45 Jahre Bundesbeauftragter für den Datenschutz

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 13.02.2023

Seit 45 Jahren kontrolliert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), ob die rechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz umgesetzt und eingehalten werden. Dabei ging es immer um den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

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Urteil zur Beschäftigtendatenerhebung bei Amazon Winsen

Thiel: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegt unternehmerische Interessen“

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 10.02.2023

In seiner gestrigen Sitzung hat das Verwaltungsgericht Hannover die von der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen ausgesprochene Untersagungsverfügung gegenüber der Amazon Logistik Winsen GmbH aufgehoben. Mit dieser Verfügung hatte die LfD Niedersachsen der Amazon Logistik Winsen GmbH untersagt, ununterbrochen und jeweils aktuell und minutengenau Qualitäts- und Quantitätsleistungsdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erheben und weiter zu verarbeiten.

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Neues Videokonferenzsystem für hessische Schulen verfügbar

Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 08.02.2023

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) begrüßt die landesweite Einführung eines datenschutzkonformen Videokonferenzsystems (VKS) für die hessischen Schulen. Damit hat ein fast drei Jahre andauernder Prozess einen auch für den Datenschutz erfolgreichen Abschluss gefunden.

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Neue Inhalte zu KI und ChatGPT

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 07.02.2023

Neue Inhalte zu KI und ChatGPT Chat-Roboter, Bildgeneratoren und andere KI-Systeme werden seit einigen Wochen aus den IT-Forschungslaboren auf die Internetnutzer losgelassen. Ein Anlass, einen genaueren Blick auf Datenschutz bei Künstlicher Intelligenz zu werfen.

Den Aufsatz über Vincent van Gogh mit ein paar Klicks schreiben lassen, statt mühsam verschiedene Quellen zusammenzutragen und schöne Sätze zu konstruieren, das verspricht eine Software, die sich derzeit bei Schülern und Studenten großer Beliebtheit erfreut. Zum diesjährigen Safer Internet Day<https://www.klicksafe.de/sid23> (SID) wirft der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz einen Blick auf das Thema Künstliche Intelligenz (KI). Seit einigen Wochen ist in Schulen der Sprach-Roboter „ChatGPT“ angekommen, der in Sekunden scheinbar von Schülerhand geschriebene Texte über alle möglichen Unterrichtsthemen erstellen kann. Dies ist nur ein Beispiel, wie KI-Systeme sich mehr und mehr in digitalen Anwendungen unseres Alltags finden. Datenschützer begleiten die Entwicklungen im Bereich KI seit einigen Jahren und weisen insbesondere auch auf die Gefahren hin, die die Systeme bergen können. „KI-Systeme, sei es im Sprachassistenten, der Forschung oder bei Sicherheitsbehörden, können menschliche Aufgaben in einem Bruchteil der Zeit erledigen und werden daher als Unterstützung immer verbreiteter. Problematisch ist, dass bei vielen der Systeme der Algorithmus, der die Entscheidungen trifft, eine Black-Box ist“, so Landesdatenschutzbeauftragter Prof. Dr. Dieter Kugelmann. „Wer den Algorithmus entwickelt und kontrolliert, der bestimmt die Ergebnisse. Hier kann es schnell zu tendenziösen oder falschen Ergebnissen, politischen Beeinflussungen oder rassistischen Diskriminierungen kommen. Transparenz der Algorithmen und die Möglichkeit, die Systeme durch unabhängige Dritte überprüfen zu lassen, sind daher das A und O, bevor man entsprechende KI-Systeme beispielsweise im Bereich des staatlichen Handelns einführt.“ Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat bereits 2019 in der Hambacher Erklärung zur künstlichen Intelligenz<https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Konferenzdokumente/Datenschutz/DSK/Entschliessungen/097_Hambacher_Erklaerung.pdf> sieben Anforderungen an KI-Systeme definiert, die helfen sollen, missbräuchlichen Einsatz zu verhindern.

Dass die „Intelligenz“ der Systeme noch Grenzen hat, zeigt sich bei genauerer Betrachtung der Ergebnisse der Chatroboter oder Bildgeneratoren. Oftmals sind die Texte zwar sprachlich perfekt geschrieben, inhaltlich gehen sie aber nicht zu sehr in die Detailtiefe oder sind schlichtweg falsch.

Auch die Bildgeneratoren versagen beim Erstellen der – ansonsten fotorealistischen – Bilder noch bei Details wie Augen, Fingern oder Gegenständen wie Brillen. Um hier wirkliche Perfektion zu liefern, fehlen den Systemen schlicht noch mehr menschliche Daten. Das ist eine Triebfeder, warum seit Herbst 2022 bei einigen Systemen der Login für Jederfrau und Jedermann geöffnet wurde. Millionen Nutzerinnen und Nutzer strömten in den ersten Wochen auf die Plattformen, die sich zum Teil nur angemeldet mit einem Account nutzen lassen, und füttern den Algorithmus mit jeder ihrer Eingaben mit Daten, einschließlich ihrer Handynummer. Eine immense, valide Testgruppe, die die Betreiberfirmen und Geldgeber hinter den Programmen mit eigenen Mitteln nie hätten einkaufen können. Und das trotz beispielsweise angekündigten Investitionen von 10 Milliarden US-Dollar des US-Konzerns Microsoft in ChatGPT. Erst die vermeintlich spielerische Chat-Tätigkeit vieler Millionen Nutzerinnen und Nutzer mit dem Roboter schafft den rasant wachsender Datenbestand, der sich zur Verbesserung der Systeme ausschlachten lässt.

