Bayerische öffentliche Stellen und Telemedien
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 22.12.2021
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht neue Orientierungshilfe
Zahlreiche bayerische öffentliche Stellen betreiben Internetpräsenzen. Auch diese Verwaltungstätigkeit spielt sich nicht im rechtsfreien Raum ab. Der Bundesgesetzgeber hat zum 1. Dezember 2021 ein Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz erlassen, das unter anderem Vorschriften zum „Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen“ enthält. Unter der etwas sperrigen Bezeichnung finden sich Regelungen, die insbesondere mit den Themen „Cookies“ und „Einwilligungsbanner“ – zumindest aus Sicht vieler Nutzerinnen und Nutzer – zwei Grundärgernisse der Internetnutzung betreffen.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz lässt die bayerischen öffentlichen Stellen auch bei diesem Thema nicht im Regen stehen. Im Anschluss an die bereits im Oktober veröffentlichte Aktuelle Kurz-Information „Cookie-Einwilligungen auf Webseiten bayerischer öffentlicher Stellen“ hat er nun die umfassende Orientierungshilfe „Bayerische öffentliche Stellen und Telemedien“ veröffentlicht, welche die neuen gesetzlichen Regelungen anhand zahlreicher Beispiele eingehend erläutert. Prüfraster zum Einsatz und zur Ausgestaltung von Einwilligungsbannern oder Listen zur Abgrenzung einwilligungspflichtiger und nicht einwilligungspflichtiger Cookies zielen auf weiteren Praxisnutzen.
Prof. Dr. Thomas Petri: „Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz sollte für bayerische öffentliche Stellen auch ein Anlass sein, bestehende Internetpräsenzen in datenschutzrechtlicher Hinsicht einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Drittdiensten, die Ausgestaltung der Datenschutzhinweise sowie von Einwilligungsbannern. Nutzerinnen und Nutzer müssen sich unkompliziert informieren können, welche personenbezogenen Daten von ihnen verarbeitet werden, wie und in was sie einwilligen oder eine Einwilligung rückgängig machen können.“
Die Orientierungshilfe „Bayerische öffentliche Stellen und Telemedien“ steht ebenso wie die Aktuelle Kurz-Information „Cookie-Einwilligungen auf Webseiten bayerischer öffentlicher Stellen“ auf https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik „Datenschutzreform 2018“ zum Download bereit.
Prof. Dr. Thomas Petri