BfDI kritisiert rechtswidrige Datenverarbeitung und Gesetzgebung

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 17.02.2023

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert Gesetzgeber und Verwaltung für neue Datenerhebungen, die zu oft rechtswidrig sind. Die aktuellen Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zeigen, wie wichtig eine Beratung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden ist.

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rechtsgrundlage für HessenDATA verfassungswidrig

Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 16.02.2023

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Auswertungs-Software HessenDATA durch die hessische Polizei ist teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil festgestellt, dass § 25a des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG) nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren ist, soweit er den Einsatz der Software zur vorbeugenden Gefahrenabwehr erlaubt.

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Bundesverfassungsgericht stärkt den Datenschutz – Regelung zur automatisierten Datenauswertung durch die Polizei Hamburg verfassungswidrig

Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 16.02.2023.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seiner heutigen Entscheidung den § 49 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) für nichtig erklärt. Die Vorschrift verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung.

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BfDI begrüßt Urteil zu polizeilichen Datenanalysen

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 16.02.2023

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine grundlegende Entscheidung zu Datenanalysen in polizeilichen Dateien getroffen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt.

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Aufsicht und Aufklärung – Aktionsplan des LfDI Rheinland-Pfalz für das Jahr 2023

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 15.02.2023

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland- Pfalz (LfDI) hat für das Jahr 2023 einen Aktionsplan erstellt. Er setzt einen Schwerpunkt auf die Schaffung und Erhaltung digitaler Souveränität hinsichtlich technischer Entwicklungen, Digitalisierungsprozessen und Datenströmen.

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