Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht Jahresbericht 2021

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) veröffentlicht heute ihren Jahresbericht für das Jahr 2021. Erneut waren datenschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung ein Arbeitsschwerpunkt. Bei den Eingaben und den gemeldeten Datenpannen gab es einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr.

Für den Anstieg der Eingaben sind u. a. die Auswirkungen der Corona-Pandemie verantwortlich. So erreichten die Datenschutzbeauftragte viele Beschwerden zum Impfmanagement des Landes Berlin, bei dem die Bürger:innen zur Terminvereinbarung zwingend ein Vertragsverhältnis mit einem Privatunternehmen eingehen mussten. Hier hat die zuständige Senatsverwaltung die Hinweise der Datenschutzbeauftragten zur datenschutzkonformen Einbindung des Unternehmens bislang ignoriert. Viele Beschwerden richteten sich auch gegen die Corona-Teststellen. Im Zuge der Datenverarbeitungen kam es hier zu einer Reihe von Datenpannen und zahlreichen anderen datenschutzrechtlichen Verstößen.

Als elektronisches System zur Kontaktnachverfolgung etablierte sich eine von vielen Bundesländern geförderte Anwendung, die zahlreiche rechtliche und technische Mängel aufwies. Die Datenschutzbehörde führte intensive Gespräche zur Behebung der festgestellten Mängel mit der in Berlin ansässigen Betreiberin. „Ein solches System muss von Grund auf datensparsam, mit starker Zweckbindung und sicherheitsorientiert gestaltet werden“, sagt Volker Brozio, kommissarischer Dienststellenleiter der BlnBDI.

Eine Herausforderung bleibt auch die datenschutzkonforme Digitalisierung der Schulen. Mit der Reform des Berliner Schulgesetzes hat Berlin 2021 die rechtliche Grundlage für einen datenschutzgerechten Unterricht geschaffen. Dazu Brozio: „Erfreulicherweise hat das Abgeordnetenhaus unsere Vorschläge für die datenschutzkonforme Nutzung digitaler Lehr- und Lernmittel in das Schulgesetz übernommen. Meine Behörde steht der Bildungsverwaltung bei diesem und weiteren Projekten der Schuldigitalisierung weiterhin beratend zur Seite.“

Infolge der Schrems-II-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes befasste sich die Datenschutzbeauftragte im Jahr 2021 intensiv mit der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten. Im Rahmen einer deutschlandweiten Aktion führte sie eine teilautomatisierte Vorprüfung von 900 Berliner Unternehmen hinsichtlich möglicher Datenexporte durch. Dabei wurde festgestellt, dass zahlreiche Unternehmen selbst die grundlegenden Anforderungen nicht umgesetzt haben.

Erstmals sprach die BlnBDI in einem Verfahren zwei Beanstandungen gegen die Polizei Berlin aus. Anlass waren die fehlende Kooperationsbereitschaft und eine eklatant rechtswidrige Datenübermittlung seitens der Polizei. Die Polizei Berlin hatte Akten ungeschwärzt an ein Gericht übersandt, wodurch ein Anwalt im Rahmen einer Akteneinsicht Einblick in Daten der Anmelder:innen von Gegendemonstrationen erhielt.

Als Aufsichtsbehörde für die Informationsfreiheit im Land Berlin hat die BlnBDI im letzten Jahr den Gesetzentwurf für ein neues Transparenzgesetz eng begleitet. Der Gesetzentwurf scheiterte schließlich auch aufgrund der ausufernden Bereichsausnahmen, die von der Beauftragten für Informationsfreiheit zuvor kritisiert worden waren. Brozio stellt hierzu fest: „Die Schaffung eines Berliner Transparenzgesetzes, das seinem Namen gerecht wird, bleibt in der neuen Legislaturperiode die entscheidende Aufgabe im Bereich der Informationsfreiheit.“

Im Jahr 2021 wandten sich Betroffene in insgesamt 5.671 Fällen mit einer Beschwerde oder einem Beratungsersuchen an die BlnBDI – so häufig wie noch nie zuvor. Einen weiteren Höchstwert gab es bei den Datenpannen, von denen private und öffentliche Stellen insgesamt 1.163 Fälle meldeten. Die Behörde hat 212 Verwarnungen, zwei Warnungen und eine Anordnung gegenüber privaten und öffentlichen Stellen ausgesprochen. Zudem verhängte sie 61 Bußgelder in Höhe von insgesamt 133.350,00 Euro.

Am 27. Oktober 2021 endete die Amtszeit von Maja Smoltczyk als Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Bis zur Neuwahl einer Nachfolge durch das Abgeordnetenhaus, leitet der Stellvertreter Volker Brozio die Dienststelle kommissarisch.

Der Jahresbericht ist abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/infothek-und-service/veroeffentlichungen/jahresberichte. Eine Übersicht über ausgewählte Themen aus dem Jahresbericht gibt die Anlage zur Pressemitteilung.

Anlage Jahresbericht 2021 BlnBDI

 

30. Tätigkeitsbericht an den Bundesrat übergeben

Meldung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Der BfDI, Prof. Ulrich Kelber, übergab am 20. Mai 2022 seinen 30. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz an den Präsidenten des Bundesrats, Bodo Ramelow.

