Digitalisierung braucht Datenschutz

BfD EKD äußert sich zum Europäischen Datenschutztag 2022

Pressemitteilung des Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (BfD EKD) vom 28.01.2022

„Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden in Deutschland die Defizite bei der Digitalisierung sichtbar und zugleich deutliche Fortschritte erzielt. Es ist unbestritten, dass dieser Digitalisierungsschub nun mit nachhaltigen Strategien auf allen Ebenen weiter vorangebracht werden muss. Dazu wollen wir als Datenschützer konstruktiv beitragen, um auch zukünftig die Persönlichkeitsrechte von jeder und jedem Einzelnen bestmöglich zu schützen“, so Michael Jacob am Rande des Europäischen Datenschutztages 2022.

„Dabei stehen wir auch als Kirche und Diakonie beim weltweit vernetzten Arbeiten in Clouds, auf Messenger-Plattformen und in Videokonferenzen vor deutlichen Herausforderungen, um den Schutz der Menschen und ihrer Daten entsprechend unserem staatlichen und kirchlichen Auftrag auch zukünftig zu garantieren und umzusetzen. Dafür können wir auf allen Ebenen in Kirche und Diakonie – egal ob im Hauptberuf oder im Ehrenamt, in der Kinder-und Jugendarbeit genauso wie in der Hospizarbeit – unseren eigenen Beitrag leisten!“, lautet die mutmachende Bitte von Jacob beim Blick nach vorne. Denn mehr denn je gilt: Datenschutz beginnt bei mir!

Die Webseite des Beauftragten für den Datenschutz der EKD kann hier abgerufen werden.

Datenschutztag 2022: Datenschutz als Prämisse für eine bürgergerechte digitale Transformation

Medienmitteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 28.01.2022

Am diesjährigen Datenschutztag nimmt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zusammen mit den Datenschutzbeauftragten der frankophonen und zweisprachigen Kantone an einer öffentlichen Konferenz der Universität Lausanne teil, die von der Fakultät für Rechtswissenschaften, Kriminalwissenschaften und öffentliche Verwaltung organisiert wird. In seinem Vortrag zur Strategie einer digitalen Schweiz zeigt der Beauftragte auf, wie die Datenschutzbehörden darauf hinwirken, dass der digitale Wandel unter Wahrung des Grundrechts auf ein privates und selbstbestimmtes Leben der Bürgerinnen und Bürger erfolgt. Digitale Projekte dürfen nicht in einer von Amts- und Geschäftsgeheimnissen geprägten Sphäre gestaltet werden.

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DSK empfiehlt Nutzung der CWA zur Kontaktnachverfolgung

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 27.01.2022

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern (DSK) hat auf ihrer ersten Zwischenkonferenz eine Abkehr von der massenhaften Erfassung von Kontaktdaten empfohlen. Dazu sagte der Vorsitzende der DSK, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber: „Bei den aktuell sehr hohen Infektionszahlen werden die Kontaktdaten von den überlasteten Gesundheitsämtern ohnehin kaum noch genutzt. Bei niedrigen Infektionszahlen ist die allgemeine Kontaktdatenerfassung dagegen ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Die DSK fordert deshalb, dass statt der umfassenden Sammlung von Kontaktdaten die Möglichkeiten der Corona-Warn-App (CWA) besser genutzt werden.“

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Europäischer Datenschutztag: Datenschutz frühzeitig mitdenken

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 27.01.2022

Anlässlich des 16. Europäischen Datenschutztages am 28. Januar 2022 appelliert Volker Brozio, kommissarischer Dienststellenleiter der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, als Lehre aus der Corona-Pandemie den Datenschutz frühzeitig mitzudenken:

„Der Europäische Datenschutztag unterstreicht die maßgebliche Rolle des Datenschutzes in unserer Gesellschaft. Als Grundrechte dienen Datenschutz und Privatsphäre dem Schutz der Menschen und sind unabdingbar für eine funktionierende Demokratie. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, in welchen Bereichen noch enormer Nachholbedarf an datenschutzkonformen Lösungen besteht. Ob bei Videokonferenzsystemen an Schulen und Universitäten oder der Digitalisierung des Gesundheitssystems: Digitale Technik muss von Anfang an datenschutzgerecht gestaltet werden. Wir müssen aus den Erfahrungen der Pandemie lernen, um für die Zukunft besser gerüstet zu sein.“

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Experten-Gutachten zu U.S.-Überwachungsgesetzen

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 25.01.2022

Die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben heute die Ergebnisse eines externen Gutachtens zur Reichweite bestimmter Zugriffsrechte von US-amerikanischen Sicherheitsbehörden veröffentlicht. Es zeigt, dass zahlreiche Konstellationen, in denen US-Dienstleister in die Datenverarbeitung eingebunden sind, datenschutzrechtlich problematisch sein können.

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