BfDI zur Abfrage des Impf- und Teststatus durch Arbeitgeber

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Der BfDI steht hierzu bereits mit den beteiligten Bundesministerien in Kontakt. Mit wenigen Ausnahmen, wie beispielsweise im Gesundheitsbereich, können Arbeitgeber und Dienstherren momentan weder den Impf- oder Teststatus ihrer Beschäftigten erfragen oder irgendeine Art von Testungspflicht anordnen. Der BfDI betont, dass hier datenschutzfreundliche Regelungen im Sinne der informationellen Selbstbestimmung der Beschäftigten getroffen werden sollten: „Je nachdem, ob man sich für 2G oder 3G entscheidet, müsste die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auch gar nicht wissen, welchen konkreten Status ihre Beschäftigten haben. Eine Unterscheidung der Nachweise wäre dann nicht notwendig.“ Um die geforderte Rechtsklarheit zu schaffen, wird der BfDI die beteiligten Bundesministerien weiterhin intensiv beraten.

Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/14_Abfrage-Impfstatus.html;jsessionid=F9943A08294D83667A28FD779443CF10?nn=251944

Neue NRW-Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bettina Gayk, legt den ersten Bericht vor

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen vom 31.08.2021.

Die Landesbeauftragte berichtet damit über ihre Tätigkeit sowie über Entwicklungen zu Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit.

Bei der Vorstellung ihres ersten Berichts zeigte sich die im Mai gewählte Landesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit, Bettina Gayk, verwundert: Bei manchen öffentlichen Stellen in NRW herrscht noch die alte Geheimniskrämerei. Dabei wird das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) im November dieses Jahres zwanzig Jahre alt und soll Verwaltungshandeln transparenter machen. Die Bürger*innen in NRW sollen ihrer Verwaltung auf den Zahn fühlen können. „Trotz inzwischen vorhandener Routine mit IFG-Anfragen schieben manche Behörden immer noch Geheimhaltungsinteressen vor, die nach dem IFG NRW unbeachtlich sind“, sagte Gayk. Das zeigen einige Fälle im Bericht, bei denen es um Finanzierungen, Verträge oder auch nicht optimales Verwaltungshandeln ging, für das sich die Bürger*innen interessierten.

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Datenschutz für Kinder: Neuer Workshop für Berliner Grundschulen

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Zum neuen Schuljahr veröffentlicht die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, ihr überarbeitetes medienpädagogisches Angebot und bietet Berliner Grundschulen ein neues und kostenloses Workshop-Format an.

Der Workshop „Datenschutz für Kinder“ richtet sich speziell an die Jahrgangsstufen 4 bis 6. Verteilt über fünf Unterrichtsstunden vermittelt der Workshop digitale Kompetenzen und führt in die Datenschutzwelt ein. Die Schüler*innen entdecken spielerisch, was Daten sind, wie sie erhoben werden und wieso sie schützenswert sind. Warum Datenschutz auch im Homeschooling wichtig ist, wird in einem Video erläutert.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Information über personalisierte Werbung: Durch das Basteln von fiktiven Werbeanzeigen vertiefen die Schüler*innen ihr Verständnis von personalisierter Werbung und der Nutzung veröffentlichter Daten. Anhand von praxisnahen Fallbeispielen, diskutieren die Schüler*innen, wie sie sich persönlich verhalten würden. Am Ende des Workshops wird ein Datenschutzvertrag geschlossen.

„Kindern frühzeitig zu vermitteln, was personenbezogene Daten sind, was sich hinter dem Begriff Datenschutz verbirgt und wie sie selbst Einfluss darauf nehmen können, was mit ihren Daten geschieht, ist mir ein ganz besonderes Anliegen. Mit Hilfe von Spielen und interaktiven Einheiten lernen die Schüler*innen in unserem neuen Workshop, welche Rechte sie haben, wie sie sich persönlich schützen und insbesondere, wie sie sich im Internet sicher bewegen können“, sagt Maja Smoltczyk, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Auf www.data-kids.de finden Grundschulkinder, Lehrkräfte und Eltern umfangreiche Materialien, die dabei helfen, sich in der Welt des Datenschutzes besser zurechtzufinden.

Interessierte Lehrkräfte können sich per E-Mail oder telefonisch für den Workshop anmelden.

Tel.:  +49 30 13889 – 124
E-Mail:  medienkompetenz@datenschutz-berlin.de
Webseite: www.data-kids.de

HBDI begleitet Projekt TeleCOVID Hessen über verschiedene Entwicklungsstufen

Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 12.08.2021.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) war bei dem Projekt TeleCOVID Hessen von Beginn an beratend tätig und hat kontinuierlich auf die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen hingewirkt. Dadurch konnte sichergestellt werden, dass auch die Rechte der betroffenen Patientinnen und Patienten bei dieser innovativen telemedizinischen Lösung gewahrt bleiben.

