Landesbeauftragte stellt Datenschutzbericht vor

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen vom 29.08.2022.

In Düsseldorf stellte Bettina Gayk, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, den Datenschutzbericht 2022 dem Landtag vor. 2Die Zahl der Eingaben ist seit einigen Jahren konstant auf hohem Niveau. Ich werte das als Zeichen dafür, dass Datenschutz nach wie vor einen hohen Stellenwert für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen besitzt“, erklärte Gayk anlässlich der Übergabe. Insgesamt gab es 2021 rund 11.900 schriftliche Eingaben. Den Bericht hatte der Landtagspräsident André Kuper entgegengenommen.

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29. Tätigkeitsbericht 2021/2022: Geringschätzung der Privatsphäre

Medienmitteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 28.06.2022

In seinem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht stellt der Beauftragte eine verbreitete Gleichgültigkeit gegenüber dem Schutz von Bürgerdaten und eine wachsende Geringschätzung der Privatsphäre fest. Die bei Gesundheitsplattformen gehäuft aufgetretenen Mängel bei der Bearbeitung von sensiblen Personendaten und die inzwischen auch in Europa feststellbare Tendenz, das Recht der Bevölkerung auf Verschlüsselung ihrer Daten als Freiheitsmissbrauch zu diskreditieren, belegen diese Entwicklung.

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Die saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht den 30. Tätigkeitsbericht Datenschutz für 2021

Pressemitteilung der saarländischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 22.06.2022

Die saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Monika Grethel überreichte heute Landtagspräsidentin Heike Becker und Ministerpräsidentin Anke Rehlinger den 30. Tätigkeitsbericht Datenschutz. Im anschließenden Pressegespräch wurde der Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt.

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Vergissmeinnicht – oder lieber doch?

Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 20.06.2022

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht Orientierungshilfe zum Recht auf Löschung

Die wenigsten personenbezogenen Daten benötigen bayerische öffentliche Stellen für immer; selbst die Personenstandsregister werden spätestens nach 110 Jahren archiviert. Mitunter haben Bürgerinnen und Bürger aber schon viel früher das Bedürfnis, den Bestand an Informationen auszudünnen, den der Staat, die Kommunen und andere öffentliche Träger über sie aufgebaut haben. Diesem Zweck dienen Löschungsrechte.

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Meineimpfungen.ch: Gesundheitsbehörden wollen Daten retten – EDÖB hebt Löschempfehlung auf

Medienmitteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 20.06.2022

Gesundheitsbehörden nutzten auf Einladung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) einen letzten Versuch zur Rettung der Impfdaten, sodass der Beauftragte seine Löschempfehlung widerrufen kann.

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