Entfristung von eingriffsintensiven Überwachungsbefugnissen: Evidenzbasierte Gesetzgebung ist unverzichtbar

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 11.03.2025

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit äußert sich zur geplanten Aufhebung der Befristungs- und Evaluationsklauseln für die Telekommunikationsüberwachung und Standortermittlung im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG).

Die Entfristung der polizeilichen Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung und Standortermittlung bei gleichzeitiger Streichung der bislang vorgesehenen Evaluierung darauf basierender Maßnahmen wirft rechtsstaatliche Fragen auf. Heimliche und eingriffsintensive Überwachungsmaßnahmen bedürfen besonderer Rechtfertigung und kontinuierlicher Überprüfung – dies ist die klare Linie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Eine evidenzbasierte Gesetzgebung und regelmäßige Überprüfung sind wesentliche Elemente rechtsstaatlicher Sicherheitsgesetzgebung.

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Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden beteiligen sich an europaweiter Aktion zum Recht auf Löschung

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 05.03.2025

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat heute (5. März) seine europaweite koordinierte Durchsetzungsmaßnahme „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) für das Jahr 2025 gestartet. Der EDSA hat auf Vorschlag des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg die Umsetzung des Rechts auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) gemäß Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als Thema seiner vierten koordinierten Aktion ausgewählt. Aus Deutschland beteiligen sich mehrere Landesdatenschutzaufsichtsbehörden an der Initiative, die in diesem Jahr die Umsetzung des Rechts auf Löschung in den Blick nimmt. Insgesamt nehmen 32 Datenschutzaufsichtsbehörden aus Europa teil.

LfDI Prof. Dr. Tobias Keber: „Wir wollen dabei helfen, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden und dass Verantwortliche Hilfestellungen bekommen, wie das Recht auf Löschung umgesetzt werden kann. Wir werden in diesem Jahr mit Veranstaltungen und Handreichungen zum Recht auf Löschung zusätzliche Unterstützung anbieten.“

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Brandenburgische Datenschutzaufsicht beteiligt sich an europaweiter Prüfung zum Recht auf Löschung mit Schwerpunkt Wohnungsunternehmen

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg vom 05.03.2025

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat heute seine europaweite Prüfaktion „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) für das Jahr 2025 gestartet. Aus Deutschland beteiligen sich mehrere Datenschutzaufsichtsbehörden an der Initiative, die in diesem Jahr die Umsetzung des Rechts auf Löschung in den Blick nimmt. Insgesamt nehmen 32 Datenschutzaufsichtsbehörden aus Europa teil.

Der EDSA hat auf Vorschlag des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg die Umsetzung des Rechts auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) als Thema seiner vierten koordinierten Aktion ausgewählt.

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LfD Niedersachsen weist auf Risiken bei der Nutzung der KI-App DeepSeek hin

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 21.02.2025

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen möchte auf die Risiken aufmerksam machen, die mit der Verwendung des KI-Tools DeepSeek R1 (DeepSeek) verbunden sind. Obwohl dieses Modell einer generativen KI im Internet frei zugänglich ist, ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass insbesondere die Anforderungen der europäischen KI-Verordnung und der Datenschutz-Grundverordnung nicht eingehalten werden.

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Aktionsplan 2025: „Better safe than sorry“ – Ermöglichen und Steuern durch Datenschutz

Presseerklärung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 17.02.2025

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) legt mit seinem Aktionsplan 2025 einen klaren Fokus auf die Begleitung, Beratung und Überprüfung von Verantwortlichen im Rahmen von Digitalisierungsprojekten und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Unter dem Motto „Better safe than sorry“ will der LfDI proaktiven Datenschutz fördern, der allen Bürgerinnen und Bürgern dient.

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