Safer Internet Day 2024 – TLfDI Hasse räumt mit Datenschutzirrtümern auf

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 06.02.2024

Den heutigen Safer Internet Day möchte der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) Dr. Lutz Hasse nutzen, um über einige, sich hartnäckig haltende Datenschutzirrtümer aufzuklären.

Los geht`s:

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Safer Internet Day: Landesbeauftragter spricht mit Jugendlichen über den Datenschutz

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 02.02.2024

Zum Safer Internet Day am 6. Februar 2024 wirbt die Datenschutzaufsicht Niedersachsen an Schulen für einen sicheren Umgang mit Daten im Internet. Damit unterstützt die Behörde die deutschlandweite Initiative „Datenschutz geht zur Schule“. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besuchen im Februar über 20 Schulklassen in Niedersachsen und sprechen so mit insgesamt mehr als 500 Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen über den Datenschutz.

Auch Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Niedersachsen, wird eine Schule in Hannover besuchen: „Die digitale Welt ist fester Bestandteil im Leben von Kindern und Jugendlichen. Deshalb ist es enorm wichtig, sie frühzeitig über ihre Rechte im Netz und die Risiken beim Weitergeben ihrer Daten aufzuklären“, so Lehmkemper.

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Europäischer Datenschutztag: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht neue Online-Spiele für Kinder

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 26.01.2024

Dieses Jahr nimmt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit den Europäischen Datenschutztag am 28. Januar zum Anlass, Kindern den Datenschutz nahezubringen. Unter dem Motto „Datenschutz spielerisch erleben“ präsentiert die Behörde vier neue interaktive Spiele auf ihrer Kinderwebsite data-kids.de.

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Private Kameras immer häufiger Fall für Sachsens Datenschutzbeauftragte

Neue Broschüre »Achtung Kamera!« erläutert, warum Videoüberwachung in der Regel verboten ist

Bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Dr. Juliane Hundert, gehen immer mehr Beschwerden zu Videoüberwachungen ein. Auf 130 Eingaben im Jahr 2021 folgten 140 in 2022 und rund 200 in 2023. Der Anstieg ist ausschließlich auf Videoüberwachungen durch nichtöffentliche Stellen zurückzuführen (186 in 2023).

Vor allem Kameras in der Nachbarschaft veranlassen mehr Bürgerinnen und Bürger zu einer Beschwerde. Hier verdoppelten sich die Eingaben seit 2021 auf nunmehr über 50 in 2023. Meist fühlen sich Betroffene von ihrem Nachbarn oder ihrer Nachbarin überwacht. Oftmals ist dies auch nur ein Aspekt eines größeren Nachbarschaftsstreits. In etlichen Fällen richteten Privatpersonen ihre Überwachungskamera zudem auf Gehwege oder Pkw-Stellflächen. Generell haben die Beschwerden, die die Videoüberwachung öffentlicher Verkehrsflächen betreffen, deutlich zugenommen: von knapp 60 in 2021 auf über 90 in 2023.

Dr. Juliane Hundert zieht Bilanz: »Nur bei jeder dritten Videoüberwachung, die ich aufgrund einer Beschwerde prüfe, ist datenschutzrechtlich nichts zu beanstanden. Besonders bei Privatpersonen erfolgt der Kameraeinsatz überwiegend rechtswidrig. Sie nutzen die im Handel angebotenen Produkte oftmals zu sorglos und in unzulässiger Weise. Zu oft gerät außer Acht, dass Videoüberwachung grundsätzlich einen enormen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Deshalb ist Videoüberwachung nicht permanent und flächendeckend, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen oder überhaupt nicht zulässig.«

Unzulässige Videoüberwachung kann teuer werden
Verstöße gegen das Datenschutzrecht können für Kamerabetreibende weitreichende Folgen haben, z. B. Schadensersatzklagen der betroffenen Personen und/oder ein Bußgeld durch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt sieben Bußgelder wegen eines rechtswidrigen Einsatzes von Dashcams festgesetzt. Die Bußgeldhöhe bewegte sich jeweils zwischen 100 Euro und 1.000 Euro. Ein weiteres Bußgeld betraf den Betrieb einer stationären Videokamera im Innenhof eines Mehrfamilienhauses. Kamerabetreiber war hier ein Mieter, der die Videokamera an einem Fenster seiner Wohnung im Obergeschoss montiert und betrieben hatte. Da sich der – polizeibekannte – Betroffene wenig kooperativ gezeigt hatte, konnten die entsprechenden Beweismittel (Videoaufzeichnungen) nur auf der Grundlage eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses gesichert werden.

