Veröffentlichung des 32. Tätigkeitsberichts 2022

Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 14.06.2023

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz stellt Ergebnisse seiner Arbeit im Jahr 2022 vor

„Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.“ Mit diesen Worten beginnt die Datenschutz-Grundverordnung, deren Geltungsbeginn sich kürzlich bereits zum fünften Mal jährte. Dass das Datenschutzrecht auch den freien Verkehr personenbezogener Daten bezweckt, gerät im nationalen Alltag manchmal aus dem Blickfeld – anders als beim Unionsgesetzgeber, der das Verhältnis von Datenschutz und freiem Datenverkehr derzeit, durch die europäische Datenstrategie geleitet, in zahlreichen Normsetzungsverfahren konkretisiert. Die Diskussion um den europäischen Gesundheitsdatenraum ist nur ein prominentes Beispiel. Als Vertreter der deutschen Länder im Europäischen Datenschutzausschuss möchte ich meinen 32. Tätigkeitsbericht dazu nutzen, einige auf der Unionsebene diskutierte Regelungsansätze kritisch zu beleuchten. Immerhin handelt es sich um datenschutzpolitische Weichenstellungen, die im Lauf der nächsten Jahre und darüber hinaus auch für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern Folgen zeitigen werden (Beitrag Nr. 1.1).

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Abschluss der Sachverhaltsabklärung zu einer Dating-App

Medienmitteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 13.06.2023

Der EDÖB hat die Sachverhaltsabklärung bezüglich der Dating-App Once abgeschlossen. Die in der Schweiz ansässige, aber international tätige Anbieterin informierte die Nutzerinnen und Nutzer unzureichend über Art und Zweck der Datenbearbeitung. In seinem Schlussbericht sprach der EDÖB mehrere Empfehlungen aus, um diesen Mangel zu beheben und die Einhaltung der Bearbeitungsgrundsätze des Datenschutzgesetzes zu gewährleisten. Das Unternehmen hat die Empfehlungen angenommen.

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Gemeinsame Pressemitteilung – Einheitliche Regeln für Datenschutzbußgelder in Europa

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 08.06.2023

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 die endgültigen Leitlinien zur Bußgeldzumessung nach einer öffentlichen Konsultation angenommen.

Damit erfolgt die Bußgeldpraxis der Datenschutzaufsichtsbehörden in Europa nun nach einheitlichen Maßstäben. Als Repräsentantinnen der deutschen Datenschutzaufsicht waren auf europäischer Ebene die Datenschutzaufsichtsbehörden Berlins, Hessens und des Bundes beteiligt.

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Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht Jahresbericht 2022

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Meike Kamp, hat heute ihren Jahresbericht für das Jahr 2022 vorgestellt. Auf 170 Seiten informiert sie darin über die wichtigsten Beratungen und Verfahren sowie maßgebliche Bußgeldfälle aus dem vergangenen Jahr.

Meike Kamp: „Im Jahr 2022 beschäftigten uns erneut die Folgen der Corona-Pandemie, etwa in mehreren Bußgeldfällen gegen Corona-Testzentren. Im Fokus standen aber auch Beratungen zur datenschutzkonformen Digitalisierung der Verwaltung sowie die Prüfung von knapp 4.500 Eingaben der Berlinerinnen und Berliner. Ich sehe es als meine Aufgabe an, sicherzustellen, dass Menschen von der Digitalisierung profitieren, ohne auf Selbstbestimmung und unbeobachtete Freiräume verzichten zu müssen.“

Im Jahr 2022 wandten sich Privatpersonen in insgesamt 4.445 Fällen mit einer Beschwerde oder einem Beratungsersuchen an die BlnBDI. Die Zahl ist weiterhin auf einem hohen Niveau, doch geringer als im Vorjahr (5.671 Eingaben), als sich besonders viele Menschen im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung beschwerten. Auch die Zahl der gemeldeten Datenpannen ging leicht zurück auf 1.068 Vorfälle, häufig verursacht durch Schadsoftware-Angriffe oder Schwachstellen.

Die Behörde hat 269 Verwarnungen, sieben Warnungen und vier Anordnungen gegenüber privaten und öffentlichen Stellen ausgesprochen. Zudem erließ sie Bußgelder in Höhe von insgesamt 716.575 Euro, u. a. gegen eine Auskunftei, die 13 falsche Geburtsdaten zu einem Beschwerdeführer gespeichert hatte. Das höchste Bußgeld mit 525.000 Euro wurde gegen einen Online-Händler aufgrund eines Interessenkonflikts des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erlassen. Weitere Bußgelder ergingen gegen Corona-Testzentren und aufgrund unbefugter Datenbankabfragen durch Polizeibedienstete und Beschäftigte der Jobcenter.

