Der TLfDI veröffentlicht seine Tätigkeitsberichte für das Jahr 2021 zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit!

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 21.10.2022

Am 19.10.2022 hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Herr Dr. Lutz Hasse, seinen 4. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und seinen 2. Tätigkeitsbericht zum Thüringer Transparenzgesetz (TTG) an den Thüringer Ministerpräsidenten, Herrn Bodo Ramelow und die Thüringer Landtagspräsidentin, Frau Birgit Pommer übergeben.

Die Corona-Pandemie ist auch im Berichtsjahr 2021 das beherrschende Thema beim TLfDI gewesen. Viele Verantwortliche in Thüringen haben sich vor der Herausforderung gesehen, dass eine große Anzahl der Leistungen nun in der aus Infektionsschutzgründen gebotenen Distanz erbracht werden mussten, sei es die Arbeitsleistung von Beschäftigten aus dem Homeoffice oder der Schulunterricht. Es hat daher zahlreiche Beratungsanfragen von Verantwortlichen zu digitalen Anwendungen und auch zur datenschutzgerechten Gestaltung der 3 G-Nachweise gegeben.

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Kirchliche Datenschutzaufsicht kritisiert Landtag wegen Abstimmung über Landesbeauftragten für Datenschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Volkszählungsgesetz bereit 1983 ein „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ festgestellt. Dieses Recht leitet das Gericht aus Artikel 1 „die Würde des Menschen ist unantastbar“ und Artikel 2 „jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ ab. Datenschutz hat daher Grundrechtsrang.

Dementsprechend verlangt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die Einrichtung einer unabhängigen Behörde, damit die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten geschützt werden (Art. 51 DS-GVO). Diese europäische Verordnung stellt keine Programmsätze auf, sondern ist direkt geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten.

Festgelegt ist in der Datenschutzgrundverordnung auch, dass die Aufsicht unabhängig ist und „weder direkter noch indirekter Beeinflussung von außen“ unterliegt und um Weisungen nicht ersucht noch solche entgegennimmt Art. 52 DS-GVO). Weiterhin fordert die Datenschutzgrundverordnung, dass jedes Mitglied der Aufsichtsbehörde „über die für die Erfüllung seiner Aufgaben und Ausübung seiner Befugnisse erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde insbesondere im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten“ verfügt (Art. 53 DS-GVO).

Die Stelle des Landesbeauftragten für Datenschutz darf nicht zum Spielball politischer Parteien werden und deshalb weder als Incentiv für Politiker, die bei der letzten Landtagswahl nicht gewählt worden sind, noch als Belohnung für treue Kader missbraucht werden.

Die Ablehnung von zwei im Sinne der DS-GVO geeigneten Bewerbern in inzwischen fünf Wahlgängen über mehr als vier Jahren lässt erkennen, dass die Durchsetzung eines effektiven Datenschutzes im Land Sachsen-Anhalt für den Landtag keine Priorität besitzt. Dieser Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung ist nicht nur parteipolitischer Nepotismus, sondern ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürger dieses Landes.

Der Versuch die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit eines Landesbeauftragten für Datenschutz durch Einsetzung von wohlgefälligen Parteimitgliedern zu unterlaufen ist bislang in der Bundesrepublik wohl einmalig.

M. Ullrich
Leiter der kirchlichen Datenschutzaufsicht der ostdeutschen Bistümer und des katholischen Militärbischofs

Runder Tisch der rheinland-pfälzischen Wirtschaft

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 18.10.2022

Der LfDI richtete am 11.10.2022 in den Räumen der BASF in Ludwigshafen erneut den Runden Tisch der rheinland-pfälzischen Wirtschaft aus.

In diesem Jahr beschäftigte sich der Runde Tisch im Wesentlichen mit den Themen Cookies und Datenübermittlung in Drittstaaten, insbesondere in die USA. Vor diesem Hintergrund wurde maßgeblich über Schrems II (Urteil des EuGH vom 16.7.2020, Rs. C-311/18), die Anpassung der Standardvertragsklauseln bis Ende 2022 (Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 04.06.2021 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer, Rs. C/2021/3972) und über das Trans-Atlantic Data Privacy Framework-Abkommen zwischen der EU und den USA gesprochen. Ziel des Runden Tisches war es, die Auswirkungen für die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz zu betrachten und die Reaktionen zu bewerten, die in Zukunft erforderlich sind.

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Kostenlose Schulung „Datenschutz im Verein“ für ehrenamtlich Tätige

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 17.10.2022

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen bietet am 24. November erstmals eine Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtlich Tätige an. Die Grundlagenschulung „Datenschutz im Verein“ richtet sich an Menschen, die in niedersächsischen Vereinen und Verbänden mit dem Thema Datenschutz betraut sind. Ziel der rund zweistündigen Online-Veranstaltung ist es, Grundlagenwissen zu vermitteln, das für die ehrenamtliche Tätigkeit von Nutzen ist. Um möglichst nah an der Praxis zu sein, werden unter anderem typische Beispiele aus dem Vereinsleben behandelt.

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BayLDA stellt Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vor

Cyberangriffe nehmen zu, komplexe Fragen des Internationalen Datenverkehrs bleiben weiter aktuell

Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vom 14.10.2022

Der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Michael Will, stellte am Freitag, den 14. Oktober 2022 den Tätigkeitsbericht seiner Behörde für das Jahr 2021 vor. „Die Zunahme von komplexen Cybervorfällen beschäftigt uns intensiv. Neben aktuellen Fragen des Internationalen Datenverkehrs waren und sind sie einer der Schwerpunkte der Arbeit des BayLDA“, so Will.

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