Richtungsweisende Bewertung der Datenschutzkonferenz zu Microsoft 365
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 26.11.2022
Der TLfDI, Dr. Lutz Hasse, weist auf die richtungsweisende Bewertung der Datenschutzkonferenz (DSK) zu Microsoft 365 hin:
1. Die DSK nimmt den Bericht der Arbeitsgruppe DSK „Microsoft-Onlinedienste“ und dessen Zusammenfassung zur Kenntnis.
2. Die DSK stellt unter Bezugnahme auf die Zusammenfassung des Berichts fest, dass der Nachweis von Verantwortlichen, Microsoft 365 datenschutzrechtskonform zu betreiben, auf der Grundlage des von Microsoft bereitgestellten „Datenschutznachtrags vom 15. September 2022“ nicht geführt werden kann. Solange insbesondere die notwendige Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Auftragsverarbeitung für Microsofts eigene Zwecke nicht hergestellt und deren Rechtmäßigkeit nicht belegt wird, kann dieser Nachweis nicht erbracht werden.
3. Für eine vertiefte Bewertung der Gesprächsergebnisse stellt die DSK die beigefügte Zusammenfassung der Arbeitsgruppenergebnisse zur Verfügung.
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