ChatGPT – auf dem Prüfstand!
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 14.04.2023
ChatGPT ist in aller Munde! Als erste Aufsichtsbehörde in Europa hat die italienische Datenschutzbehörde der Firma OpenAI untersagt, personenbezogene Daten von italienischen Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Anwendung ChatGPT zu verarbeiten. In Deutschland obliegt es den Landesdatenschutzaufsichtsbehörden, sich mit den datenschutzrechtlichen Fragestellungen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch ChatGPT und ähnlichen KI-Anwendungen zu befassen.
Angesichts der großen Bedeutung solcher Anwendungen stimmt sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) in diesen Fragen ab. Die Anwendung ChatGPT ist Gegenstand einer in der Datenschutzkonferenz koordinierten datenschutzrechtlichen Prüfung.