Meineimpfungen.ch: Gesundheitsbehörden wollen Daten retten – EDÖB hebt Löschempfehlung auf

Medienmitteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 20.06.2022

Gesundheitsbehörden nutzten auf Einladung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) einen letzten Versuch zur Rettung der Impfdaten, sodass der Beauftragte seine Löschempfehlung widerrufen kann.

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Mit Schutzmaßnahmen ist Zoom für Lehrveranstaltungen an Hessischen Hochschulen nutzbar

Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 17.06.2022.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) bestätigt gegenüber Wissenschaftsministerin Angela Dorn: Zoom kann an Hessischen Hochschulen für Lehrveranstaltungen genutzt werden. Die Voraussetzung: Die Hochschulen schließen aus, dass US-Behörden auf die Inhalts- und Metadaten aus Videokonferenzen zugreifen können.

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Ankündigung – „Save the date!“: Sommerakademie „Informationsfreiheit by Design – und der Datenschutz?!“ am 12. September 2022 in Kiel

Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein vom 15.06.2022

Wie jedes Jahr findet im Spätsommer die Datenschutz-Sommerakademie in Kiel statt – erneut im Rahmen der Digitalen Woche Kiel. Das Thema: „Informationsfreiheit by Design – und der Datenschutz?!“.

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Datenschutz und Sozialarbeit in Schulen – Praxiswissen in neuer Broschüre des ULD

Die Schule soll nicht nur Wissen vermitteln: Dort lernen die Kinder und Jugendlichen im täglichen Geschehen auch, wie man Konflikte löst oder respektvoll miteinander umgeht. Das fällt aber nicht immer leicht – schon gar nicht, wenn es Probleme zu Hause gibt, die Stimmung in der Klasse schlecht ist oder Mobbing-Fälle auftreten. Während sich die Lehrkräfte oftmals auf ihren Fachunterricht konzentrieren müssen, helfen in vielen Schulen engagierte Schulsozialarbeiterinnen und –sozialarbeiter.

Bei sozialen und individuellen Problemen unterstützen die Teams der Schulsozialarbeit mit Einzelberatung oder im Gespräch mit einer ganzen Klasse. Sie stehen als Ansprechpersonen bereit, wenn sich die Schülerinnen und Schüler vertrauensvoll an sie wenden. Und dabei geht es oft um sehr sensible Daten über die Kinder und Jugendlichen oder über ihr persönliches und familiäres Umfeld. Datenschutz muss dabei eine Selbstverständlichkeit sein – aber: Was sind die genauen Anforderungen des Datenschutzrechts? Wie müssen sich die Schulsozialarbeiterinnen und –sozialarbeiter verhalten, um hier keine Fehler zu machen? Unter welchen Bedingungen dürfen Daten zwischen der Schule und den Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit ausgetauscht werden? Und wie lassen sich solche Daten ausreichend schützen, damit sie nicht in falsche Hände geraten?

Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, kennt diese Problemfelder nur zu gut: „Solche Fragen werden uns immer wieder gestellt. Viele aus der Schulsozialarbeit sind unsicher, ob sie alles richtig machen – das gilt auch für die Schulleitungen und Lehrkräfte, die mit ihnen zusammenarbeiten.“

Für das Querschnittsthema der Schulsozialarbeit hat das ULD die bisherigen Handreichungen aktualisiert und eine neue Broschüre aufgelegt: „Datenschutz und Sozialarbeit in Schulen“. Ein Team des ULD stellt die Ergebnisse auf der heute stattfindenden „Jahrestagung Schulsozialarbeit“ in Bad Segeberg vor und diskutiert sie mit den Akteuren aus der Praxis.

Zur Broschüre:

Nach einer Einführung mit den wichtigsten Begriffen aus dem Datenschutzrecht und zur Verschwiegenheitspflicht behandelt die Broschüre typische Fragen der Schulsozialarbeit, z. B. zur Teilnahme an Schulkonferenzen, zum Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und zur Frage, wann Daten bei einem Schulwechsel eines betreuten Kindes weitergegeben werden dürfen. Anschließend werden die Betroffenenrechte im Datenschutzrecht unter den besonderen Bedingungen der Schulsozialarbeit erklärt: Es kann nämlich Situationen geben, in denen die Kommunikation zwischen Kind und betreuender Person aus dem Schulsozialarbeitsteam gegenüber Anfragen der Sorgeberechtigten vertraulich bleiben müssen. Auch zur Gestaltung einer geschützten Arbeitsumgebung und zur Datensicherheit enthält die Broschüre Tipps für die Praxis.

Die Broschüre „Datenschutz und Sozialarbeit in Schulen“ steht zum Download zur Verfügung:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/781-.html

Bei Nachfragen oder das Anfordern der gedruckten Broschüre wenden Sie sich bitte an:

Landesbeauftragte für Datenschutz
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98, 24103 Kiel

Tel.: 0431 988-1200, Fax: -1223

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern legt neue Tätigkeitsberichte vor

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2022

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI M-V) hat heute seinen Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für das Jahr 2021 und den Bericht über die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) für den Zeitraum 2020-2021 vorgelegt. Auch in den Jahren 2020/21 waren die Themen und Beschwerden beim LfDI M-V geprägt von der Corona-Pandemie. Dazu gehörte die kontinuierliche Begleitung datenschutzrechtlicher Fragestellungen bei den Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie. Parallel wurden die in der Praxis entstandenen Probleme, Fragen und Beschwerden bearbeitet.

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