Neuer Internetauftritt und neue E-Mail-Adressen

Sächsische Verantwortliche sollten Datenschutzerklärung prüfen

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte hat ihre Website neu gestaltet. Der Internetauftritt ist ab sofort unter www.datenschutz.sachsen.de erreichbar. In den vergangenen Monaten wurde er inhaltlich, optisch sowie technisch überarbeitet. Das Informationsangebot ist nach Zielgruppen unterteilt und enthält Ausführungen zu den rechtlichen Grundlagen sowie themenspezifische Inhalte, beispielsweise zum Datenschutz in der Schule, im Homeoffice, bei Videokonferenzsystemen und in vielen weiteren Bereichen.

Die Sächsische und Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert freut sich über den Relaunch:
»Alles neu macht der Mai. Mein neues Webangebot richtet sich sowohl an Bürgerinnen und Bürger als auch an die Wirtschaft und Verwaltung. Im Unterschied zum bisherigen Internetauftritt sind viele Inhalte hinzugekommen, mit denen ich betroffene Personen und Verantwortliche umfangreicher über ihre Rechte und Pflichten informieren möchte. Etliche Beschwerden und Verstöße ließen sich verhindern, wenn der Datenschutz frühzeitig berücksichtigt würde. Hier gilt: Prävention ist besser als Intervention! Deshalb werde ich das Angebot in den kommenden Monaten gezielt um weitere praxisnahe Informationen erweitern.«

Die Überarbeitung der Website diente auch dazu, die Darstellung für mobile Endgeräte zu verbessern und Inhalte barrierefrei präsentieren zu können. Zudem unterstützen eigens entwickelte Symbole und Grafiken bei der Orientierung sowie Navigation.

Neue E-Mail-Adressen und Aktualisierung der Datenschutzerklärung

Neben der URL der Website haben sich auch die E-Mail-Adressen geändert. Statt »@slt.sachsen.de« heißt es ab sofort »@sdtb.sachsen.de«. Das zentrale E-Mail-Postfach lautet »post@sdtb.sachsen.de. Wer noch die bisherigen Angaben in einer Datenschutzerklärung eingebunden hat, zum Beispiel auf einer Website, sollte die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde aktualisieren. E-Mails an die bisherigen Postfächer der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten werden nur noch bis Ende Juni 2023 an die neuen Adressen weitergeleitet.

Über die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte ist für Sachsen die unabhängige Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies ergibt sich im Hinblick auf nicht-öffentliche Stellen (z. B. Unternehmen und Vereine) aus § 14 Absatz 2 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes; im Hinblick auf öffentliche Stellen (z. B. Behörden) aus § 14 Absatz 1 desselben Gesetzes.
Seit 2022 hat Dr. Juliane Hundert das Amt inne und wird in ihrer Dienststelle in Dresden von etwa 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Die Sächsische Datenschutzbeauftragte kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach. Zu den weiteren Aufgaben zählt unter anderem die Beratung sächsischer Verantwortlicher bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
Seit Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes zum 1. Januar 2023 übernimmt Dr. Juliane Hundert auch die Funktion der Transparenzbeauftragten.

EDÖB: Abschluss der Sachverhaltsabklärung zur Datenbank privater Covid-19-Testzentren

Medienmitteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 28.04.2023

Nach Eingang eines Hinweises einer Privatperson führte der EDÖB eine Sachverhaltsabklärung zu einer unzureichend gesicherten Datenbank privater Covid-19-Testzentren durch. Im heute veröffentlichten Schlussbericht hält der Beauftragte fest, dass die in der Datenbank bearbeiteten Gesundheitsdaten aufgrund der angezeigten Schwachstelle beträchtlichen Sicherheitsrisiken ausgesetzt waren. Da die Verantwortlichen nach Bekanntwerden des Mangels angemessene Sofortmassnahmen eingeleitet hatten, konnte das Risiko für die Betroffenen minimiert werden. Das Verfahren wird deshalb ohne Empfehlungen abgeschlossen.

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Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 27.04.2023

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht neue Orientierungshilfe zu Datenschutz als Kriterium im Vergabeverfahren

Dass unbedachte Konsumentscheidungen nachhaltig Ärger bereiten können, weiß jeder. Einkaufende in bayerischen Staatsbehörden oder Kommunen können diese Alltagserfahrung im Berufsleben manchmal unerwartet „auffrischen“. Nur wird es da oft kostspieliger als bei einem Staubsaugerfehlgriff – wenn etwa eine teure IT-Leistung beschafft wird, sich aber im Nachhinein herausstellt, dass sie aus Datenschutzgründen gar nicht eingesetzt werden darf.

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Sebastian Schmidt als neuer Landesdatenschutzbeauftragter ernannt

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vom 26.04.2023

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat Sebastian Schmidt als neuen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V (LfDI M-V) gewählt. Heute wurde er nun offiziell von Landtagspräsidentin Birgit Hesse ernannt.

„Als Landesdatenschutzbeauftragter geht es mir darum, an die hervorragende Arbeit meines Vorgängers Heinz Müller anzuschließen.“, so Sebastian Schmidt nach seiner Ernennung.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V (LfDI M-V) wird vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt. Der LfDI M-V trägt durch Beratung und Kontrolle dazu bei, dass mit personenbezogenen Daten ordnungsgemäß umgegangen wird. Darüber hinaus ist der LfDI M-V zuständig für alle Fragen, die mit dem Recht auf Zugang zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz) verbunden sind.

„Der LfDI M-V wird auch weiterhin Datenschutzverstöße aufdecken und sanktionieren.“, so Schmidt weiter. „Wichtig ist mir jedoch auch die Aufklärung und Beratung zum Thema Datenschutz. Wir sollten uns alle mit einem gesunden Datenschutzbewusstsein in unserer digitalisierten Welt bewegen.“, so Schmidt abschließend.

Hessischer Datenschutzbeauftragter fordert Antworten zu ChatGPT

Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 19.04.2023

Der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Alexander Roßnagel hat heute das in San Francisco ansässige Unternehmen OpenAI, das den derzeit vieldiskutierten Dienst ChatGPT betreibt, aufgefordert, einen Fragenkatalog zur Datenverarbeitung bei ChatGPT zu beantworten. Seine Fragen betreffen die Gewährleistung des Grundrechts- und Datenschutzes bei der Nutzung dieses Dienstes. „Je nach Fragen- oder Aufgabenstellung an ChatGPT gibt die nutzende Person unterschiedlich viele, teils sensitive Informationen von sich preis – etwa zu Interessen an politischen, religiösen, weltanschaulichen oder wissenschaftlichen Fragen oder zu ihrer familiären oder sexuellen Lebenssituation. Auch können Fragen über andere Personen gestellt werden. Unklar ist, zu welchen Zwecken eingegebene Daten verarbeitet werden und aus welchem Datenpool die hinter dem Dienst liegende, künstliche Intelligenz ihr Wissen speist. Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann ich prüfen, ob sich OpenAI mit ChatGPT an die europäischen Datenschutzvorgaben hält,“ erklärt Roßnagel.

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