Untersuchung gegen fedpol und BAZG

Medienmitteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 21.06.2023

EDÖB eröffnet Untersuchung gegen die Bundesämter für Polizei und für Zoll und Grenzsicherheit wegen Anzeichen auf potenziell schwere Verstösse gegen die Datenschutzvorschriften.

Am 13. April 2023 eröffnete der EDÖB ein Vorabklärungsverfahren betreffend von der Aargauer Zeitung am 11. April 2023 aufgeworfener Fragen zur Rechtmässigkeit von Zugriffen von Mitarbeitenden des Bundesamtes für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) auf das vom Bundesamt für Polizei (fedpol) betriebene nationale Fahndungsregister RIPOL. Im Verlauf des Vorabklärungsverfahrens haben die beiden Bundesämter schriftliche Stellungnahmen zum Sachverhalt eingereicht.

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28.Tätigkeitsbericht 2022

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 15.06.2023

Gemäß Artikel 59 DS-GVO erstellt die LfD Niedersachsen jährlich einen Tätigkeitsbericht. Dieser enthält Zusammenstellungen zu Anzahl und Art eingegangener Beschwerden und Datenpannenmeldungen sowie zu getroffenen Maßnahmen nach Artikel 58 Absatz 2.

Darüber hinaus wird zu den Tätigkeiten der LfD im Hinblick auf ihre Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren, dem Kohärenzverfahren und den Arbeitsgruppen des Europäischen Datenschutzausschusses sowie der Beteiligung an den Positionierungen der deutschen Datenschutzkonferenz berichtet.

Den Hauptteil bilden Berichte zu maßgeblichen Fällen im Berichtszeitraum, jeweils geordnet nach Themengruppen, wie Schule und Hochschule, Gesundheit und Soziales oder Wirtschaft. Die Fälle werden inhaltlich beschrieben und die ergriffenen Maßnahmen dargestellt.

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Weitere Informationen zum Berichtsjahr:

Veröffentlichung des 32. Tätigkeitsberichts 2022

Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 14.06.2023

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz stellt Ergebnisse seiner Arbeit im Jahr 2022 vor

„Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.“ Mit diesen Worten beginnt die Datenschutz-Grundverordnung, deren Geltungsbeginn sich kürzlich bereits zum fünften Mal jährte. Dass das Datenschutzrecht auch den freien Verkehr personenbezogener Daten bezweckt, gerät im nationalen Alltag manchmal aus dem Blickfeld – anders als beim Unionsgesetzgeber, der das Verhältnis von Datenschutz und freiem Datenverkehr derzeit, durch die europäische Datenstrategie geleitet, in zahlreichen Normsetzungsverfahren konkretisiert. Die Diskussion um den europäischen Gesundheitsdatenraum ist nur ein prominentes Beispiel. Als Vertreter der deutschen Länder im Europäischen Datenschutzausschuss möchte ich meinen 32. Tätigkeitsbericht dazu nutzen, einige auf der Unionsebene diskutierte Regelungsansätze kritisch zu beleuchten. Immerhin handelt es sich um datenschutzpolitische Weichenstellungen, die im Lauf der nächsten Jahre und darüber hinaus auch für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern Folgen zeitigen werden (Beitrag Nr. 1.1).

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Abschluss der Sachverhaltsabklärung zu einer Dating-App

Medienmitteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 13.06.2023

Der EDÖB hat die Sachverhaltsabklärung bezüglich der Dating-App Once abgeschlossen. Die in der Schweiz ansässige, aber international tätige Anbieterin informierte die Nutzerinnen und Nutzer unzureichend über Art und Zweck der Datenbearbeitung. In seinem Schlussbericht sprach der EDÖB mehrere Empfehlungen aus, um diesen Mangel zu beheben und die Einhaltung der Bearbeitungsgrundsätze des Datenschutzgesetzes zu gewährleisten. Das Unternehmen hat die Empfehlungen angenommen.

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Gemeinsame Pressemitteilung – Einheitliche Regeln für Datenschutzbußgelder in Europa

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 08.06.2023

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 die endgültigen Leitlinien zur Bußgeldzumessung nach einer öffentlichen Konsultation angenommen.

Damit erfolgt die Bußgeldpraxis der Datenschutzaufsichtsbehörden in Europa nun nach einheitlichen Maßstäben. Als Repräsentantinnen der deutschen Datenschutzaufsicht waren auf europäischer Ebene die Datenschutzaufsichtsbehörden Berlins, Hessens und des Bundes beteiligt.

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