„Die Diskussion um KI nimmt zu Beginn des Jahres somit gerade an Fahrt auf. Für Lehrkräfte ist es jetzt eine gute Gelegenheit, in das Thema einzusteigen und sich mit den Schülerinnen und Schülern konstruktiv-kritisch mit den Programmen auseinanderzusetzen,“ so Prof. Kugelmann „wir möchten mit dem neuen Themenbereich zu KI daher gerade Schulen ansprechen und werden hier in den kommenden Monaten weitere Informationen bereitstellen, die Schülerinnen und Schülern den Einblick in die Welt der KI und den Schutz ihrer persönlichen Daten erfahrbarer machen sollen.“

Weitere Informationen:

https://www.youngdata.de/internet/kuenstliche-intelligenz/#c3227<

https://www.youngdata.de/internet/kuenstliche-intelligenz/>

https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Konferenzdokumente/Datenschutz/DSK/Entschliessungen/097_Hambacher_Erklaerung.pdf

https://www.heise.de/news/Virtueller-Freund-Datenschuetzer-stoppen-Chatbot-Replika-in-Italien-7485010.html

OnlineAmLimit – dein Netz. dein Leben. deine Grenzen. – TLfDI stellt seine aktuelle Handreichung zur „Digitalen Selbstverteidigung“ ins Netz!

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 06.02.2023

TLfDI stellt seine aktuelle Handreichung zur „Digitalen Selbstverteidigung“ ins Netz! Erfurt, 06.02.2023

Der Themenschwerpunkt des diesjährigen 20. Safer Internet Days (SID) 2023 lautet: Wie gesund ist unser digitaler Alltag und welche Fähigkeiten brauchen wir, um digitale Medien bewusst und ausgewogen zu nutzen?

Internet und Smartphone sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die Digitalisierung und die damit verbundene schnelllebige Zeit verlangt uns vieles ab. Kein Start in den Tag, ohne Mails und Chats zu checken oder schnell die News zu lesen, um auf dem Laufenden zu sein. Doch bis zu welchem Punkt ist die Mediennutzung noch normal und gesund und wo lauern die Gefahren für unsere Privatsphäre und wie können wir uns und unsere Familie schützen?

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Dr. Lutz Hasse rät: „Minimieren Sie Ihre Daten im Netz – Ihre Daten werden genutzt, um Profile über Sie zu erstellen, ohne dass Sie es wissen. Und diese Profile werden wiederum genutzt, um Feststellungen oder Prognosen über Sie zu treffen. Diese müssen nicht stimmen, werden aber gleichwohl verwendet. Von wem und zu welchem Zweck – unbekannt!“

Zur Sensibilisierung und Stärkung der digitalen Resilienz hat der TLfDI seine „Handreichung zur digitalen Selbstverteidigung“<https://www.tlfdi.de/fileadmin/tlfdi/datenschutz/Wir_ueber_uns_-_Musterformulare/Infomaterial/Digitale_Selbstverteidigung_8.Auflage.pdf> auf den neusten Stand gebracht und um die Tipps zur smarten Haustechnik ergänzt. Nach kurzen Hinweisen auf die aktuelle Gefahrenlage werden Sie mit Hinweisen versorgt, wie Sie Ihren digitalen Schutz erhöhen können. Mit weiterführenden Links können Sie sich tiefgreifender informieren. Spezielle Tipps zum Smartphone, zu Smartwatches und Fitnesstrackern, sowie PCs und den aktuellen Anwendungen, wie Windows 10 und Windows 11 wurden ebenfalls ergänzt und für Sie auf den neusten Stand gebracht. Gefahren im Internet sind leider nicht unmittelbar wahrnehmbar, aber gleichwohl allgegenwärtig. Hat man die Gefahren erkannt, gilt es, sich davor zu schützen.

Sie können sich jederzeit mit Ihren Fragen und Problemen zum Schutz Ihrer Privatsphäre an den TLfDI wenden : https://www.tlfdi.de/kontakt/

Über den Safer Internet Day Der Safer Internet Day (SID) ist ein weltweiter Aktionstag für mehr Online-Sicherheit und für ein besseres Internet für Kinder und Jugendliche. Er findet seit 2004 immer am Dienstag der zweiten Februarwoche statt und setzt jedes Jahr einen neuen thematischen Schwerpunkt im Rahmen des internationalen Mottos „Together for a better internet“. In Deutschland wird der Safer Internet Day von der EU-Initiative klicksafe koordiniert.

Dr. Lutz Hasse
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Häßlerstraße 8 99096 Erfurt
http://www.tlfdi.de/tlfdi/