Corona-Daten spätestens jetzt löschen

Wegfall gesetzlicher Pflichten

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 19.04.2022

Viele gesetzliche Pflichten, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie standen, sind in den vergangenen Wochen weggefallen. Damit sind auch zahlreiche Datenverarbeitungen nicht mehr notwendig. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, fordert deshalb Unternehmen und öffentliche Stellen dazu auf zu prüfen, ob und welche personenbezogenen Daten sie im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung erhoben und gespeichert haben. Sind diese Maßnahmen und damit der Zweck der Datenverarbeitung weggefallen, müssen die Daten dringend gelöscht werden.

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Landesbehörden müssen rechtskonformen Betrieb von Facebook- Fanpages nachweisen

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 13.04.2022

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz informiert die Landesverwaltung über ein neues Kurzgutachten der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zur Frage der datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages, das auf seiner Homepage unter https://lsaurl.de/KurzgutachtenFacebookFanpages veröffentlicht wurde.

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Gutachten zu Facebook-Fanpages: Betrieb noch immer nicht datenschutzkonform – der öffentliche Bereich muss handeln

Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein vom 11.04.2022

Im November 2021 hat das OVG Schleswig bestätigt, dass die Anordnung zur Deaktivierung einer Facebook-Fanpage aufgrund von Datenschutzmängeln im Jahr 2011 rechtmäßig war. Um zu klären, ob heute der Betrieb von Facebook-Fanpages die Anforderungen des Datenschutzrechts erfüllt, hat die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten kommt zum Ergebnis, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages weiterhin nicht datenschutzkonform ist.

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Datenschutz ist auch eine Gestaltungsaufgabe

HmbBfDI stellt Tätigkeitsbericht Datenschutz 2021 vor

Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 06.04.2022.

Gemeldete Datenschutzverstöße auf Höchststand

Auch 2021 war geprägt durch ein hohes Beschwerdeaufkommen. Erstmals erreichten den HmbBfDI über 4.000 Eingaben, davon 2.775 Beschwerden. Damit haben sich die Fallzahlen auf dem hohen Niveau des Vorjahrs stabilisiert. Dies bedeutet eine anhaltende hohe Arbeitsbelastung für die Behörde, ist aber zugleich ein erfreuliches Zeichen dafür, dass das Bewusstsein über das eigene Recht auf Privatheit und Datenschutz bei den Hamburger Bürger:innen hoch ist. Die meisten Beschwerden (31%) entfallen auf den Bereich IT/Medien/Telemedien, gefolgt vom Bereich des Gesundheitswesens (14%).

Das höchste Bußgeld (901.338€) betraf einen hamburgischen Energieversorger. Hier wurden Kundendaten abgeglichen, ohne dass dies im Vorfeld transparent gemacht wurde. Die häufigsten Einzelfälle mit Sanktionen im Privatbereich betrafen das heimliche Filmen von jungen Frauen, teilweise verknüpft mit Nachstellen im öffentlichen Raum. Ein Teilaspekt dieser Datenschutzverstöße ist inzwischen auch strafbar (sog. Upskirting).

Auffällig ist die hohe Zahl der von datenverarbeitenden Stellen gemeldeten Vorfällen (Data Breaches), die mit 871 den Vorjahreswert (686) deutlich übersteigt. Auch dies weist auf ein wachsendes Problembewusstsein für den Datenschutz hin, aber auch auf anhaltende Angriffe auf die IT-Sicherheit hamburgischer Unternehmen.

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Gutachten zu Facebook-Fanpages – Landesbeauftragte fordert Nachweis der Rechtmäßigkeit des Betriebs oder Abschaltung

Presseinformation der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht vom 06.04.2022

Die Landesdatenschutzbeauftragte informiert die ihrer Aufsicht unterstehenden obersten Landesbehörden über ein neues Gutachten der Datenschutzkonferenz zur Frage der datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages. Es kommt zum Ergebnis, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Besuch solcher Fanpages keine wirksame Rechtsgrundlage besteht. Darüber hinaus wird die Pflicht, die Nutzerinnen und Nutzer über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren, nicht hinreichend erfüllt. Bereits 2018 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Fanpage-Betreiberinnen bzw. Betreiber hierfür mitverantwortlich sind. Dagmar Hartge:

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