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Mängel auf allen Ebenen: Berliner Aufsichtsbehörde konfrontiert Webseiten-Betreibende mit rechtswidrigem Tracking

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Angesichts der andauernden Defizite beim Einsatz von Tracking-Techniken und Drittdiensten auf Webseiten hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine großangelegte Aktion gestartet. Rund 50 Berliner Unternehmen erhalten in diesen Tagen postalisch die Aufforderung, das Tracking auf ihren Webseiten in Einklang mit den geltenden Datenschutzregeln zu bringen. Andernfalls wird die Aufsichtsbehörde förmliche Prüfverfahren einleiten, die zu einer Anordnung oder einem Bußgeld führen können.

„Die Rechtslage ist eindeutig: Wenn Webseiten-Betreibende das Verhalten ihrer Nutzer*innen mit Hilfe von Cookies und anderen Technologien verfolgen wollen, benötigen sie dafür eine Rechtsgrundlage“, sagt Maja Smoltczyk, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Auch wenn viele Webseiten mittlerweile differenzierte Cookie-Banner mit mehreren Ebenen anzeigen, wird hiermit häufig gar keine wirksame Einwilligung eingeholt.

Mit dem Einsatz von Tracking-Techniken und Drittdiensten geht die Verarbeitung personenbezogener Daten einher, mindestens der IP-Adresse der Nutzer*innen. Dies dient meist nicht nur dazu, das Verhalten von Nutzer*innen zu analysieren, sondern auch Persönlichkeitsprofile über die gesamte Internetnutzung zu erstellen und anzureichern. Diese Daten werden regelmäßig an eine Vielzahl von Werbenetzwerken in der ganzen Welt übermittelt.

„Aus dem Datenschutzrecht ergibt sich, dass es ebenso einfach sein muss, Tracking abzulehnen, wie darin einzuwilligen. Die Ablehnung darf nicht aufwendiger oder gar versteckt sein“, erklärt die Datenschutzbeauftragte. „Zudem werden die Einwilligungsabfragen gerne eingebettet in unvollständige oder missverständliche Angaben und Beschriftungen. Wie die Webseitenbetreibenden bei solch einer Gestaltung nachweisen wollen, dass die Nutzer*innen freiwillig und informiert zugestimmt haben, ist mir ein Rätsel.“

Bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gehen neben persönlichen Beschwerden vermehrt auch allgemeine Prüfanregungen zu Tracking-Prozessen auf Webseiten ein. Die Masse an Hinweisen zeigt nicht nur die Bedenken der Bürger*innen auf, sondern ist auch ein Indikator, wie viele Webseitenbetreibende sich nach wie vor damit schwertun, den rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.

Für ihre Aktion hat die Aufsichtsbehörde die Gestaltungsmerkmale und konkreten Datenströme auf den ausgewählten Webseiten dokumentiert und die Betreibenden mit den konkreten datenschutzrechtlichen Defiziten konfrontiert. In ihren Schreiben setzt sie die dokumentierten Sachverhalte in Relation zu den rechtlichen Bestimmungen und weist auf besonders kritische Punkte im Einzelfall hin. Neben den oben genannten Mängeln stellt es auch ein anhaltendes und großes Problem dar, in welchem Ausmaß Tracking auf andere Rechtsgrundlagen als auf eine Einwilligung gestützt wird, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen hierfür erfüllt sind.

Die Hinweisschreiben wurden an Unternehmen gesendet, deren Cookie-Banner als besonders mangelhaft aufgefallen sind, die vergleichsweise viele Nutzer*innen haben oder die möglicherweise besonders sensitive Daten verarbeiten. Betroffen sind Unternehmen aus diversen Branchen, insbesondere Online-Handel, Immobilien, Finanzen, Soziale Netzwerke, Recht- Dienstleistungen, Software, Gesundheit, Bildung und Vergleichsportale.

Die Verantwortlichen wurden aufgefordert, die Datenverarbeitung unverzüglich in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu bringen. In jedem Fall erfolgt eine zweite Dokumentation der Webseiten, die je nachdem, ob vergangene und/oder andauernde Verstöße festgestellt werden, weitere Maßnahmen der Behörde nach sich ziehen kann.

„Die Aktion ergänzt die bereits laufenden Prüfverfahren, die auf persönlichen Beschwerden beruhen und ist ein Signal an Berliner Webseitenbetreibende“, sagt Maja Smoltczyk, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.