Freiheit vs. Sicherheit – Veranstaltung „Watching You“ mit Film und Diskussion am 17. Oktober

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 25.09.2024

Big Brother is watching you – wie sieht die Überwachungswirklichkeit 40 Jahre nach George Orwells Dystopie 1984 aus? Biometrische Gesichtserkennung, komplexe automatisierte Datenanalysen: Die Tendenz zur allumfassenden Überwachung und deren Grenzen stehen im Mittelpunkt einer Kino- und Diskussionsveranstaltung am Donnerstag, 17. Oktober 2024, ab 18 Uhr in Mainz. In Kooperation mit dem Kino CinéMayence zeigt der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte den aktuellen Dokumentarfilm WATCHING YOU – DIE WELT VON PALANTIR UND ALEX KARP. Vor dem Film diskutiert er mit dem Präsidenten des Landeskriminalamts Mario Germano und dem Autor Adrian Lobe über das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

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LfDI Rheinland-Pfalz: Datenschutz als Daueraufgabe – Der Landesbeauftragte im Praxisaustausch mit Kommunen

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 25.09.2024

Die Datenschutzbeauftragten von rund 50 rheinland-pfälzischen Kommunen treffen sich heute in Landstuhl. Eingeladen hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Im Zentrum des Treffens stehen datenschutzrechtliche Fragen aus dem Alltag der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Das Netzwerktreffen, das seit 2007 jährlich stattfindet, ist als wichtiges Forum für den engen und praxisnahen Austausch zwischen den Kommunen und der Aufsichtsbehörde etabliert.

Die Datenschutzbeauftragten der rheinland-pfälzischen Kommunen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer großen Bandbreite an Rechts- und Verwaltungsfragen konfrontiert. Neue Gesetze, zusätzliche kommunale Pflichten und die Anforderungen der Digitalisierung sorgen dabei für steigende Herausforderungen. „Wir wissen und erkennen an, welch gute Arbeit die behördlichen Datenschutzbeauftragten in den rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden leisten. Wir setzen uns stetig dafür ein, dass die Datenschutzbeauftragten seitens ihrer Dienststellen mit genügend Zeit und Ressourcen für ihren Job ausgestattet sind“, betont Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. „Zu unserer Unterstützung der Datenschutzbeauftragten zählt aber insbesondere auch die Wissensvermittlung und die Möglichkeit, über konkrete, manchmal knifflige datenschutzrechtliche Fragen direkt mit uns ins Gespräch zu gehen. Unser jährliches Netzwerktreffen ist dafür ein großartiges Forum. Nicht zuletzt lernen wir als Aufsichtsbehörde von den geschilderten Fällen der Kommunen – und von den Lösungsstrategien, die sich im Alltag bewähren.“

Auf der Tagesordnung des Netzwerktreffens stehen etwa der Datenschutz in der Schule, die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes sowie die datenschutzrechtlichen Herausforderungen bei der kommunalen Wärmeplanung. Auch die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Erbenermittlung werden in den Blick genommen. Vertreter der Kommunen berichten über die Erfolge der bereits gelebten interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes und stellen eine Software zum Datenschutzmanagement vor. Daneben gibt es reichlich Raum für die Erörterung konkreter Datenschutzfälle aus Sicht der kommunalen Datenschutzbeauftragten und der Aufsichtsbehörde.

Das Netzwerktreffen ist ein Baustein der Informationsangebote des Landesdatenschutzbeauftragten für Kommunen, zu denen insbesondere die im Internet frei verfügbare „Kommunale Fallbörse“ (https://www.datenschutz.rlp.de/themen/fallboerse) gehört. Auch die Informationen und Erkenntnisse aus dem Netzwerktreffen werden in die ständig aktualisierte und mit neuen Fällen angereicherte Fallbörse einfließen. Der Landesbeauftragte wertet zudem aktuell eine Umfrage zu den zeitlichen und personellen Ressourcen behördlicher Datenschutzbeauftragter in Rheinland-Pfalz aus. Die Erkenntnisse aus der Erhebung sollen für die weitere Unterstützung der Datenschutzbeauftragten genutzt werden.

