Pressemitteilung der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder: Koalitionspläne zum Datenschutz bringen Nachteile für die regionale Wirtschaft und die Menschen vor Ort

Pressemitteilung der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder vom 26.03.2025

Pressemitteilung
Koalitionspläne zum Datenschutz bringen Nachteile für die regionale Wirtschaft und die Menschen vor Ort

Datenschutzbehörden der Länder legen eigene Reformvorschläge vor.

Die Datenschutzbehörden der Länder wenden sich gegen die Vorschläge zur Zentralisierung der Datenschutzaufsicht. Weitreichende Folgen für die regionale Wirtschaft, Bürger:innen und freie Berufe werden ignoriert.

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, für die Datenschutzbehörden der Länder: „Wir sind nah dran an Wirtschaft, Vereinen und den Menschen in unseren Ländern. Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten und sind unmittelbar ansprechbar. Wir sind eng vernetzt mit Unternehmen, Vereinen und Verbänden vor Ort. Auf regionale Themen und Beratungsbedarf reagieren wir zielgerichtet mit individueller Beratung, Veranstaltungen, Schulungen und Veröffentlichungen.“

Datenschutz betrifft alle. Mit den Landesdatenschutzbehörden gibt es bewährte Ansprechpartnerinnen vor Ort, die durch Veranstaltungen im Land und regionale Veröffentlichungen bekannt sind. Dadurch profitieren insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler:innen – immerhin 99,2 Prozent der Unternehmen in Deutschland – in besonderer Weise von den heutigen Strukturen im Datenschutz. Zentralisierung führt hier nicht zu Entbürokratisierung. Das eigentliche inhaltliche Ziel ist ein gemeinsames: Rechtssicherheit durch einheitliche Auslegung und weniger Bürokratie durch einfachere Verfahren mit klaren Zuständigkeiten.

Die Datenschutzbehörden der Länder greifen daher die Pläne aus den Koalitionsverhandlungen zur Reform der Datenschutzkonferenz (DSK) auf und schlagen konkret vor:

1. Eine Datenschutzbehörde als Ansprechpartnerin für Unternehmen und Forschende: Zentrale Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde bei länderübergreifenden Sachverhalten, z. B. bei Forschungsprojekten oder bei Konzernen mit mehreren Standorten.

2. Effiziente Arbeitsteilung durch Ausweitung des Eine-für-Alle-Prinzips (EfA) auf die Datenschutzbehörden: Das Ergebnis der Prüfung von länderübergreifend oder bundesweit eingesetzten Verfahren durch eine Landesbehörde bindet die anderen Behörden.

3. Eine starke Stimme, die einheitlich entscheidet: Die DSK institutionalisieren und mit einer Geschäftsstelle zum gemeinsamen Entscheidungsgremium von Bund und Ländern formen. Rechtssicherheit durch verbindliche Mehrheitsentscheidungen in der DSK schaffen.

LfDI BW Prof. Dr. Tobias Keber ergänzt: „Ich unterstütze die Reformvorschläge der Landesbehörden. Insbesondere die Arbeit in künftigen Reallaboren, wo Behörden, Wissenschaft und Unternehmen an datenschutzfreundlichen innovativen Techniken auch beim Einsatz von KI arbeiten, kann nur vor Ort wirksam geleistet werden. Seit vielen Jahren steht der Beratungsansatz im Zentrum unserer Arbeit in Baden-Württemberg, um niederschwellig Vereine, Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen.“