Erheblichen Aufholbedarf beschreibt der Jahresbericht bei der Verwaltungsdigitalisierung. Die konkrete Umsetzung ist mit vielen technischen Herausforderungen verbunden und wirft zahlreiche Datenschutzfragen auf, bei deren Beantwortung die BlnBDI umfangreich unterstützt. So hat die Behörde das Sozialamt Mitte bei der Erstellung des Datenschutzkonzepts zur E-Akte beraten, das nun auch von anderen Behörden verwendet werden soll.

Wie gelungene Beratung öffentlicher Stellen aussehen kann, zeigte sich bei zwei Projekten in den Bereichen Jugendhilfe und Hochschulen. In beiden Fällen wurde die BlnBDI frühzeitig eingebunden, um hinsichtlich des Datenschutzes zu beraten. So verwarf eine Berliner Universität nach der Beratung ihre ursprüngliche Idee, Studieneignungstests mithilfe von Proctoring-Software umfassend zu überwachen. Die neuen Ausführungsvorschriften für die Jugendhilfe im Strafverfahren wurden durch die Beratung der BlnBDI praxisgerecht an die DSGVO angepasst.

Im Nachgang zur Bundestagswahl erreichten die Behörde zahlreiche Beschwerden zu personalisierten Testimonials von Prominenten aus Politik und Wirtschaft, die für einen Bundestagskandidaten warben. Die BlnBDI stellte mehrere Datenschutzverstöße fest, u. a., weil die Betroffenen über den wahren Absender und die Herkunft der Daten im Unklaren gelassen wurden. Angesichts der hohen Zahl an Betroffenen und der Schwere der Verstöße prüft die BlnBDI derzeit die Verhängung eines Bußgeldes gegen den Bezirksverband der Partei.

In dieser Woche feiert die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ihr fünfjähriges Jubiläum. Meike Kamp resümiert: „Es hat einige Zeit gedauert, aber mittlerweile gewinnt die europäische Kooperation unter den Aufsichtsbehörden an Fahrt. Jedes Jahr sehen wir mehr Sanktionen, mehr Aufsichtsmaßnahmen auf europäischer Ebene, auch gegen die großen Tech-Plattformen. Mit dem Digitalpaket und der Datenstrategie der Europäischen Union sowie der geplanten Regulierung des politischen Targetings stehen neue rechtliche Entwicklungen bevor, die unsere Arbeit mitbestimmen werden.“

Nach wie vor wartet Berlin auf die Verabschiedung eines modernen Transparenzgesetzes, nachdem der wiederholte Anlauf der letzten Koalition erneut scheiterte. Der Jahresbericht verdeutlicht, welchen Reformbedarf es bei der Informationsfreiheit in Berlin gibt. Dazu Meike Kamp: „Die Menschen in unserer Stadt müssen bei politischen Entscheidungen viel mehr mitgenommen werden. Da kann das Transparenzgesetz helfen, indem es die Behörden verpflichtet, von sich aus Informationen zur Verfügung zu stellen, die als Grundlage für politische Entscheidungen dienen.“

Der Jahresbericht ist abrufbar unter: www.datenschutz-berlin.de/jahresbericht-2022

PDF-Übersicht über ausgewählte Themen

Über die BlnBDI

Am 6. Oktober 2022 wählte das Abgeordnetenhaus Meike Kamp zur neuen Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI). Mit ihrem Amtsantritt am 15. November hat sie die Leitung der Dienststelle übernommen. Die BlnBDI ist in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Sie hat den Auftrag, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Land Berlin zu kontrollieren sowie in Fragen des Datenschutzes zu informieren und zu beraten. Ihrer Aufsicht unterliegen die Berliner Behörden sowie private Stellen wie Unternehmen und Vereine mit Sitz in Berlin. Seit 1999 hat sie zudem die Wahrung des Rechts auf Akteneinsicht und Informationszugang sicherzustellen.

Kontakt

Simon Rebiger, Pressesprecher
+ 49 30 13889-900
presse@datenschutz-berlin.de

„Licht und (digitaler) Schatten“ – Prüfung zum Datenschutzniveau an 50 niedersächsischen Schulen

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 17.05.2023

Im vergangenen Jahr 2022 hat die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel insgesamt 50 allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt jetzt vor. Demnach sind die niedersächsischen Schulen in den Bereichen Datenschutzbeauftragte, Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, Datenpannen- und Löschkonzepte überwiegend zufriedenstellend aufgestellt. „Dieses Ergebnis“, so Barbara Thiel, „führe ich auf die Arbeit der Datenschutzreferenten und -referentinnen der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) zurück, die die Schulen bei der Anwendung des Datenschutzrechts im Schulalltag erfolgreich unterstützen.“

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