Entfristung von eingriffsintensiven Überwachungsbefugnissen: Evidenzbasierte Gesetzgebung ist unverzichtbar
Veröffentlicht am:Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 11.03.2025
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit äußert sich zur geplanten Aufhebung der Befristungs- und Evaluationsklauseln für die Telekommunikationsüberwachung und Standortermittlung im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG).
Die Entfristung der polizeilichen Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung und Standortermittlung bei gleichzeitiger Streichung der bislang vorgesehenen Evaluierung darauf basierender Maßnahmen wirft rechtsstaatliche Fragen auf. Heimliche und eingriffsintensive Überwachungsmaßnahmen bedürfen besonderer Rechtfertigung und kontinuierlicher Überprüfung – dies ist die klare Linie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Eine evidenzbasierte Gesetzgebung und regelmäßige Überprüfung sind wesentliche Elemente rechtsstaatlicher Sicherheitsgesetzgebung.