Europaweite Initiative zum Auskunftsrecht: Erkenntnisse auch für Rheinland-Pfalz

Presseerklärung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 22.01.2025

Am 16. Januar 2025 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) über die Ergebnisse der 2024 durchgeführten europaweiten Prüfaktion im Rahmen des „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) beraten und seinen Bericht verabschiedet. Bei der Aktion wurde untersucht, wie Verantwortliche das Auskunftsrecht betroffener Personen umsetzen.

In Deutschland beteiligten sich die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Bayern (BayLDA), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und prüften insgesamt 116 Verantwortliche. Auf europäischer Ebene nahmen weitere 22 mitgliedstaatliche Datenschutzaufsichtsbehörden teil. Insgesamt werteten die beteiligten Aufsichtsbehörden Angaben von 1.185 Verantwortlichen aus.

So konnten europäische Datenschutzaufsichtsbehörden Erkenntnisse aus der Praxis dazu gewinnen, inwiefern die EDSA-Leitlinien zum Auskunftsrecht sich auf den praktischen Umgang mit Auskunftsanträgen auswirken. „Der Abschlussbericht des EDSA zeichnet ein grundsätzlich ermutigendes Bild. Die Mehrheit der teilnehmenden Aufsichtsbehörden stellte fest, dass die befragten Verantwortlichen nach eigenen Angaben in einem durchschnittlichen bis hohen Maß die Anforderungen des Auskunftsrechts berücksichtigen“, sagt Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und diesjährige Vorsitzende der Datenschutzkonferenz. Überraschend groß ist jedoch die Zahl an Verantwortlichen, die angaben, im Jahr 2023 keinen oder nur sehr wenige Auskunftsanträge erhalten zu haben.

Bei der Vollständigkeit der Auskunft und der Anwendung der Grenzen des Auskunftsrechts gibt es allerdings konkreten Nachbesserungsbedarf. Außerdem stellten einige Verantwortliche zum Teil unzulässige Hürden für die Geltendmachung des Auskunftsrechts auf, etwa indem pauschal Zusatzinformationen oder im Einzelfall nicht erforderliche Identifikationsdokumente bei der betroffenen Person angefordert wurden.

Die im Bericht des EDSA dargestellten Ergebnisse decken sich weitestgehend mit denen der beteiligten deutschen Aufsichtsbehörden. Deren gemeinsame Auswertung kann im Annex zum EDSA-Bericht eingesehen werden.

Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dieter Kugelmann, fasst die Bedeutung der Aktion für seine Behörde und die im Land ansässigen Unternehmen und öffentlichen Stellen wie folgt zusammen:

„Das Auskunftsrecht ist als Recht der Einzelnen für die datenschutzrechtliche Grundrechtsverwirklichung essentiell, stellt die Verantwortlichen aber vor Herausforderungen. Die CEF-Aktion hat in Rheinland-Pfalz gezeigt: Die Implementierung des Auskunftsrechts ist teilweise durchaus geglückt. Aus Rheinland-Pfalz konnten vereinzelte Best Practices berichtet werden, die nun in ganz Europa zur Verbesserung der Geschäftsprozesse rund um das Auskunftsrecht beitragen können, zum Beispiel indem betroffenen Personen mittels eines Antragsformulars die Inanspruchnahme des Auskunftsrechts erleichtert wird. Es gibt aber auch Bedarf an Nachschärfung. Probleme bei den Verantwortlichen, die auch in Rheinland-Pfalz offengelegt wurden, betreffen insbesondere die Unkenntnis über die Reichweite des Auskunftsanspruchs und die Errichtung übersteigerter Formanforderungen, die zu Hemmnissen der Rechtswahrnehmung für die betroffenen Personen führen können. Die gewonnenen Erkenntnisse und europaweit abgestimmten Handlungsempfehlungen geben uns nun die Gelegenheit, auf breiterer Grundlage zu handeln. Damit kommt die europaweite Kooperation der Aufsichtsbehörden und die gebündelte Expertise, die in den Bericht der CEF-Aktion geflossen ist, den Verantwortlichen und damit wiederum den betroffenen Personen zugute. Das Spannungsverhältnis zwischen effektiver Verwirklichung des Rechts und Begrenzung des Aufwands für die Verantwortlichen kann mit gezielten Maßnahmen zu großen Teilen aufgelöst werden.“

Die koordinierte Aktion zum Auskunftsrecht ist die dritte Initiative im Rahmen des CEF, das darauf abzielt, die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden innerhalb der EU zu optimieren. Frühere koordinierte Aktionen befassten sich im Jahr 2022 mit der Nutzung von Cloud-Diensten durch den öffentlichen Sektor und im Jahr 2023 mit der Benennung und der Rolle von Datenschutzbeauftragten.

Weitere Informationen:

Hinweis: Diese Pressemitteilung basiert auf der Pressemitteilung der DSK vom 22. Januar 2025 zum selben Thema.