Weitere Informationen: https://www.datenschutz.rlp.de/themen/fallboerse

Gesichtserkennung in Sachsen ist ein tiefer Eingriff in die Grundrechte

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte appelliert an die Sicherheitsbehörden im Freistaat, beim Einsatz von Gesichtserkennungssystemen die Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit zu wahren.
Anlässlich des im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Asyl- und Sicherheitspakets der Bundesregierung weist Dr. Juliane Hundert auf die aktuelle Situation in Sachsen hin:

»Die Polizeidirektion Görlitz setzt für strafprozessuale Ermittlungsverfahren stationäre und mobile Kameras ein. Mit dieser Technik lassen sich Bildaufzeichnungen in hoher Auflösung anfertigen. Ein automatisierter biometrischer Abgleich von aufgezeichneten Gesichtsbildern mit zuvor hinterlegten Referenzbildern findet nach meinen Erkenntnissen bisher in ausgewählten Fällen und ausschließlich auf richterlicher Anordnung statt. Gleichwohl halte ich diese Maßnahmen für höchst bedenklich. Werden beim Passieren von Videokameras von unbeteiligten und nicht verfahrensrelevanten Personen biometrische Muster ihrer Gesichter erstellt, erreicht die Maßnahme eine Eingriffstiefe, die nicht ansatzweise von den aktuell geltenden Ermittlungsbefugnissen in der Strafprozessordnung gedeckt ist. Für einen solchen massenhaften biometrischen Abgleich im Strafverfahren bedarf es einer bestimmten, normenklaren gesetzlichen Grundlage.
Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu präventiven Maßnahmen der automatisierten Kennzeichenerfassung dürfte kein Zweifel bestehen, dass die biometrische Verarbeitung und ein Abgleich der Gesichtsbilder sämtlicher Personen, die eine Überwachungskamera im öffentlichen Raum passieren, mangels hinreichender Rechtsgrundlage gegen die Verfassung verstößt. Zu beachten sind überdies die europarechtlichen Anforderungen der neuen KI-Verordnung, die von den bestehenden Regelungen nicht annähernd erfüllt werden.«

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte verfügt über keine Interventionsmöglichkeit bei polizeilichen Maßnahmen, die richterlich angeordnet wurden. Gerichte unterliegen nicht ihrer Aufsicht. Insofern sind auch keine datenschutzaufsichtsbehördlichen Anordnungen gegen polizeiliche Datenverarbeitungen möglich, die die Polizei aufgrund richterlicher Beschlüsse durchführt. Gleichwohl appelliert Dr. Juliane Hundert an Polizei und Staatsanwaltschaften in Sachsen, solche Maßnahmen nicht zu beantragen, sowie an die Gerichte, solche Maßnahmen nicht anzuordnen: »Dem Sächsischen Innenministerium und dem Sächsischen Justizministerium habe ich meine Auffassung zur Kenntnis gegeben.«

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat sich des Themas ebenfalls angenommen und in ihrer Entschließung vom 20. September 2024 auf die hohen rechtlichen Hürden für die Nutzung automatisierter Gesichtserkennungssysteme hingewiesen.
Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz- und die Informationsfreiheit (BfDI) hat sich zum aktuellen Gesetzgebungsvorhaben des Bundes kritisch zu Wort gemeldet.

Weiterführende Links:
Entschließung der DSK: Vorsicht bei dem Einsatz von Gesichtserkennungssystemen durch Sicherheitsbehörden
Stellungnahme der BfDI zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung

Entschließung zum Einsatz von Gesichtserkennungssystemen durch Sicherheitsbehörden

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 20.09.2024

Bereits jetzt setzen einige Behörden Technologien zur automatisierten Gesichtserkennung ein und berufen sich dabei auf unspezifische Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus gibt es Bestrebungen der Politik, das Instrument der automatisierten Gesichtserkennung in unterschiedlichen Einsatzszenarien zu erlauben

Der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen kann ein sehr intensiver Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen sein, dies gilt insbesondere beim Einsatz im öffentlichen Raum. Erfasst werden dadurch viele Menschen, die dafür keinerlei Anlass gegeben haben.

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Veröffentlichung des Jahresberichts 2023

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 17.09.2024

Im Abgeordnetenhaus von Berlin hat heute Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), ihren Jahresbericht für das Jahr 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Bericht gibt auf 174 Seiten detaillierte Einblicke in die Arbeit der Aufsichtsbehörde auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene.

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