Empfehlung von Sachsens Datenschutzbeauftragter
Angesichts der Konsequenzen, die ein rechtswidriger Kameraeinsatz nach sich ziehen kann, rät Dr. Juliane Hundert: »Lassen Sie die Finger von Überwachungskameras. Meine neue Broschüre ›Achtung Kamera!‹ zeigt Ihnen die hohen Hürden für einen rechtmäßigen Einsatz auf. Auch für von Videoüberwachung betroffene Personen und Behörden sind die Hinweise hilfreich, hier finden Sie einen Überblick zur Rechtslage.«
In »Achtung Kamera!« erläutert die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte die rechtlichen Anforderungen und Grenzen der Videoüberwachung – sowohl für nichtöffentliche Stellen, wie Privatpersonen und Unternehmen, als auch für öffentliche Stellen, insbesondere für Kommunen und die sächsische Polizei. Auf über 110 Seiten werden zudem manche Missverständnisse und sich hartnäckig haltende Annahmen richtiggestellt. So existiert beispielsweise noch immer die Vorstellung, dass erst bei der Anfertigung von Videoaufzeichnungen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Des Weiteren gehen etliche Verantwortliche davon aus, allein das Anbringen eines Hinweisaufklebers – oftmals nur in Form eines Kamerapiktogramms – würde ausreichen, um eine Videoüberwachung zu legalisieren.

Download der Broschüre »Achtung Kamera!«
Bestellung der Broschüre »Achtung Kamera!«

Der Europäische Datenschutzausschuss – Wichtiges Gremium zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung der DS-GVO in Europa

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 26.01.2024

Erfurt, 26.01.2024: Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) möchte anlässlich des Europäischen Datenschutztages, der jedes Jahr am 28. Januar begangen wird, ein wichtiges europäisches Datenschutz-Gremium vorstellen – den Europäischen Datenschutzausschuss, kurz EDSA (auf Englisch: European Data Protection Board, kurz EDPB).
Im EDSA sind die Leiter der nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der Europäische Datenschutzbeauftragte vertreten. Der Ausschuss verfügt als Einrichtung der Europäischen Union über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Da Deutschland aufgrund seiner föderalen Struktur mehrere Datenschutzaufsichtsbehörden hat, wird von diesen ein gemeinsamer Vertreter ernannt, der die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden in dem Ausschuss vertritt. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) legt in Artikel 69 DS-GVO fest, dass der EDSA bei der Erfüllung seiner Aufgaben oder in Ausübung seiner Befugnisse unabhängig und weisungsfrei handelt. Die Hauptaufgabe des EDSA besteht in der Sicherstellung und Überwachung der unionweiten einheitlichen Anwendung der DS-GVO. Dazu werden unter anderem Leitlinien bereitgestellt, die eine Präzisierung der DS-GVO-Normen vermitteln. Der EDSA verfügt über Unterarbeitsgruppen, die so genannten Expert Subgroups, die diese Leitlinien für den Ausschuss vorbereiten. Auch der TLfDI ist in einer solchen Subgroup vertreten. Eine weitere wichtige Aufgabe des EDSA ist es, dass dieser bei grenzüberschreitenden Fällen (das heißt, mehrere europäische Mitgliedstaaten sind betroffen), verbindliche Entscheidungen zu Datenschutzfragen treffen kann, wenn zuvor kein Konsens erzielt wurde. Zudem berät er die Europäische Kommission, gibt Stellungnahmen ab und fördert den Austausch von Fachwissen über Datenschutzvorschriften und -praxis in aller Welt.
Aktuelle Themenfelder, mit denen sich der EDSA beschäftigt, sind zum Beispiel die Verabschiedung von Leitlinien zur Benutzung von Tracking-Techniken, die Einsetzungen einer Task Force zu ChatGPT sowie die Problematiken rund um Meta und dessen personalisierter Werbung (z.B. die Ende Oktober 2023 ergangene Anweisung an die für Meta zuständige irische Aufsichtsbehörde, dass diese Meta verbietet, personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Betroffenen für personalisierte Werbung zu verarbeiten).
Über die Rolle und die wichtigen Aufgaben des EDSA kann man sich auch in einem englischsprachigen Video unter https://edpb.europa.eu/about-edpb/who-we-are/edpb-chairmanship_de informieren.
„Der EDSA ist das höchste Gremium, um eine europaweite einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts in Europa zu erzielen. Dieser institutionalisierte Ausschuss für eine europaweite Datenschutz-Harmonisierung genießt höchste Akzeptanz. Er schafft datenschutzrechtliche Sicherheit und stärkt damit die Europäer in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das in Zeiten digitalen Umbruchs immer mehr an Bedeutung gewinnt“, so Dr. Lutz Hasse.