Bayerische öffentliche Stellen und Telemedien
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 22.12.2021
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht neue Orientierungshilfe
Zahlreiche bayerische öffentliche Stellen betreiben Internetpräsenzen. Auch diese Verwaltungstätigkeit spielt sich nicht im rechtsfreien Raum ab. Der Bundesgesetzgeber hat zum 1. Dezember 2021 ein Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz erlassen, das unter anderem Vorschriften zum „Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen“ enthält. Unter der etwas sperrigen Bezeichnung finden sich Regelungen, die insbesondere mit den Themen „Cookies“ und „Einwilligungsbanner“ – zumindest aus Sicht vieler Nutzerinnen und Nutzer – zwei Grundärgernisse der Internetnutzung betreffen.