Selbstauskünfte von Mietinteressentinnen oder Mietinteressenten gefordert – was ist datenschutzrechtlich zulässig?
Veröffentlicht am:Fokussierte Prüfung im Bereich Wohnungswirtschaft
Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vom 17.01.2022
Muss die künftige Vermieterin oder der künftigen Vermieter oder von diesen beauftragten Immobilienmakler erfahren, mit wie vielen Personen Mietinteressentinnen oder Mietinteressenten in die angebotene Wohnung einziehen möchte? Darf nach dem Beruf und dem Einkommen der Interessentinnen oder Interessenten gefragt werden? Darf zum Beleg dieser Aussagen ein Gehaltsnachweis angefordert werden? Kann sogar die Vorlage einer Selbstauskunft einer Auskunftei verlangt werden?