TLfDI übergibt Staffelstab Arbeitskreis „Datenschutz- /Medienkompetenz“ an Mecklenburg-Vorpommern

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 01.07.2024

Erfurt, 01.07.2024: Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) wird bei ihrer Arbeit durch die Arbeitskreise unterstützt. Die Arbeitskreise (AK) arbeiten der Datenschutzkonferenz zu und bereiten deren Entscheidungen vor. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) hat den Vorsitz der Arbeitskreise „Schulen und Bildungseinrichtungen“ und „Datenschutz- /Medienkompetenz“ inne. Den Vorsitz des AK „Datenschutz- /Medienkompetenz“ übergibt Tino Melzer am 1. Juli 2024 an den Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M-V). Die Übergabe wurde bei der 107. DSK in Bremerhaven vorab abgestimmt und nunmehr durch die DSK beschlossen. Durch den Übergang des Vorsitzes, soll einerseits der Akzent beim TLfDI klar auf dem AK „Schulen und Bildungseinrichtungen“ liegen und andererseits neue Perspektiven für den AK „Datenschutz-/Medienkompetenz“ beim LfDI M-V geschaffen werden. Der LfDI M-V arbeitet sehr vielfältig auf diesem Gebiet, und insbesondere auch im Rahmen von „YoungData“<https://youngdata.de/datenschutz> schon seit Jahren eng mit der Behörde des TLfDI zusammen. Somit kann die Arbeit des AK „Datenschutz- /Medienkompetenz“ nahtlos weitergeführt werden. „Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz hat auf dem Gebiet der Medienkompetenz bereits ein großes Ziel erreicht“, so Tino Melzer heute. „Dr. Lutz Hasses (TLfDI a.D.) großer Wunsch, das Unterrichtsfach „Medienkunde“ einzuführen, geht mit Beginn des neuen Schuljahres in Thüringen in Erfüllung“. Auch weiterhin wird das Thema Medienkompetenz in Thüringen eine wichtige Rolle spielen. Der TLfDI bietet dazu insbesondere auch Vorträge und Projekttage für Schulen an, denn umso eher hier Kompetenzen zu den Themen Datenschutz und Medien vermittelt werden, umso besser.

Guter Datenschutz gerade auch für die Kleinsten: Überwältigende Resonanz auf Datenschutz-Webinar für Kitas

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 28.06.2024

Rund 500 Erzieherinnen und Erzieher aus rheinland-pfälzischen Kitas haben in dieser Woche an einem Webinar teilgenommen, das der Landesdatenschutzbeauftragte speziell für den frühkindlichen Bereich anbot. Unter dem Motto „Fotos, Portfolio, Einwilligung – Kita-Datenschutz gut umgesetzt“ informierte das Team des Landesbeauftragten zu datenschutzrechtlichen Fragen, die sich im Kita-Alltag auftun – vom Fotografieren beim Kita-Sommerfest bis hin zu Namensschildern am Kleiderhaken. Das Webinar war eine von sechs Aktionen, die der Landesbeauftragte zur diesjährigen „Woche der Medienkompetenz Rheinland-Pfalz“ beitrug.

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Großes Interesse an Fachtagung für Datenschutzbeauftragte: 3. Datenschutztag Hessen und Rheinland-Pfalz zu KI und kommenden Herausforderungen

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

„Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs“ – so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem heute (25.06.2024) mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.

Einen inhaltlichen Schwerpunkt der Keynotes und Fachvorträge bildete der Einfluss neuester technischer und gesetzgeberischer Entwicklungen auf die Arbeit der Datenschutzbeauftragten – allen voran Künstliche Intelligenz und der KI-Verordnung, der sie reguliert.

So betonte Prof. Kugelmann in seiner Eröffnungsrede, dass der Aufgabenwandel, der mit den aktuellen Entwicklungen einhergeht, auch einen Wandel der Herausforderungen mit sich bringt, vor denen Datenschutzbeauftragte stehen. „Bisher musste man die Gefahr der Vermischung der Beratungs- und Kontrollaufgaben mit der operativen Umsetzung des Datenschutzrechts im Blick haben. Künftig wird es auch um die Gefahr der Relativierung der Kernaufgabe der Datenschutzbeauftragten aufgrund zusätzlicher Aufgaben oder Rollen gehen. Gerade vor diesem Hintergrund muss die durch ihre Unabhängigkeit gesicherte Stellung der Datenschutzbeauftragten unbedingt erhalten bleiben.“

