Kontrolle der LfDI bewirkt Stopp unzulässiger Veröffentlichungen von personenbezogenen Insolvenzdaten
Veröffentlicht am:Pressemitteilung der bremischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 16.08.2022
Auf Drängen der bremischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) haben mit Insolvenzverwaltungen betraute Kanzleien darauf hingewirkt, dass die Suchmaske in dem von ihnen verwendeten digitalen Gläubigerinformationssystem datenschutzkonform umprogrammiert wurde.