Entscheidung des EuGH: Scoringsystem der SCHUFA scheitert an DS-GVO
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 07.12.2023
Mit heutigem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte betroffener Bürger gestärkt. Konkret gingen die Bürger gegen das „Scoring“ der Schufa sowie gegen die Speicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung aus öffentlichen Registern vor.
Die Schufa sammelt u. a. Daten bei Bankgeschäften und bestimmt daraus einen Wert – Scoringwert – für den Verbraucher. Das „Scoring“ – ein mathematisch-statistisches Verfahren – ermöglicht es, die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers und die Wahrscheinlichkeit seines künftigen Verhaltens, etwa die Rückzahlung seines Kredits, vorauszusagen.
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