Tätigkeitsbericht zum Datenschutz: Neue Schwerpunkte nach Corona

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 28.09.2023

Am 27. September 2023 hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, seinen 31. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2022 an den Landtagspräsidenten Hendrik Hering übergeben. Der Bericht gibt detailliert Einblick in die Arbeit des Landesbeauftragten und steht ab sofort zum Download bereit.

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BfDI kritisiert Gesetz zum Einsatz automatisierter Systeme bei der FIU

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 27.09.2023

Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat diese Woche eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

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Social Media: SDTB startet mit eigener Instanz des Kurznachrichtendienstes Mastodon

Dr. Juliane Hundert: »Behörden des Freistaates Sachsen können sich ebenfalls ein Profil für ihre Öffentlichkeitsarbeit einrichten«

Für öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen gibt es unter social.sachsen.de ab sofort eine eigene Instanz des Kurznachrichtendienstes Mastodon. Darüber können Behörden datenschutzfreundlich über ihre Arbeit informieren und sich mit Bürgerinnen und Bürgern austauschen. Der Server wird von der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (SDTB) betrieben, die für ihr eigenes Profil bislang die Mastodon-Instanz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) genutzt hat. Nun ist die SDTB auf ihre eigene Instanz umgezogen. Ihr Account ist unter social.sachsen.de/@sdtb erreichbar.

Anlässlich der Inbetriebnahme der eigenen Mastodon-Instanz sagt Dr. Juliane Hundert: »Ich freue mich, dass ich öffentlichen Stellen ein datenschutzkonformes soziales Netzwerk für ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stellen kann. Die Gelegenheit für den Wechsel ist günstig. Insbesondere Mastodon hat in den vergangenen Monaten an Popularität nochmals deutlich zugelegt. Der Kurznachrichtendienst gilt inzwischen nicht mehr nur bei IT-Expertinnen und Experten als datensparsame und nicht-kommerzielle Alternative zu Facebook und X, ehemals Twitter. Mit der Einrichtung einer eigenen Instanz auf social.sachsen.de möchte ich diese positive Entwicklung unterstützen. Damit komme ich auch dem Wunsch von Verantwortlichen in öffentlichen Stellen nach, die für ihre Öffentlichkeitsarbeit an einem Mastodon-Account interessiert sind, aber den Aufwand für einen eigenen Server scheuen.«

Neben Ministerien können in der Pilotphase auch nachgeordnete Behörden des Freistaates Sachsen einen Account auf social.sachsen.de erhalten. Dazu genügt eine E-Mail an socialmedia@sdtb.sachsen.de. Sonstige öffentliche Stellen sind aufgrund der begrenzten Ressourcen der SDTB von dem Angebot vorerst noch ausgenommen. Privatpersonen haben die Möglichkeit, sich einen Account bei einer der zahlreichen weiteren öffentlichen Mastodon-Instanzen anzulegen. Wer sich nicht bei Mastodon anmelden möchte, kann Nachrichten (»Toots« oder »Tröts«) auf der Plattform entweder direkt im Browser lesen oder als RSS-Feed abonnieren. Der Link zum RSS-Feed des SDTB-Profils lautet:
https://social.sachsen.de/@sdtb.rss

Weiterführende Links
Mastodon-Instanz social.sachsen.de
Mastodon-Profil der SDTB

BfDI für effektivere Regeln zur Durchsetzung der DSGVO bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 26.09.2023

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

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ZOOM in der Hamburger Verwaltung: HmbBfDI und Senatskanzlei legen Streit bei

Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 19.09.2023.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und die Senatskanzlei der Freie und Hansestadt Hamburg haben ihr Verfahren vor dem Hamburgischen Verwaltungsgericht über den Einsatz des Videokonferenzsystems ZOOM durch einen Vergleich beendet.

Im August 2021 hatte der HmbBfDI eine „Warnung“ gegenüber der Senatskanzlei ausgesprochen, weil diese beabsichtigte, ZOOM in der Hamburger Verwaltung in einer Art und Weise einzusetzen, die wegen der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA nach Auffassung des HmbBfDI nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht im Einklang stand. Hiergegen erhob die Senatskanzlei im September 2021 Klage vor dem VG Hamburg. Es kam bisher nicht zu einer gerichtlichen Entscheidung.

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