Gerade in Krisenzeiten ist der kirchliche Datenschutz ein Garant für Grund- und Freiheitsrechte!
Pressemitteilung des Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (BfD EKD) vom 23.06.2023
Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD, Michael Jacob, hat heute der kirchlichen Öffentlichkeit seinen 4. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2021 und 2022 vorgelegt und dem Rat der EKD überreicht.
Im Berichtszeitraum hat der BfD EKD seine Arbeit als Datenschutzaufsichtsbehörde in den Bereichen Aufsicht, Beratung und Weiterbildung weiter etabliert und somit der Durchsetzung des „Datenschutzgrundrechts“ in Kirche und Diakonie noch mehr Geltung verschafft. Inhaltlich und organisatorisch waren die Tätigkeiten beim BfD EKD auch im aktuellen Berichtszeitraum von der Corona-Pandemie geprägt. Dabei haben den BfD EKD überwiegend Fragen zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten – insbesondere von Beschäftigten – erreicht. „Die Beratung, Aufsicht und Weiterbildung von kirchlichen und diakonischen Stellen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes war in den vergangenen zwei Jahren ein entscheidender Bestandteil der Arbeit des BfD EKD. So konnte die Sensibilität unter anderem in diesem Bereich durch situations- und adressatenbezogene Hilfestellungen, Veröffentlichung von Materialien und durch die verstärkte Thematisierung des Beschäftigtendatenschutzes in Weiterbildungen deutlich verbessert werden.“, so Michael Jacob im Rahmen der Vorstellung des Tätigkeitsberichts.
„Beim Blick nach vorne realisieren wir auch im kirchlichen und diakonischen Bereich bereits heute, dass die mit der Digitalisierung weiter voranschreitenden Zukunftstechnologien viele Fragen und Herausforderungen im Bereich Datenschutz mit sich bringen werden. Bei all diesen Entwicklungen wird der kirchliche Datenschutz in Erfüllung des gemeinsamen kirchlichen und diakonischen Auftrags auch zukünftig an der Seite der Menschen bleiben!“, versichert Michael Jacob deutlich.
Der Tätigkeitsbericht kann hier abgerufen werden.