Eine Liste mit Informationen über Beschäftigte in der Probezeit – Bußgelder in Höhe von 215.000 Euro

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 02.08.2023

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat gegen ein Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt 215.000 Euro verhängt. Das Unternehmen hatte u. a. unzulässigerweise sensible Informationen über den Gesundheitszustand einzelner Beschäftigter oder deren Interesse an einer Betriebsratsgründung dokumentiert. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig.

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Große Resonanz auf zweite Ausgabe des Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 06.07.2023

Am 05.07.2023 fand der Datenschutztag Hessen und Rheinland-Pfalz als gemeinsame Veranstaltung des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. und der Aufsichtsbehörden zum zweiten Mal in Frankfurt am Main statt. Rund 200 Teilnehmende nutzten die Möglichkeit zum Fachaustausch.

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BfDI begrüßt die Meta-Entscheidung des EuGH

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 04.07.2023

Am 04. Juli 2023 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sein Urteil zur Meta-Entscheidung des Bundeskartellamts verkündet. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) begrüßte das Urteil in seiner Bedeutung für den Datenschutz.

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30. Tätigkeitsbericht 2022/2023: Neues Recht stärkt Funktionen des EDÖB

Medienmitteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 26.06.2023

Das am 1. September 2023 in Kraft tretende neue Datenschutzgesetz wird die aufsichtsrechtliche Tätigkeit des EDÖB intensivieren. Der risikobasierte Ansatz liefert den Verantwortlichen zeitgemässe Instrumente zur Sicherstellung des Datenschutzes in digitalen Projekten und schärft die Sensibilität für die Privatsphäre. Der 30. Tätigkeitsbericht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten legt den Fokus auf die rechtlichen Neuerungen, die mit dem Fortschreiten der Digitalisierung notwendig sind. Er legt den Finger aber auch auf Tendenzen in der Exekutivpolitik, das Öffentlichkeitsgesetz durch Notrecht zu umgehen.

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BfD EKD legt 4. Tätigkeitsbericht vor

Gerade in Krisenzeiten ist der kirchliche Datenschutz ein Garant für Grund- und Freiheitsrechte!

Pressemitteilung des Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (BfD EKD) vom 23.06.2023

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD, Michael Jacob, hat heute der kirchlichen Öffentlichkeit seinen 4. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2021 und 2022 vorgelegt und dem Rat der EKD überreicht.

Im Berichtszeitraum hat der BfD EKD seine Arbeit als Datenschutzaufsichtsbehörde in den Bereichen Aufsicht, Beratung und Weiterbildung weiter etabliert und somit der Durchsetzung des „Datenschutzgrundrechts“ in Kirche und Diakonie noch mehr Geltung verschafft. Inhaltlich und organisatorisch waren die Tätigkeiten beim BfD EKD auch im aktuellen Berichtszeitraum von der Corona-Pandemie geprägt. Dabei haben den BfD EKD überwiegend Fragen zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten – insbesondere von Beschäftigten – erreicht. „Die Beratung, Aufsicht und Weiterbildung von kirchlichen und diakonischen Stellen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes war in den vergangenen zwei Jahren ein entscheidender Bestandteil der Arbeit des BfD EKD. So konnte die Sensibilität unter anderem in diesem Bereich durch situations- und adressatenbezogene Hilfestellungen, Veröffentlichung von Materialien und durch die verstärkte Thematisierung des Beschäftigtendatenschutzes in Weiterbildungen deutlich verbessert werden.“, so Michael Jacob im Rahmen der Vorstellung des Tätigkeitsberichts.

„Beim Blick nach vorne realisieren wir auch im kirchlichen und diakonischen Bereich bereits heute, dass die mit der Digitalisierung weiter voranschreitenden Zukunftstechnologien viele Fragen und Herausforderungen im Bereich Datenschutz mit sich bringen werden. Bei all diesen Entwicklungen wird der kirchliche Datenschutz in Erfüllung des gemeinsamen kirchlichen und diakonischen Auftrags auch zukünftig an der Seite der Menschen bleiben!“, versichert Michael Jacob deutlich.

Der Tätigkeitsbericht kann hier abgerufen werden.