BfDI stellt 33. Tätigkeitsbericht vor

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 10.04.2025

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, blickt anlässlich der Vorstellung ihres 33. Tätigkeitsberichts auf die aktuellen Herausforderungen für einen ermöglichenden Datenschutz und verteidigt die Informationsfreiheit.

Die seit September 2024 amtierende Bundesbeauftragte setzt auf einen Paradigmenwechsel:

Datennutzbarkeit und Datenschutz schließen einander nicht aus.

Im Mittelpunkt der neuen Strategie steht der frühzeitige Dialog mit allen Beteiligten. Meine Amtszeit ist eine Einladung zum Dialog an jeden, der Datenschutzrecht einhalten will,bekräftigte Specht-Riemenschneider. Das gilt auch für die Informationsfreiheit, die gestärkt werden sollte.

Die BfDI sieht beim Thema digitale Gesundheit deutliche Erfolge im vergangenen Jahr. Beim anstehenden bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) steht die Bundesbeauftragte für Transparenz und Wahlfreiheit: Mein Ziel ist, dass niemand die ePA nutzt oder nicht nutzt, nur weil er oder sie sich nicht ausreichend gut informiert fühlt. Die BfDI konnte bereits erreichen, dass Versicherte ihren Widerspruch über sämtliche Kommunikationskanäle einreichen können und die Krankenkassen ihre Informationspflichten erfüllen. Beim Forschungsdatenzentrum konnte die BfDI darauf hinwirken, dass die Grundsätze der Vertraulichkeit und der Datenminimierung gewahrt werden.

Im vergangenen Jahr wurde die europäischen KI-Verordnung verabschiedet. Die BfDI hat den Prozess konstruktiv begleitet. Eine Herausforderung für das kommende Jahr besteht darin, das Zusammenspiel von KI-Verordnung und Datenschutzrecht zu orchestrieren. Ich will grundrechtskonformes KI-Training und -Entwicklung in Europa ermöglichen, sagt Specht-Riemenschneider. Alle, die sich an europäisches Recht halten wollen, sollen die notwendige Beratung bekommen, um KI-Projekte zu verwirklichen. Das europäische Datenschutzrecht stehe dem nicht entgegen. Die Rechtswissenschaftlerin stellte ihre Auslegung der aktuellen Rechtslage klar: Eine KI, die rechtswidrig mit Daten trainiert wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtskonform genutzt werden. Der Anwender ist nicht automatisch verantwortlich für die Trainingsphase.

Mit Blick auf die (laufenden) Koalitionsverhandlungen äußerte Specht-Riemenschneider deutliche Kritik an Plänen, die Aufsicht über Nachrichtendienste ihrer Behörde zu entziehen: Mit einem Entzug der Aufsichtskompetenz würde eine sehr effektive und über Jahre erprobte Aufsicht ausgehebelt.
Das erhöhte Bewusstsein für das Thema Datenschutz insgesamt lässt sich auch an der Statistik der Datenschutzbehörde ablesen: Mit 8.670 Beschwerden bei der BfDI gab es über alle Themenbereiche hinweg einen Zuwachs im Vergleich zum Jahr 2023 (7.782 Beschwerden). Kontrollen sowie Beratungs- und Informationsbesuche bei beaufsichtigten Stellen konnten auf einem gleichbleibend hohen Niveau realisiert, das Beratungsangebot ausgebaut werden.

Die BfDI wird ihren Tätigkeitsbericht im Laufe des Tages der Präsidentin des Deutschen Bundestags, Julia Klöckner, übergeben. Den 33. Tätigkeitsbericht der BfDI können Sie als PDF-Datei herunterladen.

Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/03_33-T%C3%A4tigkeitsbericht.html?nn=251944