Auszeichnung für Youngdata.de: Jugendwebseite der Datenschutzkonferenz holt 3. Platz beim Medienpreis TOMMI

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 04.12.2023

Youngdata.de, das Jugendportal der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie des Kantons Zürich, ist preisgekrönt: Am 3. Dezember wurde die Webseite mit dem 3. Platz in der Kategorie „Jugendpreis Bildung“ des renommierten Kindersoftwarepreises TOMMI 2023 ausgezeichnet. Zuvor hatten 4.238 Kinder und Jugendliche in über 50 Bibliotheken in Deutschland, Österreich und der Schweiz zwei Monate lang gerätselt und getüftelt, um die besten Games und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche zu küren. Die Webseite www.youngdata.de bietet jugendgerecht aufbereitete Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit, Tipps für ein sicheres Verhalten im Internet, News zu Apps und sozialen Netzwerken sowie neue digitale Entwicklungen.

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Regulierung von KI: DSK fordert klare Verantwortlichkeit für Hersteller und Betreiber

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 29.11.2023

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert, dass in dem beabsichtigten europäischen Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) eine sachgerechte Zuweisung von Verantwortlichkeiten entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette vorgenommen wird. Nur so können die Grundrechte der Betroffenen geschützt werden, deren Daten durch KI verarbeitet werden. Jede Rechtsunsicherheit in diesem Feld würde den Bürgerinnen und Bürgern, aber insbesondere auch den kleinen und mittleren Unternehmen schaden. Denn sie müssen die Hauptlast der rechtlichen Verantwortung tragen. Die Unternehmen brauchen klare Regeln, damit die Risiken von KI beherrschbar bleiben. Die kommende KI-Verordnung sollte daher für alle Beteiligten – auch für Hersteller und Anbieter von Basismodellen – festlegen, welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Eine einseitige Verschiebung der rechtlichen Verantwortung auf die letzten Stufen der Wertschöpfungskette wäre datenschutzrechtlich und wirtschaftlich die falsche Wahl. Nur mit der notwendigen Vertrauenswürdigkeit wird es eine hohe Akzeptanz für die mit KI verbundenen Chancen geben.

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Datenschutzprüfung: Niedersächsische Apotheken gut aufgestellt

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 15.11.2023

Im Rahmen einer Serie von Prüfungen im Gesundheitswesen hat die Datenschutzaufsicht in Niedersachsen in einer Stichprobe fünf Apotheken hinsichtlich des datenschutzkonformen Umgangs mit personenbezogenen Daten untersucht. Das Fazit: Die Apotheken gehen gut mit diesen sensiblen Daten um – an einigen Stellen gibt es aber Verbesserungspotenzial.

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Jugendwebseite der Datenschutzkonferenz für Medienpreis TOMMI nominiert: Im November können junge Menschen noch für youngdata.de abstimmen

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 06.11.2023

Die Jury des renommierten Medienpreises TOMMI hat young-data.de, das Jugendportal der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie des Kantons Zürich, für eine Auszeichnung in der Kategorie „Jugendpreis Bildung“ nominiert. Der TOMMI ist die bedeutendste Auszeichnung für digitale Produkte für Kinder und Jugendliche im deutschsprachigen Raum. Die Webseite www.youngdata.de bietet jugendgerecht aufbereitete Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit, Tipps für ein sicheres Verhalten im Internet, News zu Apps und sozialen Netzwerken sowie neue digitale Entwicklungen. Im Laufe des Monats November können junge Nutzerinnen und Nutzer noch in öffentlichen Bibliotheken über die Nominierten abstimmen. Die Preisträger werden am 3. Dezember 2023 um 20 Uhr auf dem TV-Kanal KiKa verkündet.

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Geplantes Abomodell bei Facebook und Instagram

Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 02.11.2023.

Das Geschäftsmodell der Dienste Facebook und Instagram wird sich auf Druck der Datenschutzbehörden ändern müssen. Dies ist die Konsequenz eines Beschlusses des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) vom 27.10.2023. Die europäischen Aufsichtsbehörden haben damit zum ersten Mal von dem Instrument Gebrauch gemacht, in einem Dringlichkeitsverfahren endgültige Maßnahmen zu erlassen, die für den gesamten Geltungsbereich der DSGVO wirken. Sie untersagen Meta als Betreiber der Dienste Facebook und Instagram die personalisierte Werbung ohne Vorliegen einer entsprechenden Einwilligung. Aufgrund der Dringlichkeit wurde für die Umsetzung nur ein kurzer Zeitraum eingeräumt. Ein jahrelanger Verstoß gegen das Datenschutzrecht muss damit in Kürze beendet werden. Dies ist ein gutes und wichtiges Ergebnis, das die Wirksamkeit der europäischen Datenschutzaufsicht aufzeigt.

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