Jugendwebseite der Datenschutzkonferenz für Medienpreis TOMMI nominiert: Im November können junge Menschen noch für youngdata.de abstimmen

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 06.11.2023

Die Jury des renommierten Medienpreises TOMMI hat young-data.de, das Jugendportal der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie des Kantons Zürich, für eine Auszeichnung in der Kategorie „Jugendpreis Bildung“ nominiert. Der TOMMI ist die bedeutendste Auszeichnung für digitale Produkte für Kinder und Jugendliche im deutschsprachigen Raum. Die Webseite www.youngdata.de bietet jugendgerecht aufbereitete Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit, Tipps für ein sicheres Verhalten im Internet, News zu Apps und sozialen Netzwerken sowie neue digitale Entwicklungen. Im Laufe des Monats November können junge Nutzerinnen und Nutzer noch in öffentlichen Bibliotheken über die Nominierten abstimmen. Die Preisträger werden am 3. Dezember 2023 um 20 Uhr auf dem TV-Kanal KiKa verkündet.

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Geplantes Abomodell bei Facebook und Instagram

Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 02.11.2023.

Das Geschäftsmodell der Dienste Facebook und Instagram wird sich auf Druck der Datenschutzbehörden ändern müssen. Dies ist die Konsequenz eines Beschlusses des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) vom 27.10.2023. Die europäischen Aufsichtsbehörden haben damit zum ersten Mal von dem Instrument Gebrauch gemacht, in einem Dringlichkeitsverfahren endgültige Maßnahmen zu erlassen, die für den gesamten Geltungsbereich der DSGVO wirken. Sie untersagen Meta als Betreiber der Dienste Facebook und Instagram die personalisierte Werbung ohne Vorliegen einer entsprechenden Einwilligung. Aufgrund der Dringlichkeit wurde für die Umsetzung nur ein kurzer Zeitraum eingeräumt. Ein jahrelanger Verstoß gegen das Datenschutzrecht muss damit in Kürze beendet werden. Dies ist ein gutes und wichtiges Ergebnis, das die Wirksamkeit der europäischen Datenschutzaufsicht aufzeigt.

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Datenschutzrechtliche Prüfung von ChatGPT geht weiter: Landesdatenschutzbeauftragter stellt zusätzliche Fragen an OpenAI

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 26.10.2023

Als Leiter der Taskforce „Künstliche Intelligenz“ hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Dieter Kugelmann die Erstellung eines neuen Fragebogens zu dem KI-Sprachmodell ChatGPT koordiniert und den Fragebogen an OpenAI, den Betreiber des Dienstes, versandt. Der Fragenkatalog mit 79 Einzelfragen knüpft an ein erstes Auskunftsersuchen an, das der LfDI Rheinland-Pfalz innerhalb der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) erarbeitet und im April zusammen mit weiteren deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden an das US-amerikanische Unternehmen gerichtet hatte.

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BfDI kritisiert Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 18.10.2023

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

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Geplante Chatkontrolle führt zu einer unverhältnismäßigen, anlasslosen Massenüberwachung!

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 17.10.2023

Vor dem Hintergrund der anstehenden Beratungen im Rat der Europäischen Union über die Überwachung der elektronischen Kommunikation zur Verfolgung von Kindesmissbrauch im Internet richtet die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) den nachdrücklichen Appell an den EU-Gesetzgeber, bei der beabsichtigten Regulierung – bekannt unter dem Begriff „Chatkontrolle“ – die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit einzuhalten und insbesondere Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu wahren.

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