BfDI steht für die Bündelung der Aufsicht zur Verfügung
Veröffentlicht am:Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 10.04.2025
CDU/CSU und SPD streben laut ihrem Entwurf für einen Koalitionsvertrag an, die datenschutzrechtliche Aufsicht über die private Wirtschaft bei der Bundesdatenschutzbeauftragten zu bündeln.
Ich stehe bereit, diese neue Verantwortung anzunehmen und werde mich für einen innovationsfreundlichen und zugleich effektiven Datenschutz einsetzen, so die Bundesdatenschutzbeauftragte. Bereits heute ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig für die Aufsicht über einige bundesweit tätige Wirtschaftsunternehmen mit datengetriebenen Geschäftsmodellen und unterschiedlichen Standorten, beispielsweise Telekommunikations- und Postdienste.
Ziel einer Bündelung muss es sein, passgenaue, branchenspezifische Beratung anzubieten und einheitliche Entscheidungen zu gewährleisten. Zeitgleich müssen Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin gut geschützt bleiben wenn ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Die neue Koalition hat außerdem vorgesehen, dass die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit umbenannt werden soll in die Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit. Dazu Specht-Riemenschneider: Es ist ohnehin meine Überzeugung, dass Datenschutz der Datennutzbarkeit zusammengedacht werden müssen. Zugleich bedeutet eine Umbenennung nicht, dass ich mich dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger weniger verbunden fühlen werde.
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