Berlin Group beschließt Papiere zu LLMs und zu Data Sharing

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 27.12.2024

Bonn, den 27. Dezember 2024
Die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Technologie (IWGDPT), die so genannte „Berlin Group“, hat unter dem Vorsitz der BfDI zwei neue Arbeitspapiere angenommen: ein Papier zu sogenannten „Large Language Models“ (LLMs) und ein Papier zum Thema „Data Sharing“.

LLMs sind hochkomplexe KI-Modelle zur Generierung von Texten. Sie werden mit großen Datenmengen trainiert. Das Papier behandelt Risiken für den Datenschutz und zeigt, wie diesen mit einem effektiven Verständnis der Funktionsweise der Technologie begegnet werden kann. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, betont: Für das Training großer Sprachmodelle sind hochwertige Trainingsdaten erforderlich. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, muss dies transparent und rechtmäßig geschehen. Für den angemessenen Umgang mit LLMs und eine effektive, Innovationen konstruktiv begleitende Aufsicht muss es eine umfassende Analyse geben. Das Papier der Berlin Group beschreibt, wie dies gelingen kann. Das Teilen von Daten zwischen Organisationen gerade auch international kann unter Umständen zu größeren Datenschutzverstößen und Datenmissbrauch führen. Die Hinweise im Data Sharing-Papier sollen zur Entwicklung einer vertrauenswürdigen Austausch- und Rechenumgebung beitragen, die das Potenzial eines sicheren und geschützten Datenaustauschs maximieren kann, während die Datenschutzgrundsätze gewahrt bleiben. Hierzu sagt Professor Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: Damit datengetriebene Innovationen allen Menschen zu Gute kommen, ist es mir wichtig, Wege aufzuzeigen, die eine datenschutzkonforme Anwendung und die Umsetzung von Innovationen ermöglichen. Insbesondere datenschutzfördernde Technologien, sogenannte Privacy-enhancing technologies, spielen eine besonders wichtige Rolle, dies zeigt das Papier zum Datenteilen. Die „Berlin Group“ ist eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten im Bereich des technologischen Datenschutzes und steht unter Leitung der BfDI. Bei ihrer Arbeit profitiert die Gruppe von ihrer heterogenen Zusammensetzung mit Teilnehmenden von Datenschutzaufsichtsbehörden, Regierungsstellen, internationalen Organisationen und Nicht-Regierungsorganisationen sowie aus der Forschung und der Wissenschaft aus allen Weltregionen. Hier kommen Sie zu den Arbeitspapieren Large Language Models und Data Sharing.

Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/16_Berlin-Group-LLMs-und-Data-Sharing.html?nn=251944

Einwilligungsverordnung gilt ab 2025

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 20.12.2024

Mit der Verordnung nach § 26 Abs. 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) kurz Einwilligungsverordnung (EinwV) wurde der Rechtsrahmen für ein alternatives Einwilligungsverfahren zu Cookie-Bannern geschaffen.

Das ermöglicht die Anerkennung von neuen Diensten zur Einwilligungsverwaltung durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Die Dienste sollen nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren bereitstellen können, um die nach TDDDG erforderliche Einwilligung von Endnutzern zu verwalten. Die Wirksamkeit der neuen Regelung der EinwV soll innerhalb von zwei Jahren evaluiert werden. Dann soll überprüft werden, ob die Regelung und die damit verbundenen Sicherungsmaßnahmen ausreichen, um tatsächlich eine positive Wirkung für Nutzerinnen und Nutzer entfalten zu können. Zudem soll auf eine europaweite Lösung von Diensteanbietern zur Einwilligungsverwaltung hingewirkt werden (siehe Bundestag Drucksache 20/13418 und entsprechende Entschließung des Bundesrats). Nähere Informationen für Diensteanbieter zu den Anforderungen an einen Antrag zur Anerkennung bei der BfDI finden sich im Fachbeitrag zum Thema. Ein Formular zur Antragstellung wird unter den Vordrucken zur Verfügung gestellt werden.

Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024/24_Einwilligungsverordnung.html?nn=251928

Datenschutz ermöglicht verantwortungsvolle KI

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 18.12.2024

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) begrüßt die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zu KI-Modellen.

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Europäische Datenschutzaufsicht gibt Orientierungspunkte für Künstliche Intelligenz: Der Weg für eine mit dem Datenschutzrecht vereinbare KI in Europa ist offen

Gemeinsame Presseerklärung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vom 18.12.2024

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat heute eine Stellungnahme veröffentlicht, die wesentliche Grundfragen der Anwendung des Datenschutzrechts auf Künstliche Intelligenz behandelt. Anlass für die Befassung mit dem Thema war ein Stellungnahmeersuchen der irischen Datenschutzbehörde an den EDSA.

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Die „elektronische Patientenakte für alle“ kommt – Kugelmann: „Alle Versicherten entscheiden aber über das Ob und Wie“

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 16.12.2024

Zum 15. Januar 2025 beginnt der bundesweite Roll-out der elektronischen Patientenakte für alle gesetzlich Krankenversicherten – kurz „ePA für alle“ genannt. Dahinter verbirgt sich die bereits seit 2021 den Versicherten auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehende ePA, die nun allerdings – anders als bisher – keiner ausdrücklichen Beantragung bei der Krankenversicherung mehr bedarf. Aktiv werden müssen künftig vielmehr jene Versicherten, die eine auf sie ausgestellte ePA nicht wünschen (Opt-Out-Verfahren): Sie müssen ausdrücklich widersprechen.

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