Brandenburgische Datenschutzaufsicht beteiligt sich an europaweiter Prüfung zum Recht auf Löschung mit Schwerpunkt Wohnungsunternehmen
Veröffentlicht am:Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg vom 05.03.2025
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat heute seine europaweite Prüfaktion „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) für das Jahr 2025 gestartet. Aus Deutschland beteiligen sich mehrere Datenschutzaufsichtsbehörden an der Initiative, die in diesem Jahr die Umsetzung des Rechts auf Löschung in den Blick nimmt. Insgesamt nehmen 32 Datenschutzaufsichtsbehörden aus Europa teil.
Der EDSA hat auf Vorschlag des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg die Umsetzung des Rechts auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) als Thema seiner vierten koordinierten Aktion ausgewählt.
Das Recht auf Löschung (Artikel 17 DS-GVO) ist eines der am häufigsten ausgeübten Datenschutzrechte und eines, über das bei den Datenschutzaufsichtsbehörden viele Beschwerden eingehen. Ziel dieser koordinierten Aktion ist es unter anderem, die Umsetzung dieses Rechts in der Praxis zu bewerten. Dies wird anhand eines gemeinsam erarbeiteten Fragebogens beispielsweise durch die Analyse und den Vergleich der von verschiedenen Verantwortlichen eingerichteten Verfahrensweisen erfolgen. Dadurch sollen die wichtigsten Punkte bei der Einhaltung dieses Rechts ermittelt sowie ein Überblick über bewährte Verfahrensabläufe gewonnen werden. Dagmar Hartge:
„Meine Behörde beteiligt sich zum zweiten Mal an der Prüfaktion. Wir konzentrieren uns auf eine Auswahl größerer Wohnungsunternehmen, die in Brandenburg ihren Sitz haben. Gerade für Mietinteressentinnen und Mietinteressenten ist das Recht auf Löschung ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Unternehmen die bei der Bewerbung um eine Wohnung angegebenen personenbezogenen Daten nicht weiter verarbeiten. Mit diesem Schwerpunkt beabsichtige ich herauszufinden, wie gut das Recht in der Praxis umgesetzt wird. Gleichzeitig möchte ich eine Sensibilisierung jener Wohnungsunternehmen erreichen, die gegebenenfalls noch Nachholbedarf haben.“
Kerninstrument der gemeinsamen Initiative ist ein europaweit abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Löschung durch Verantwortliche. Neben der brandenburgischen Landesbeauftragten nehmen in Deutschland die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie die Bundesbeauftragte teil.
Die Ergebnisse der gemeinsamen Initiative werden im Rahmen des EDSA analysiert und nach Abschluss in einem Bericht veröffentlicht. Die koordinierte Aktion zum Recht auf Löschung ist die vierte Initiative im Rahmen des CEF, das darauf abzielt, die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden innerhalb der EU zu verbessern. Frühere koordinierte Aktionen befassten sich mit dem Recht auf Auskunft (2024), der Benennung und der Rolle von Datenschutzbeauftragten (2023) sowie der Nutzung von Cloud-Diensten durch den öffentlichen Sektor (2022).
Weiterführende Informationen zur europaweiten Prüfaktion: