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 13.06.2024
Die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Technologie (IWGDPT), die so genannte „Berlin Group“, hat unter dem Vorsitz des BfDI ein Arbeitspapier zu Digitalem Zentralbankgeld angenommen. Das Papier beschreibt wichtige datenschutzbezogene Risikofaktoren und bietet praktische Empfehlungen, wie diese Risiken bewältigt werden können.
Der BfDI, Professor Ulrich Kelber, sagt dazu: „Die Vorzüge des digitalen Bezahlens werden immer häufiger zum Verzicht des Einsatzes von Bargeld führen. Digitales Zentralbankgeld liegt dabei weltweit zunehmend im Trend. Auch die EU hat die Einführung des Digitalen Euros vorgeschlagen. Wir haben damit jetzt die Chance, die Weichen für einen datenschutzkonformen Zahlungsverkehr zu stellen. Im Vergleich zum Bargeldkauf geht das digitale Bezahlen mit dem möglichen Verlust der Anonymität einher. Wenn wir den Digitalen Euro also zum Erfolg führen wollen, müssen die Bürgerinnen und Bürger darin vertrauen können, dass nicht sämtliche ihrer Transaktionen überwacht und gar einer Vorratsdatenspeicherung zugeführt werden.“
Bei digitalem Zentralbankgeld handelt es sich um von Zentralbanken gestützte digitale Währungen. Im Gegensatz zu dem sonst im digitalen Zahlungsverkehr üblichen Geschäftsbankengeld handelt es sich aber um echtes Zentralbankgeld, welches nur von der Zentralbank geschaffen werden kann. Es kann somit als eine digitale Version des Bargelds angesehen werden. Bei unzureichender Beachtung des Datenschutzes könnten Regierungen, Zentralbanken und involvierte Finanzinstitutionen einen noch nicht dagewesenen Zugang zu den Finanzinformationen von Personen und Personengruppen erhalten.
Das Arbeitspapier identifiziert die wichtigsten Risiken und Herausforderungen bei der Einführung von digitalem Zentralbankgeld und gibt Ratschläge für eine datenschutzkonforme Umsetzung. Die IWGDPT fordert dabei alle Beteiligten dazu auf, bei der Einführung von digitalem Zentralbankgeld die Datenschutzrisiken zu beachten und Gegenmaßnahmen zu entwickeln, damit die grundlegenden datenschutzfördernden Eigenschaften des Bargelds soweit wie möglich erhalten bleiben.