Landesbeauftragter prüft fachliche Voraussetzungen von Kandidatinnen und Kandidaten der Landtagsfraktionen für das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 09.05.2023

Seit der letzten Änderung des Landesdatenschutzgesetzes (DSAG LSA) können die Landtagsfraktionen den oder die Kandidaten für die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt selbst dem Landtag vorschlagen. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen in diesem Verfahren folgende gesetzlich zwingenden Ernennungsvoraussetzungen erfüllen:

  • Laufbahnbefähigung, z.B. nachgewiesen durch Universitätsabschluss
  • Erforderliche Qualifikation (insbesondere Datenschutz)
  • Erforderliche Erfahrung (insbesondere Datenschutz)
  • Erforderliche Sachkunde (insbesondere Datenschutz)
  • Leitungserfahrung
  • Erfolgreiche erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen der Stufe Ü3.

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Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden tagt zum 105. Mal

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 09.05.2023

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) wird am 10. und 11. Mai 2023 in Rendsburg tagen. Die Vorsitzende der Konferenz ist in diesem Jahr die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. h. c. Marit Hansen. Die Teilnehmenden der Konferenz werden sich unter anderem zu den Themen wie Beschäftigtendatenschutz, Scoring, der automatisierten Datenanalyse bei Polizei und Nachrichtendiensten und funkbasierten Kaltwasserzählern austauschen.

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Neuer Internetauftritt und neue E-Mail-Adressen

Sächsische Verantwortliche sollten Datenschutzerklärung prüfen

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte hat ihre Website neu gestaltet. Der Internetauftritt ist ab sofort unter www.datenschutz.sachsen.de erreichbar. In den vergangenen Monaten wurde er inhaltlich, optisch sowie technisch überarbeitet. Das Informationsangebot ist nach Zielgruppen unterteilt und enthält Ausführungen zu den rechtlichen Grundlagen sowie themenspezifische Inhalte, beispielsweise zum Datenschutz in der Schule, im Homeoffice, bei Videokonferenzsystemen und in vielen weiteren Bereichen.

Die Sächsische und Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert freut sich über den Relaunch:
»Alles neu macht der Mai. Mein neues Webangebot richtet sich sowohl an Bürgerinnen und Bürger als auch an die Wirtschaft und Verwaltung. Im Unterschied zum bisherigen Internetauftritt sind viele Inhalte hinzugekommen, mit denen ich betroffene Personen und Verantwortliche umfangreicher über ihre Rechte und Pflichten informieren möchte. Etliche Beschwerden und Verstöße ließen sich verhindern, wenn der Datenschutz frühzeitig berücksichtigt würde. Hier gilt: Prävention ist besser als Intervention! Deshalb werde ich das Angebot in den kommenden Monaten gezielt um weitere praxisnahe Informationen erweitern.«

Die Überarbeitung der Website diente auch dazu, die Darstellung für mobile Endgeräte zu verbessern und Inhalte barrierefrei präsentieren zu können. Zudem unterstützen eigens entwickelte Symbole und Grafiken bei der Orientierung sowie Navigation.

Neue E-Mail-Adressen und Aktualisierung der Datenschutzerklärung

Neben der URL der Website haben sich auch die E-Mail-Adressen geändert. Statt »@slt.sachsen.de« heißt es ab sofort »@sdtb.sachsen.de«. Das zentrale E-Mail-Postfach lautet »post@sdtb.sachsen.de. Wer noch die bisherigen Angaben in einer Datenschutzerklärung eingebunden hat, zum Beispiel auf einer Website, sollte die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde aktualisieren. E-Mails an die bisherigen Postfächer der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten werden nur noch bis Ende Juni 2023 an die neuen Adressen weitergeleitet.

Über die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte ist für Sachsen die unabhängige Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies ergibt sich im Hinblick auf nicht-öffentliche Stellen (z. B. Unternehmen und Vereine) aus § 14 Absatz 2 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes; im Hinblick auf öffentliche Stellen (z. B. Behörden) aus § 14 Absatz 1 desselben Gesetzes.
Seit 2022 hat Dr. Juliane Hundert das Amt inne und wird in ihrer Dienststelle in Dresden von etwa 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Die Sächsische Datenschutzbeauftragte kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach. Zu den weiteren Aufgaben zählt unter anderem die Beratung sächsischer Verantwortlicher bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
Seit Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes zum 1. Januar 2023 übernimmt Dr. Juliane Hundert auch die Funktion der Transparenzbeauftragten.

EDÖB: Abschluss der Sachverhaltsabklärung zur Datenbank privater Covid-19-Testzentren

Medienmitteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 28.04.2023

Nach Eingang eines Hinweises einer Privatperson führte der EDÖB eine Sachverhaltsabklärung zu einer unzureichend gesicherten Datenbank privater Covid-19-Testzentren durch. Im heute veröffentlichten Schlussbericht hält der Beauftragte fest, dass die in der Datenbank bearbeiteten Gesundheitsdaten aufgrund der angezeigten Schwachstelle beträchtlichen Sicherheitsrisiken ausgesetzt waren. Da die Verantwortlichen nach Bekanntwerden des Mangels angemessene Sofortmassnahmen eingeleitet hatten, konnte das Risiko für die Betroffenen minimiert werden. Das Verfahren wird deshalb ohne Empfehlungen abgeschlossen.

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Datenschutz einkaufen

Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 27.04.2023

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht neue Orientierungshilfe zu Datenschutz als Kriterium im Vergabeverfahren

Dass unbedachte Konsumentscheidungen nachhaltig Ärger bereiten können, weiß jeder. Einkaufende in bayerischen Staatsbehörden oder Kommunen können diese Alltagserfahrung im Berufsleben manchmal unerwartet „auffrischen“. Nur wird es da oft kostspieliger als bei einem Staubsaugerfehlgriff – wenn etwa eine teure IT-Leistung beschafft wird, sich aber im Nachhinein herausstellt, dass sie aus Datenschutzgründen gar nicht eingesetzt werden darf.

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