Seit Einführung der DSGVO berichtet der BfDI gegenüber den Ländervertretern direkt über seine Arbeit. Der diesjährige Tätigkeitsbericht thematisierte vor allem Pandemiethemen wie Fragen zur Abfrage von Test-, Impf- und Genesenenstatus am Arbeitsplatz oder den Aktualisierungen der Corona-Warn-App. Daneben hat sich der BfDI auch mit der Regulierung von Künstlicher Intelligenz und dem Umgang mit Forschungsdaten beschäftigt. Der Bundesrat selbst wirkt an der Bundesgesetzgebung zum Datenschutz maßgeblich mit und bestimmt den Stellvertreter des BfDI im Europäischen Datenschutzausschuss. Die Tätigkeitsberichte waren bereits am 5. April 2020 der Präsidentin des Deutschen Bundestags überreicht worden.

Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2022/06_Uebergabe-Taetigkeitsbericht-Bundesrat.html;jsessionid=D51045CB20E2F58B021AC86B3B18A731?nn=251928

Start des Zensus 2022 – Dr. Juliane Hundert: „Einhaltung des Datenschutzes wird kontrolliert“

Am 15. Mai startet in Sachsen mit dem Zensus 2022 eine große Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung.
Das Statistische Landesamt organisiert die Erhebung, bei der rund 15 Prozent der sächsischen Bevölkerung im Rahmen einer Haushaltebefragung persönliche Informationen über sich preisgeben müssen. Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere das vom Bundesgesetzgeber verabschiedete Zensusgesetz 2022, wonach für Befragte eine Auskunftspflicht besteht. Weiterhin enthält das Gesetz detaillierte Regelungen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.

Dazu erklärt die Sächsische Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert:
„In seinem wegweisenden Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung festgeschrieben. Die Richter haben damit dem Staat bei Bevölkerungsbefragungen klare Grenzen gesetzt. Er muss unter anderem eine Rechtsgrundlage schaffen sowie organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen treffen, damit die erhobenen Daten nicht in falsche Hände gelangen. In der Praxis heißt das beispielsweise, dass statistische Einzelangaben einer befragten Person streng geheim zu halten sind. Sie dürfen nicht an Verwaltungsbehörden oder Private herausgegeben werden. Mit meiner Behörde werde ich beim Zensus 2022 stichprobenartig überprüfen, ob die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Bürgerinnen und Bürger haben schließlich ein Recht darauf, dass der Staat ihre Daten stets rechtskonform verarbeitet.“

Befragte Personen haben beim Zensus zum Beispiel Angaben zu ihrer Wohnsituation, zur Bildung und Erwerbstätigkeit zu machen.

Ein Teil der Erhebung ist die Haushaltebefragung. Dabei nehmen Beauftragte des Statistischen Landesamts persönlich Kontakt zu den auskunftspflichtigen Personen auf.
Die zweite Säule bildet die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwalterinnen oder Verwalter von Wohneigentum erhalten hierzu Post. Bei der GWZ wird kein persönlicher Kontakt durch Erhebungsbeauftragte aufgenommen. Zu befragende Personen erhalten Zugangsdaten zum Online-Fragebogen. Über eine Hotline können sie auch einen Papierfragebogen anfordern.

Weitere Informationen:
zensus.sachsen.de
zensus2022.de

Über die Sächsische Datenschutzbeauftragte
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte ist für Sachsen die unabhängige Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies ergibt sich im Hinblick auf nicht-öffentliche Stellen (z. B. Unternehmen und Vereine) aus § 14 Absatz 2 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes; im Hinblick auf öffentliche Stellen (z. B. Behörden) aus § 14 Absatz 1 desselben Gesetzes.
Seit 2022 hat Dr. Juliane Hundert das Amt inne und wird in ihrer Dienststelle in Dresden von über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Die Sächsische Datenschutzbeauftragte kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach. Zu den weiteren Aufgaben zählt unter anderem die Beratung sächsischer Verantwortlicher bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
Mehr Informationen: www.saechsdsb.de

Am 15. Mai ist es wieder soweit: das Volk wird gezählt – Wichtige Informationen zum Datenschutz

Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 11.05.2022.

Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Auf diese statistischen Erhebungen stützen sich viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden.

Wie schon beim Zensus 2011 wird auch der Zensus 2022 nicht als Totalerhebung, sondern als registergestützte Erhebung durchgeführt. Das bedeutet, dass in großem Umfang bestehende Datenbestände der staatlichen Verwaltung (Register) als Basisinformation genutzt werden und im Rahmen der Haushaltebefragung nicht die gesamte, sondern bundesweit nur eine Stichprobe von ca. 10-12% der Bevölkerung direkt befragt wird. In Hamburg als Stadtstaat werden ca. 60.000 und in Schleswig-Holstein ca. 220.000 Haushalte direkt befragt. Daneben werden in der grundsätzlich online oder schriftlich durchgeführten Gebäude- und Wohnungserhebung sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigten befragt.

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BfDI begrüßt Bekenntnis der G7-Digitalminister zu demokratischen Werten im internationalen Datenverkehr

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 11.05.2022

Der BfDI, Professor Ulrich Kelber, begrüßt die heute von den Digitalministerinnen und Digitalministern unter deutscher G7-Präsidentschaft angenommene Erklärung und den Aktionsplan zur Stärkung eines freien und vertrauensvollen Datenverkehrs (Data Free Flow with Trust / DFFT).

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