Löschung oder Archivierung?

Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 10.01.2023

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns veröffentlichen gemeinsames Arbeitspapier

Jeder Verwaltungsvorgang bei einer bayerischen öffentlichen Stelle ist irgendwann abgeschlossen. Dann ist über die Archivierung – meist in einem staatlichen oder kommunalen Archiv – zu entscheiden. Für die Archivierung sind auch datenschutzrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. So kann Personen, die mit ihren Daten in dem Verwaltungsvorgang aufscheinen, ein Recht auf Löschung, mithin auf „Vergessenwerden“ zustehen. Mitunter greift ein solches Recht sogar schon, wenn der Vorgang noch gar nicht zu archivieren ist. Sind personenbezogene Daten im Spiel, ist also eine Abstimmung zwischen Archiv- und Datenschutzrecht erforderlich.

Weiterlesen Löschung oder Archivierung?

Neuer Diözesandatenschutzbeauftragter für die norddeutschen Bistümer

Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 haben das Erzbistum Hamburg, die Bistümer Hildesheim, Osnabrück und das Bischöflich Münstersche Offizialat in Vechta i.O. Herrn Andreas Bloms für vier Jahre zum neuen Diözesandatenschutzbeauftragten bestellt. Zugleich übernimmt Herr Bloms die Leitung der Katholischen Datenschutzaufsicht Nord.

Herr Bloms ist Jurist und tritt die Nachfolge von Herrn Andreas Mündelein an, dessen Amtszeit Ende Dezember 2022 endete.

Die Webseite des Diözesandatenschutzbeauftragten für die norddeutschen Bistümer kann hier abgerufen werden.