Sebastian Schmidt als neuer Landesdatenschutzbeauftragter ernannt

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vom 26.04.2023

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat Sebastian Schmidt als neuen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V (LfDI M-V) gewählt. Heute wurde er nun offiziell von Landtagspräsidentin Birgit Hesse ernannt.

„Als Landesdatenschutzbeauftragter geht es mir darum, an die hervorragende Arbeit meines Vorgängers Heinz Müller anzuschließen.“, so Sebastian Schmidt nach seiner Ernennung.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V (LfDI M-V) wird vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt. Der LfDI M-V trägt durch Beratung und Kontrolle dazu bei, dass mit personenbezogenen Daten ordnungsgemäß umgegangen wird. Darüber hinaus ist der LfDI M-V zuständig für alle Fragen, die mit dem Recht auf Zugang zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz) verbunden sind.

„Der LfDI M-V wird auch weiterhin Datenschutzverstöße aufdecken und sanktionieren.“, so Schmidt weiter. „Wichtig ist mir jedoch auch die Aufklärung und Beratung zum Thema Datenschutz. Wir sollten uns alle mit einem gesunden Datenschutzbewusstsein in unserer digitalisierten Welt bewegen.“, so Schmidt abschließend.

Hessischer Datenschutzbeauftragter fordert Antworten zu ChatGPT

Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 19.04.2023

Der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Alexander Roßnagel hat heute das in San Francisco ansässige Unternehmen OpenAI, das den derzeit vieldiskutierten Dienst ChatGPT betreibt, aufgefordert, einen Fragenkatalog zur Datenverarbeitung bei ChatGPT zu beantworten. Seine Fragen betreffen die Gewährleistung des Grundrechts- und Datenschutzes bei der Nutzung dieses Dienstes. „Je nach Fragen- oder Aufgabenstellung an ChatGPT gibt die nutzende Person unterschiedlich viele, teils sensitive Informationen von sich preis – etwa zu Interessen an politischen, religiösen, weltanschaulichen oder wissenschaftlichen Fragen oder zu ihrer familiären oder sexuellen Lebenssituation. Auch können Fragen über andere Personen gestellt werden. Unklar ist, zu welchen Zwecken eingegebene Daten verarbeitet werden und aus welchem Datenpool die hinter dem Dienst liegende, künstliche Intelligenz ihr Wissen speist. Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann ich prüfen, ob sich OpenAI mit ChatGPT an die europäischen Datenschutzvorgaben hält,“ erklärt Roßnagel.

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HBDI stellt aktuelle Tätigkeitsberichte zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit vor

Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 18.04.2023

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel hat am 18. April 2023 seine Tätigkeitsberichte für das Jahr 2022 vorgestellt. Im 51. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz zieht Roßnagel insgesamt ein positives Fazit: „Im Jahr 2022 waren in Hessen keine schwerwiegenden Verstöße festzustellen. Datenschutz wird in Wirtschaft und Verwaltung weitgehend akzeptiert.“ Die Vorgaben des Datenschutzes würden zwar nicht überall befolgt, so Roßnagel weiter. Festgestellte Fehlverhalten würden aber nach dem Eingreifen der Datenschutzaufsicht korrigiert.

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Landesbeauftragte veröffentlicht Tätigkeitsbericht Datenschutz 2022

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg vom 17.04.2023

Heute überreicht die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, der Präsidentin des Landtages Brandenburg, Prof. Dr. Ulrike Liedtke, ihren Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für das Jahr 2022.

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Der Diözesandatenschutzbeauftragte der nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümer veröffentlicht den Jahresbericht 2022

Der Diözesandatenschutzbeauftragte für die Erzdiözesen Köln und Paderborn sowie die Diözesen Aachen, Essen und Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Verbandsdatenschutzbeauftragte des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD), Steffen Pau, hat jetzt den Jahresbericht für das vergangene Jahr veröffentlicht.

Der Bericht gibt Auskunft über die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde für katholische Einrichtungen der fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen sowie des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) und betrachtet dabei die Entwicklungen des Datenschutzes im staatlichen und kirchlichen Bereich und die Tätigkeit des Katholischen Datenschutzzentrums im Berichtszeitraum.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Jahresbericht 2022.

Jahresberichte 2016 bis 2022