BfDI begrüßt EDSA-Leitlinien zum berechtigten Interesse

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 09.10.2024

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hebt die Bedeutung der neuen Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zum sogenannten berechtigten Interesse hervor:

Die Definition des ‚berechtigten Interesses‘ ist schon seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung Anlass für Diskussionen. Gerade für das Verhältnis zwischen Wirtschaft und Privatpersonen ist entscheidend, wann Daten auf dieser Grundlage verarbeitet werden dürfen. Deshalb ist es sehr gut, dass der Europäische Datenschutzausschuss seine Leitlinien zu diesem Thema vorgelegt hat. Ich verspreche mir davon mehr Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, aber eben auch für die Unternehmen. Prof. Dr. Specht-Riemenschneider

Im Fokus der Leitlinien stehen die Voraussetzungen, die Verantwortliche erfüllen müssen, wenn sie personenbezogene Daten zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeiten möchten. In der Praxis ist diese Rechtsgrundlage sehr bedeutsam. Allerdings lässt der entsprechende Artikel der Datenschutz-Grundverordnung einen großen Interpretationsspielraum. Der EDSA sorgt hier nun für mehr Klarheit und Einheitlichkeit.

Die Leitlinien machen deutlich, dass eine Datenverarbeitung auf Basis des berechtigten Interesses nicht nur als „letzter Ausweg“ für Verarbeitungsvorhaben betrachtet werden sollte, für die andere Rechtsgrundlagen nicht greifen. Ebenso wenig sollte die Rechtsgrundlage übermäßig ausgedehnt werden, weil sie angeblich weniger einschränkend als andere Rechtsgrundlagen wäre.

Der EDSA wird eine öffentliche Konsultation zu den Leitlinien durchführen.

Die Leitlinien finden Sie in Kürze auf der Internetseite des EDSA.

Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/12_EDSA-Leitlinien-berechtigtes-Interesse.html?nn=251944