BfDI kritisiert Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 18.10.2023
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.
Der BfDI begrüßt es sehr, dass im Rahmen der Ressortabstimmung viele seiner Kritikpunkte berücksichtigt wurden. Er betont aber auch: „Mit dem Gesetzentwurf werden wieder massive neue Eingriffsbefugnisse geschaffen, ohne dass die im Koalitionsvertrag bis Ende 2023 vereinbarte Evaluierung der Sicherheitsgesetze in Form einer Überwachungsgesamtrechnung abgeschlossen ist. Damit werden Türen geöffnet, die sich am Ende nur schwer wieder schließen lassen – selbst wenn es notwendig ist.“
Zur nachhaltigen Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität soll mit dem FKBG ein eigenständiges Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) geschaffen werden, das mit einem ganzheitlichen Ansatz Datenanalyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen sowie geldwäscherechtliche Aufsicht zusammenführen soll. Im Mittelpunkt des Entwurfs steht das innerhalb des BBF angesiedelte neue Ermittlungszentrum Geldwäsche, das mit weitgehenden polizeilichen Ermächtigungen und mitunter eingriffsintensiven Datenverarbeitungsbefugnissen ausgestattet wird.
Der BfDI kritisiert auch eine mangelnde Abgrenzung zur Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes im Bereich der Geldwäschebekämpfung: „Derartige Doppelzuständigkeiten bergen die Gefahr mehrfacher, gegebenenfalls nicht erforderlicher Datenhaltungen und generell ein erhöhtes Risiko für die Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen.“