Kommunale Champions 2024: Vier kommunale Stellen erhalten Auszeichnung

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 05.11.2024

Vier kommunale Stellen erhalten Auszeichnung für vorbildliche Ideen, Datenschutz und Informationsfreiheit lokal umzusetzen. Preisträger sind das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, die Stadt Offenburg, die Stadt Stuttgart und die Stadt Freiburg.

LfDI Prof. Dr. Tobias Keber: „Die Preisträgerinnen haben sich beispielgebend und innovativ mit dem Datenschutz und der Informationsfreiheit auseinandergesetzt und dabei innovative Konzepte entwickelt, die künftig sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch den Verwaltungen sehr nützen können.“

Weiterlesen Kommunale Champions 2024: Vier kommunale Stellen erhalten Auszeichnung

Global Privacy Assembly beschließt Resolution für vertrauenswürdigen internationalen Datenverkehr

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 04.11.2024

Jersey, 01.11.2024
Die Konferenz vom 28. Oktober bis zum 1. November in Jersey hat insbesondere Empfehlungen zum vertrauenswürdigen internationalen Datenverkehr oder Data Free Flow with Trust (DFFT) verabschiedet.

Die Resolution zu DFFT wurde durch die Delegation der BfDI angestoßen und gemeinsam mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten ausgearbeitet. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der deutschen Delegation an der Versammlung der internationalen Datenschutzaufsichtsbehörden, der Global Privacy Assembly (GPA), in Jersey teilgenommen.
BfDI Prof. Dr. Specht-Riemenschneider erklärt: Die Regeln für grenzüberschreitenden Datenverkehr sind wichtig für den internationalen Datenschutz. Die GPA-Mitglieder haben nun die datenschutzrechtlichen Kernelemente für DFFT festgelegt. Diese Empfehlungen schaffen eine gute Grundlage für eine stärkere Annäherung der Rechtsrahmen und der Übermittlungsinstrumente wie Standardvertragsklauseln oder Zertifizierung für sichere und vertrauenswürdige Datentransfers. Die Resolution zu DFFT wurde gemeinsam mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten ausgearbeitet.  Neben dem grenzüberschreitenden Datenverkehr standen insbesondere technologische Themen auf der Agenda der diesjährigen Konferenz. Die BfDI hat hier unter anderem an einer Paneldiskussion zu datenschutzrechtlichen Fragen in Bezug auf sogenannte Large Language Models als Technologie der Künstlichen Intelligenz teilgenommen und die aktuelle Arbeit der International Working Group on Data Protection in Technology (IWGDPT oder „Berlin Group“) vorgestellt, der sie vorsitzt. Die GPA kommt jährlich zusammen und umfasst derzeit über 130 Mitglieder aus aller Welt. Sie ist damit die größte internationale Vereinigung von Datenschutzbehörden. Die Mitglieder der Versammlung diskutieren unterjährig  weltweitrelevante datenschutzpolitische und datenschutzrechtliche Themen in Expertengruppen.

Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/14_GPA-Resolution-Jersey.html?nn=251944

Datenschutzbeauftragte zum Sicherheitspaket: Pläne der Landesregierung versetzen mich in Alarmbereitschaft

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen vom 28.10.2024

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk, sieht die Pläne der Landesregierung für verschärfte Sicherheitsmaßnahmen in Teilen kritisch. Insbesondere die angedachte Erweiterung von Befugnissen für den Verfassungsschutz sowie die Verwendung von Künstlicher Intelligenz zur Gesichtserkennung im Internet hätten tiefe Eingriffe in die Freiheiten aller Bürger*innen zur Folge, die kaum zu rechtfertigen sind.

Weiterlesen Datenschutzbeauftragte zum Sicherheitspaket: Pläne der Landesregierung versetzen mich in Alarmbereitschaft

Kontrolle der SDTB sorgt für Verbesserung des Datenschutzes auf über 1.500 sächsischen Websites

Infolge einer großangelegten Prüfung der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (SDTB) haben über 1.500 Website-Betreiber und -Betreiberinnen beim Datenschutz ihrer Seiten nachgebessert. Während einer Kontrolle im Mai dieses Jahres hatte die SDTB bei 2.300 von 30.000 sächsischen Internetauftritten den rechtswidrigen Einsatz von Google Analytics festgestellt. In all diesen Fällen wurden mit dem Webanalyse-Dienst Daten gesammelt, ohne dass die Besucherinnen und Besucher zuvor eingewilligt hatten: in das Setzen von Analytics-Cookies und/oder den Aufbau von Serververbindungen zu Google Analytics.

