BfDI kritisiert rechtswidrige Datenverarbeitung und Gesetzgebung
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 17.02.2023
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert Gesetzgeber und Verwaltung für neue Datenerhebungen, die zu oft rechtswidrig sind. Die aktuellen Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zeigen, wie wichtig eine Beratung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden ist.
Der BfDI sieht an vielen Stellen das gleiche Grundproblem: „Seit vielen Jahren schaffen die Gesetzgeber in EU, Bund und Ländern immer neue Möglichkeiten für die Datenerhebung von Behörden, die sich danach als rechtswidrig herausstellen. Das muss sich dringend ändern, denn ansonsten besteht die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in die Gesetzgebung verlieren.“
Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern entschieden, dass digitale Datenträger von Geflüchteten, wie beispielsweise Handys, nicht einfach pauschal ausgewertet werden dürfen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss stattdessen zunächst die vorhandenen Erkenntnisse und Dokumente berücksichtigen. Der BfDI hatte die nun als unzureichend festgestellte Regelung schon im Gesetzgebungsprozess 2017 als verfassungsrechtlich fragwürdig kritisiert.
Wenige Stunden vorher hat das Bundesverfassungsgericht der automatisierten Datenanalyse durch die Polizei in ihrer jetzigen Form eine Absage erteilt. In diesem Verfahren wurde der BfDI als Experte angehört und hatte die Rechtmäßigkeit der Regelungen in Hamburg und Hessen angezweifelt. Der BfDI begrüßt beide Urteile und fordert, dass die Proteste aus der Zivilgesellschaft und die Warnungen der zuständigen Datenschutzbeauftragten gehört werden müssen: „Es kann nicht sein, dass falsche Entwicklungen immer erst von den Gerichten gestoppt werden. Meine Behörde wird sich deshalb weiterhin mit Beratungen und Warnungen für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einsetzen.“
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