Datenschutz ermöglicht verantwortungsvolle KI

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 18.12.2024

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) begrüßt die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zu KI-Modellen.

Zu der EDSA-Stellungnahme sagt der stellvertretende BfDI, Andreas Hartl, der an der EDSA-Sitzung am 17. Dezember 2024 teilgenommen hat: „Wir haben intensiv an diesem ersten umfangreichen Papier des EDSA zu datenschutzrechtlichen Kernpunkten im Umgang mit KI-Modellen mitgearbeitet. Denn für das Training und die Anwendung von KI muss Rechtssicherheit geschaffen werden. Das ist eine Priorität der BfDI, und die Stellungnahme des EDSA ist hier ein wichtiger erster Schritt. Wir wünschen uns darüber hinaus möglichst klare gesetzliche Regelungen, wann Trainingsdaten verarbeitet werden dürfen – und wann nicht.“

Die Stellungnahme untersucht drei wesentliche Punkte: Erstens, ob und wann KI-Modelle als anonym betrachtet werden können. Zweitens, ob und wie berechtigte Interessen im Sinne von Art. 6 Abs.1 Buchstabe f) DSGVO als Rechtsgrundlage für die Entwicklung und Nutzung von KI-Modellen herangezogen werden können. Und drittens die Frage, was geschieht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Entwicklung eines KI-Modells unrechtmäßig war.

Darüber hinaus wird in der Stellungnahme ein dreistufiger Test beschrieben, mit dem Verantwortliche ermitteln können, ob sie sich auf das sogenannte berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage beziehen können.

Auf der Webseite des EDSA finden Sie auch die Pressemitteilung sowie vollständige Stellungnahme des Gremiums.