Sachsens Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert:
»Bei der Nutzung des Internets nicht ungefragt getrackt zu werden, ist vielen Bürgerinnen und Bürgern wichtig. Durch die automatisierten Webseiten-Scans meiner Behörde konnte nicht nur eine Vielzahl an Datenschutzverstößen ermittelt, sondern inzwischen auch zum überwiegenden Teil beseitigt werden. Auf zwei Dritteln der identifizierten Websites wird nunmehr auf den Einsatz von Google Analytics zur Nachverfolgung des Nutzerverhaltens verzichtet, oder es wird vorher um eine eindeutige Einwilligung gebeten. Die Kontrolle bewirkte zudem, dass Verantwortliche auch bei anderen Diensten das Datenschutzniveau verbesserten. Dadurch sank beispielsweise die Anzahl der Cookies auf den geprüften Websites um die Hälfte. Für den Datenschutz im Internet ist das eine gute Nachricht. Weitere automatisierte Website-Prüfungen sind bereits in Planung.«

Verantwortliche, die trotz der Aufforderung der SDTB weiterhin rechtswidrig Nutzerdaten mit Google Analytics verarbeiten, müssen nun mit Sanktionen rechnen. Der Aufsichtsbehörde steht ein umfassender Katalog von Untersuchungs- und Abhilfebefugnissen zur Verfügung, um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durchzusetzen.

Große Resonanz bei Verantwortlichen
Im Zusammenhang mit der Website-Prüfung bearbeitete die SDTB 300 schriftliche Rückmeldungen sowie 250 Anrufe. Vor allem Unternehmen und Vereine benötigten Hilfestellung bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen. In den Anfragen ging es nicht nur um Google Analytics, sondern beispielsweise auch um die richtige Einbindung von Zahlungsdienstleistern bei Onlineshops und die Einbettung von Videos aus sozialen Netzwerken.

In den Beratungsgesprächen stellte sich des Weiteren heraus, dass oftmals eine erhebliche Zahl von Einwilligungsbannern (auch »Cookie-Banner« genannt) nicht das taten, was die Einstellungen den Nutzerinnen und Nutzern versprachen. Zum Teil wurden Dienste ausgeführt und Cookies gesetzt, obwohl die Einstellungen »aus« signalisierten. Das war vielen Verantwortlichen nicht bewusst.
Die SDTB forderte die betroffenen Website-Betreiber und -Betreiberinnen auf, diesen Fehler umgehend zu beheben.

Weiterführende Links:
Hinweise der SDTB zum Einsatz von Google Analytics und weiteren Diensten
Pressemitteilung vom 13.06.2024: SDTB kontrolliert 30.000 Websites und weist 2.300 Verantwortliche auf Datenschutzverstöße hin
[Dokument] Statistik zur Datenschutzkontrolle der SDTB bei Websites im Juni und Oktober 2024

Freiheit vs. Sicherheit: „Nicht jedes technische Mittel darf reflexartig für die Polizeiarbeit gefordert und genutzt werden“

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 18.10.2024

Das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit stand im Zentrum des Film- und Diskussionsabends „Watching You“ am 17. Oktober im Kino CinéMayence in Mainz. Anlässlich des 40. Jahrestags der fiktiven Gegenwart von George Orwells Roman „1984“ sprach der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, mit dem Präsidenten des Landeskriminalamts Mario Germano sowie dem Autor Adrian Lobe über die Überwachungswirklichkeit in Deutschland.

