Kalrsruhe kippt SOG M-V

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vom 01.02.2023

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Pressemitteilung vom 1.Februar 2023 über seine Entscheidung im Beschluss 1 BvR 1345/21 informiert, dass mehrere Vorschriften des Polizei- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) zu polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zur Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung und zur Onlinedurchsuchung.

Mehrere Bürgerinnen und Bürger hatten gegen diese Regelungen geklagt.

Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern hatte sich bereits im Gesetzgebungsverfahren kritisch zum SOG M-V geäußert. „Wir bieten an, die Landesregierung bei der nun dringend erforderlichen Änderung der Regelungen beratend zu unterstützen und hoffen, dass unsere Hinweise nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nunmehr berücksichtigt werden.“ erklärt der stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Rolf Hellwig.

Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein übernimmt Vorsitz in der Datenschutzkonferenz

Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein vom 27.01.2023

Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, übernimmt für das Jahr 2023 turnusmäßig den Vorsitz der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK). Die DSK hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten.

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Passend zum Europäischen Datenschutztag am 28. Januar 2023: Videoclips aus „Datenschutz-leicht-erklärt“ in zentraler Bildungsdatenbank der Länder verfügbar

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 26.01.2023

Erfurt, 26.01.2023: Wie erkläre ich Schülerinnen und Schülern, was Datenschutz bedeutet? Es geht einfach und übersichtlich: Wenn Lehrerinnen und Lehrer mit jungen Menschen über informationelle Selbstbestimmung sprechen möchten, können sie dafür 18 Kurzvideos und elf Arbeitsblätter nutzen, die die Initiative „Datenschutz geht zur Schule (DSgzS)“ zusammen mit den Datenschutzaufsichtsbehörden in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen im Rahmen Initiative „Datenschutz geht zur Schule“ erstellt hat. Die Arbeitsmaterialien wurden zuletzt in die zentrale Bildungsdatenbank Mundo<https://mundo.schule/> aufgenommen. Der Sprecher der Initiative Rudi Kramer freut sich über die Anerkennung für die Arbeit im Interesse der Schulen: „Wir sehen uns auf unserem Weg bestätigt, Lehrerinnen und Lehrer in ihrer alltäglichen Arbeit zu unterstützen und unser Wissen fach- und altersgerecht zur Verfügung zu stellen.“

Die Videos haben eine Länge zwischen etwa 1:30 Minuten und knapp 6 Minuten und behandeln beispielsweise Grundlagen des Datenschutzes, wie Profiling, welche Daten durch Smartphones verarbeitet werden können und warum Passwörter wichtig sind. Die Arbeitsblätter können als PDF-Dokument zudem einfach online bearbeitet werden, so dass unnötiges Ausdrucken wegfällt.

Der Leitende Beamte beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Dr. Jan Wacke sagt: „Junge Menschen bewegen sich völlig selbstverständlich in der digitalen Welt. Wir bieten mit diesen Videos die Möglichkeit, sich unkompliziert und direkt mit wichtigen Themen des Datenschutzes auseinanderzusetzen.“

Dr. Lutz Hasse, der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), ergänzt: „Die Videos informieren mit niedriger Hemmschwelle und bieten einen hilfreichen Einstieg, um Schülerinnen und Schülern Datenschutz zeitgemäß zu vermitteln.“

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Alexander Roßnagel, sagt hierzu: „Die Aufnahme der Datenschutz-Videoclips in die zentrale Bildungsdatenbank der Länder ist ein schöner Erfolg für das Projekt. Es trägt der Bedeutung der frühen Bildung in Datenschutzfragen Rechnung. Die jungen Menschen sind heute ‚Digital Natives‘, umso wichtiger ist es, den Datenschutz von Anfang an mitzudenken.“

Das Portal „Mundo“ wurde durch das Institut für Film und Bild (FWU) im Rahmen des DigitalPakts Schule im Auftrag der 16 Bundesländer entwickelt. „Mundo“ ist ein Baustein der ländergemeinsamen Bildungsmedien­infrastruktur (SODIX). Über entsprechenden Metadaten der Schnittstelle können auch die Länder diese Angebote zur Aufnahme in ihre jeweiligen Medienportale und/oder Lernmanagementsysteme übernehmen, um diese bei Lehrern und Schülern noch präsenter zu machen.

„Wir konnten lange nicht vor Ort Schülerinnen und Schüler sensibilisieren. Deshalb haben wir uns für den Videodreh entschieden, dessen Ergebnis nun Lehrerinnen und Lehrer als Unterrichtsmaterial dienen kann und mit Hilfe dessen sich Schülerinnen und Schüler selbst informieren können.“, so Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht.

Weitere Informationen: Die Initiative „Datenschutz geht zur Schule“ (DSgzS), das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben eine gleichlautende Pressemitteilung veröffentlicht. Die Videoclips wurden im Dezember 2022 in die zentralen Bildungsdatenbanken der Länder eingebunden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg stellt diese Videos auf seiner Homepage<https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz-leicht-erklaert/> und auf seiner PeerTube Instanz<https://tube.bawü.social/c/lfdi/videos> bereit.

Sie finden die Videos auch auf der Website des TLfDI unter dem Link: https://tlfdi.de/datenschutz/schule-1/links-fuer-lehrkraefte-und-schueler/

Dr. Lutz Hasse Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Häßlerstraße 8
99096 Erfurt

www.tlfdi.de<http://www.tlfdi.de/tlfdi/>

Dieter Kugelmann zum Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wiedergewählt

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 26.01.2023

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat Professor Dieter Kugelmann mit großer Mehrheit für weitere acht Jahre zum Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. Der Rechtswissenschaftler leitet seit 1. Oktober 2015 die oberste rheinland-pfälzische Datenschutzbehörde, die auch den freien Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen sicherstellt.

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Erweiterte Kompetenzen für den HmbBfDI – Sanktionierungsmöglichkeiten gegenüber Telemedienanbietern in Hamburg

Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 19.01.2023.

Die Bürgerschaft hat in ihrer gestrigen Sitzung die Kompetenzen des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) bei der Anwendung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) erweitert. Damit wird der HmbBfDI in die Lage versetzt, Abhilfemaßnahmen und Bußgelder gegenüber Telemedienanbietern in Hamburg zu erlassen, wenn diese z.B. Cookies in rechtswidriger Art und Weise verwenden.

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