Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten: Datenschutzbehörden sehen Korrekturbedarf

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 17.08.2023.

Mit der Vorlage des Referentenentwurfs für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG-E) nimmt ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung Gestalt an. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind die vorgesehenen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung von besonderem Interesse. Das Spannungsfeld zwischen der Vertraulichkeit ärztlicher Heilbehandlungen und den Anforderungen an eine moderne Gesundheitsforschung muss als besonders sensibel gelten. Um gesellschaftlich breit akzeptiert zu werden braucht es ausgewogene, mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang stehende Regelungen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dieter Kugelmann, hält fest: „Fortschritte bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sind wünschenswert. Dazu gehört auch die Forschung mit Gesundheitsdaten. Im Mittelpunkt stehen das Wohl und die Rechte der Patientinnen und Patienten. Datenschutz ist Teil dieser Rechte. Daher gilt es noch an einigen Stellen, den Gesetzentwurf zu verbessern, aber es ist Licht am Ende des Tunnels.“

Gemeinsam mit den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat der LfDI Rheinland-Pfalz sich am 14. August 2023 mit einer umfassenden Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt und dringenden Korrekturbedarf am Gesetzentwurf benannt.

Darüber hinaus haben die Länderbehörden in einer separaten Stellungnahme am 10. August 2023 dem Ministerium ihre grundlegenden Bedenken gegen die in dem Gesetzentwurf derzeit vorgesehene Verlagerung von Aufsichtszuständigkeiten über zahlreiche datenverarbeitende Stellen von den Ländern auf den Bund dargelegt.

Dieter Kugelmann erläutert: „Eine bereichsspezifische Verlagerung von Zuständigkeiten von den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder auf den Bund vermittelt ein trügerisches Gefühl, dann werde alles besser, schneller, einheitlicher. Damit könnten überzogene Erwartungen geweckt werden. In der Realität arbeiten wir als LfDI gut und effizient mit den Einrichtungen des Gesundheitswesens, den Hochschulen und der Wirtschaft im Land Rheinland-Pfalz zusammen. Das soll auch so bleiben. Daher bedarf der Gesetzentwurf der Korrektur.“

Beide Stellungnahmen stehen nachfolgend zum Abruf bereit.

Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK)<https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Bilder_News/23-08-14_Stellungnahme_GDNG-E_DSK.pdf> Stellungnahme der Länder<https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Bilder_News/23-08-10_Stellungnahme_GDNG-E_Laender.pdf>

Landesdatenschützer widerspricht Bericht der Allgemeinen Zeitung: Videoüberwachung von Glascontainern durch Kommunen ist grundsätzlich rechtswidrig

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 10.08.2023

Am 08.08.2023 berichtete die Allgemeine Zeitung Mainz vom Vorgehen einer Gemeinde, mittels Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen vorzugehen. Der Artikel legte nahe, dass das Vorgehen von der Landesdatenschutzbehörde genehmigt sei. Dem widerspricht der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, und stellt klar: „Der Einsatz von Videokameras zur Überwachung von Glascontainern und anderen Müllablagerungsstellen durch Kommunen ist grundsätzlich aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zulässig.“ Die im Bericht genannten Gemeinden müssen nun mit der Einleitung förmlicher Verfahren rechnen.

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Eine Liste mit Informationen über Beschäftigte in der Probezeit – Bußgelder in Höhe von 215.000 Euro

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 02.08.2023

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat gegen ein Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt 215.000 Euro verhängt. Das Unternehmen hatte u. a. unzulässigerweise sensible Informationen über den Gesundheitszustand einzelner Beschäftigter oder deren Interesse an einer Betriebsratsgründung dokumentiert. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig.

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Große Resonanz auf zweite Ausgabe des Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 06.07.2023

Am 05.07.2023 fand der Datenschutztag Hessen und Rheinland-Pfalz als gemeinsame Veranstaltung des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. und der Aufsichtsbehörden zum zweiten Mal in Frankfurt am Main statt. Rund 200 Teilnehmende nutzten die Möglichkeit zum Fachaustausch.

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BfDI begrüßt die Meta-Entscheidung des EuGH

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 04.07.2023

Am 04. Juli 2023 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sein Urteil zur Meta-Entscheidung des Bundeskartellamts verkündet. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) begrüßte das Urteil in seiner Bedeutung für den Datenschutz.

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