Die Einordnung heutiger Überwachungstechniken und zugehöriger gesellschaftlicher Mentalitäten nahm der Politikwissenschaftler und Autor Adrian Lobe vor. In seinem Impulsvortrag schlug Lobe, von dem auch das 2019 erschienene Sachbuch „Speichern und Strafen“ stammt, einen Bogen von der architektonischen Idee des Panoptikums zur größten kommerziellen Überwachungsfirma der Welt, dem US-amerikanischen Unternehmen Palantir. Dabei machte er klar: „Es ist nicht Big Tech oder der böse Staat, der das Überwachungsnetz immer dichter webt, sondern der Bürger selbst. Wildkameras in Schrebergärten, Babyfon im Schlafzimmer, Dashcam im Auto, Bodycams in der Bahn, Hawk-Eye im Stadion – der panoptische Blick ist überall. Big Brother erhält in der digitalen Kontrollgesellschaft Unterstützung durch eine Armee von Little Brothers.“

Die anschließende, von der stellvertretenden Landesbeauftragten Dr. Daniela Franke moderierte Diskussion beleuchtete die Tendenz zur allumfassenden Überwachung aus freiheitsrechtlicher und sicherheitsbehördlicher Perspektive. Mario Germano, Präsident des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamts, wies angesichts immer wachsender Datenmengen auf die Notwendigkeit hin, algorithmische Unterstützung zur Strukturierung und Analyse der Daten heranzuziehen. Er betonte dabei, dass sich die Analyse auf die bereits regulär bei den Polizeibehörden befindlichen rechtmäßig erhobenen Daten beziehe und es dem Landeskriminalamt nicht um die Anreicherung aus weiteren Quellen gehe. Die Behörde prüfe derzeit verschiedene Produkte auf dem Markt und sei nicht auf einen bestimmten Anbieter festgelegt. Die Sicherheit und Geschlossenheit der Datenbestände der Polizei habe bei allen Überlegungen oberste Priorität. „Der ‚Große Bruder‘ unserer Gegenwart sind nicht die staatlichen Institutionen, sondern die Datenkraken Meta, TikTok und Co., denen die Menschen ihre privaten Daten vorbehaltlos zuliefern. Die Bürgerinnen und Bürger können den staatlichen Stellen vertrauen“, hielt Mario Germano fest.

Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Dieter Kugelmann betonte, dass der Ausgangspunkt in jeder Diskussion um Freiheit und Sicherheit zunächst die Freiheit sein müsse, Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit hingegen seien immer legitimierungsbedürftig. Die in Deutschland diskutierte Überwachungsgesamtrechnung sei ein sinnvolles Werkzeug, um den Umfang der von den Sicherheitsbehörden ausgeübten Maßnahmen abschätzen und damit demokratisch kontrollieren zu können. Der Landesdatenschutzbeauftragte mahnte: „Die Balance von Freiheit und Sicherheit in Deutschland funktioniert nur auf Basis einer gut gelebten Sicherheitskultur in der freiheitlichen Demokratie. Nicht jedes technische Mittel, das verfügbar wäre, darf reflexartig für die Polizeiarbeit gefordert und genutzt werden. Hier stehen auch die Polizeibehörden in der Verantwortung: Sie müssen zu einer ausgewogenen Sicherheitskultur beitragen. Dann dürfen sie auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erwarten.“

Der Landesdatenschutzbeauftragte hob zudem hervor, dass das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Veranstaltung die Relevanz des Themas zeige. So waren alle Tickets für den Film- und Diskussionsabend innerhalb weniger Tage vergriffen. Prof. Kugelmann kündigte an, das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit weiterhin engagiert im Blick zu halten und zum öffentlichen Diskurs mit Publikationen und Veranstaltungen beizutragen.

Der Dokumentarfilm WATCHING YOU – DIE WELT VON PALANTIR UND ALEX KARP (Deutschland 2024 | R: Klaus Stern) vertiefte schließlich die kritische Auseinandersetzung mit globalen Überwachungsinteressen. Der Dokumentarfilm forscht anhand der US-Firma Palantir und deren Gründer Alex Karp dem Zusammenhang von Überwachung, Politik und Wirtschaft nach. Das öffentlich zurückhaltend auftretende Unternehmen entwickelt und vermarktet Datenanalyse-Software, die weltweit von Militärs und Polizeibehörden eingesetzt wird oder werden soll – auch in Deutschland. Sowohl inhaltlich als auch stilistisch betont der sehenswerte Film die Intransparenz von Palantir und problematisiert zugleich die kaum einschätzbare Macht dieser größten kommerziellen Überwachungsfirma der Welt.

Weitere Informationen:
Vortrag „Vom Panoptikum zu Palantir“ von Adrian Lobe im Volltext<https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/datenschutz/Dokumente/Lobe_Vom_Panoptikum_zu_Palantir_final.pdf>