BayLDA zu „Falschparker-Fotografen“-Entscheidung des VG Ansbach vom 03.11.2022
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vom 03.11.2022
Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hat zwei Bescheide des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) zu „Falschparker-Fotografen“ aufgehoben.
Die Urteilsgründe sind noch nicht bekannt.
Der Präsident des BayLDA Michael Will stellt hierzu fest „Sobald die Urteilsgründe vorliegen, werden wir diese sorgfältig analysieren. Wir werden dabei ein besonderes Augenmerk darauf richten, ob die Entscheidung durch die besonderen Umstände der vorliegenden Fälle bestimmt wurde oder ob damit eine für den Datenschutz kritische Neubewertung der Nutzung von Fotoaufnahmen im öffentlichen Raum wie z.B. nach der Rechtsprechung zum Einsatz von Dashcams eingeleitet wird.“
Das BayLDA wird die Verfahren im Übrigen zum Anlass nehmen, Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Ordnungsbehörden, insbesondere der Polizei aufzunehmen. Dabei sollten klare und einheitliche Informationen darüber erreicht werden, welche Angaben bei einer Anzeigeerstattung wegen Falschparkens verlangt werden und welcher Kommunikationsweg hierfür genutzt werden sollte.