Mit Blick auf den Aufgabenwandel, der den Datenschutzbeauftragten während der Tagung prognostiziert wurde, verschärfen sich aber auch – insbesondere in öffentlichen Bereichen – altbekannte Herausforderungen wie der Ressourcenmangel und eine hinreichende und kontinuierliche Qualifizierung. Prof. Roßnagel verwies in seiner folgenden Keynote außerdem auf die Erforderlichkeit, ein effizientes Datenschutz-Managementsystem in Organisationen zu implementieren, um effektiv und effizient umsetzen zu können. „Einer der Schlüsselfaktoren für ein erfolgreiches Datenschutzmanagement ist, dass Datenschutzbeauftragte frühzeitig in alle Projekte und Verfahrensschritte eingebunden werden“, so Roßnagel. „Nur wenn man sich rechtzeitig mit dem Datenschutzbeauftragten abstimmt, erhält man auch rechtzeitig die Bestätigung, dass IT-Projekte dem Datenschutz entsprechen. So vermeidet man kostspielige Verzögerungen.“

Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD, ging in seiner Keynote unter anderem auf die Vorschläge ein, die der Berufsverband vorgelegt hat, um Unternehmen – auch vor dem Hintergrund wachsender regulatorischer Anforderungen – bürokratisch zu entlasten. Einen wesentlichen Ansatzpunkt sieht Spaeing darin, eine Herstellerhaftung auch im Bereich des Datenschutzes einzuführen: „Wir müssen dafür sorgen, dass Dinge, die außerhalb des Datenschutzes Standard sind, auch im Datenschutz Geltung haben. Es kann nicht sein, dass vor allem auch kleine und mittlere Unternehmen dafür geradestehen, was eigentlich die Microsofts, Googles und SAPs dieser Welt leisten müssten.“

Die vierte Keynote des Tages hielt die Hessische Ministerin für Digitalisierung und Innovation Prof. Dr. Kristina Sinemus. „Daten sind die entscheidenden Treiber und die Grundlage für digitale Innovationen, Wertschöpfung und Wohlstand. Gleichzeitig muss ihre Nutzung verantwortungsbewusst und rechtssicher zum Schutz der Gesellschaft gestaltet sein. Datenschutz sollte in allen digitalen Prozessen von Anfang an mitgedacht werden. Datensicherheit ist uns wichtig, aber es darf Innovationen nicht behindern, das ist unser gemeinsames Ziel“, so Sinemus.

Der Datenschutztag Hessen und Rheinland-Pfalz lud zu insgesamt 17 zum Teil parallel stattfindenden Keynotes, Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen ein. Ein besonderes Merkmal der Tagung ist seit der Premiere vor drei Jahren die Gelegenheit für die Teilnehmenden, sich nicht nur untereinander auszutauschen, sondern mit ihren Fragen auch direkt an die Fachleute aus den Aufsichtsbehörden heranzutreten. Das gilt sowohl für die Tagungspausen als auch für das interaktive Abschlusspanel „Die Aufsichtsbehörden beantworten Ihre Fragen“. Aufgrund der positiven Resonanz ist bereits eine vierte Ausgabe des Datenschutztages Hessen & Rheinland-Pfalz geplant, sie wird am 2. Juli 2025 in Frankfurt am Main stattfinden.

Informationskampagne zu den Regeln des Datenschutzes bei Newslettern und E-Mail-Werbung

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 17.06.2024

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat eine Informationskampagne gestartet. Sie weist Unternehmen und Kultureinrichtungen im Bundesland proaktiv auf die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hin, die für den Versand von Newslettern und E-Mail-Werbung gelten. Ziel ist die Sensibilisierung der Verantwortlichen und die Verringerung datenschutzrechtlicher Verstöße in diesem Bereich.

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Nach Datenschutzprüfung: Unternehmen schließen Exchange-Sicherheitslücken

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 14.06.2024

Im Rahmen einer anlasslosen Prüfung der niedersächsischen Datenschutzbehörde haben 20 Unternehmen Sicherheitslücken in ihren Microsoft-Exchange-Servern geschlossen. Das IT-Labor der Datenschutzaufsicht hatte die Sicherheitslücken bei einer Analyse von im Internet erreichbaren Exchange-Servern entdeckt. Bei dem automatisierten Verfahren identifizierte die Datenschutzaufsicht insgesamt 20 niedersächsische Unternehmen mit verwundbaren Servern, informierte diese darüber und kündigte mögliche aufsichtsbehördliche Maßnahmen an, sofern die Sicherheitslücken nicht geschlossen würden. Für die betreffenden Sicherheitslücken standen bereits seit geraumer Zeit Sicherheitsupdates bereit.

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