BfDI stellt 33. Tätigkeitsbericht vor

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 10.04.2025

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, blickt anlässlich der Vorstellung ihres 33. Tätigkeitsberichts auf die aktuellen Herausforderungen für einen ermöglichenden Datenschutz und verteidigt die Informationsfreiheit.

Die seit September 2024 amtierende Bundesbeauftragte setzt auf einen Paradigmenwechsel:

Datennutzbarkeit und Datenschutz schließen einander nicht aus.

Im Mittelpunkt der neuen Strategie steht der frühzeitige Dialog mit allen Beteiligten. Meine Amtszeit ist eine Einladung zum Dialog an jeden, der Datenschutzrecht einhalten will,bekräftigte Specht-Riemenschneider. Das gilt auch für die Informationsfreiheit, die gestärkt werden sollte.

Die BfDI sieht beim Thema digitale Gesundheit deutliche Erfolge im vergangenen Jahr. Beim anstehenden bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) steht die Bundesbeauftragte für Transparenz und Wahlfreiheit: Mein Ziel ist, dass niemand die ePA nutzt oder nicht nutzt, nur weil er oder sie sich nicht ausreichend gut informiert fühlt. Die BfDI konnte bereits erreichen, dass Versicherte ihren Widerspruch über sämtliche Kommunikationskanäle einreichen können und die Krankenkassen ihre Informationspflichten erfüllen. Beim Forschungsdatenzentrum konnte die BfDI darauf hinwirken, dass die Grundsätze der Vertraulichkeit und der Datenminimierung gewahrt werden.

Im vergangenen Jahr wurde die europäischen KI-Verordnung verabschiedet. Die BfDI hat den Prozess konstruktiv begleitet. Eine Herausforderung für das kommende Jahr besteht darin, das Zusammenspiel von KI-Verordnung und Datenschutzrecht zu orchestrieren. Ich will grundrechtskonformes KI-Training und -Entwicklung in Europa ermöglichen, sagt Specht-Riemenschneider. Alle, die sich an europäisches Recht halten wollen, sollen die notwendige Beratung bekommen, um KI-Projekte zu verwirklichen. Das europäische Datenschutzrecht stehe dem nicht entgegen. Die Rechtswissenschaftlerin stellte ihre Auslegung der aktuellen Rechtslage klar: Eine KI, die rechtswidrig mit Daten trainiert wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtskonform genutzt werden. Der Anwender ist nicht automatisch verantwortlich für die Trainingsphase.

Mit Blick auf die (laufenden) Koalitionsverhandlungen äußerte Specht-Riemenschneider deutliche Kritik an Plänen, die Aufsicht über Nachrichtendienste ihrer Behörde zu entziehen: Mit einem Entzug der Aufsichtskompetenz würde eine sehr effektive und über Jahre erprobte Aufsicht ausgehebelt.
Das erhöhte Bewusstsein für das Thema Datenschutz insgesamt lässt sich auch an der Statistik der Datenschutzbehörde ablesen: Mit 8.670 Beschwerden bei der BfDI gab es über alle Themenbereiche hinweg einen Zuwachs im Vergleich zum Jahr 2023 (7.782 Beschwerden). Kontrollen sowie Beratungs- und Informationsbesuche bei beaufsichtigten Stellen konnten auf einem gleichbleibend hohen Niveau realisiert, das Beratungsangebot ausgebaut werden.

Die BfDI wird ihren Tätigkeitsbericht im Laufe des Tages der Präsidentin des Deutschen Bundestags, Julia Klöckner, übergeben. Den 33. Tätigkeitsbericht der BfDI können Sie als PDF-Datei herunterladen.

Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/03_33-T%C3%A4tigkeitsbericht.html?nn=251944

Großflächige anlasslose technische Prüfung von Schul-Websites: Auf vielen Websites zeigen sich die gleichen datenschutzrechtlichen Auffälligkeiten

Pressemitteilung des Kath. Datenschutzzentrums Frankfurt/M. vom 09.04.2025

Das Kath. Datenschutzzentrum Frankfurt/M., das die datenschutzrechtliche Aufsicht über sieben mittel- und südwestdeutsche (Erz-)Bistümer ausübt, führt in unregelmäßigen Abständen bei den im Zuständigkeitsbereich befindlichen Einrichtungen anlasslose Prüfungen durch, die technische, organisatorische und rechtliche Aspekte des Datenschutzes betreffen. Dabei werden Datenschutzmaßnahmen gleichartiger Einrichtungen untersucht, um die gesetzeskonforme Umsetzung des Datenschutzes festzustellen und auf verbesserungswürdige oder gegebenenfalls sogar fehlerhafte Aspekte hinweisen zu können.

Aktuell wurden mehr als 240 Websites von Schulen untersucht und bei dieser großflächigen technischen Prüfung fiel auf, dass sich auf vielen Schul-Websites die gleichen datenschutzrechtlich problematischen Auffälligkeiten zeigten.

Weiterlesen Großflächige anlasslose technische Prüfung von Schul-Websites: Auf vielen Websites zeigen sich die gleichen datenschutzrechtlichen Auffälligkeiten

BfDI steht für die Bündelung der Aufsicht zur Verfügung

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 10.04.2025

CDU/CSU und SPD streben laut ihrem Entwurf für einen Koalitionsvertrag an, die datenschutzrechtliche Aufsicht über die private Wirtschaft bei der Bundesdatenschutzbeauftragten zu bündeln.

Ich stehe bereit, diese neue Verantwortung anzunehmen und werde mich für einen innovationsfreundlichen und zugleich effektiven Datenschutz einsetzen, so die Bundesdatenschutzbeauftragte. Bereits heute ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig für die Aufsicht über einige bundesweit tätige Wirtschaftsunternehmen mit datengetriebenen Geschäftsmodellen und unterschiedlichen Standorten, beispielsweise Telekommunikations- und Postdienste.

Ziel einer Bündelung muss es sein, passgenaue, branchenspezifische Beratung anzubieten und einheitliche Entscheidungen zu gewährleisten. Zeitgleich müssen Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin gut geschützt bleiben wenn ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

Die neue Koalition hat außerdem vorgesehen, dass die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit umbenannt werden soll in die Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit. Dazu Specht-Riemenschneider: Es ist ohnehin meine Überzeugung, dass Datenschutz der Datennutzbarkeit zusammengedacht werden müssen. Zugleich bedeutet eine Umbenennung nicht, dass ich mich dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger weniger verbunden fühlen werde.

Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/04_B%C3%BCndelung-Aufsicht.html?nn=251944

KDSA veröffentlicht ihren 9. Tätigkeitsbericht von 2024

Die KDSA Ost (Kirchliche Datenschutzaufsicht der ostdeutschen Bistümer und des Katholischen Militärbischofs) hat ihren 9. Tätigkeitsbericht herausgegeben.

Wie in den Jahren zuvor, haben wir uns bemüht, unseren Bericht als Informationsmittel zu gestalten. So soll neben einer bloßen Darstellung unserer Tätigkeit auch die Entwicklung des Datenschutzes über den kirchlichen Bereich hinaus erläutert werden.

Weiterlesen KDSA veröffentlicht ihren 9. Tätigkeitsbericht von 2024

Datenschutzbericht 2025 – Mehr Beschwerden, mehr Datenpannen … und jetzt auch noch mehr Datenrecht: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hilft

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz und für Informationszugang Schleswig-Holstein vom 09.04.2025

Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2024 vorgelegt. Die Zahl der Beschwerden hat ein Rekordhoch erreicht, und auch die gemeldeten Datenpannen werden jährlich mehr. Außerdem zeigt sich ein großer Beratungsbedarf angesichts der neuen Anforderungen aus dem europäischen Datenrecht, beispielsweise in den Bereichen Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz (KI). Hansens Behörde – das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) – hilft.

Weiterlesen Datenschutzbericht 2025 – Mehr Beschwerden, mehr Datenpannen … und jetzt auch noch mehr Datenrecht: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hilft