Datenschutzkonferenz zur Verarbeitung des Impfstatus von Beschäftigten

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat ihren Beschluss zur Verarbeitung des Impfstatus von Beschäftigten durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber veröffentlicht. Für eine grundsätzliche Abfrage des Impfstatus sehen die Datenschutzaufsichtsbehörden keine gesetzliche Grundlage.

In Einzelfällen ist die Abfrage auf Grundlage gesetzlicher Regelungen jedoch möglich, beispielsweise wenn Beschäftigte einen Anspruch auf Geldentschädigung (Lohnersatz) während einer Quarantäne geltend machen. Den vollständigen Beschluss finden Sie auf unserer Webseite.

Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2021/17-DSK-Impfstatus-Besch%C3%A4ftigte.html;jsessionid=D2C6136308ADD70BB79BC689D2F6CC14?nn=251928

„Zeit der Umbrüche“: Amtszeit von Maja Smoltczyk als BlnBDI endet

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Am 27. Oktober 2021 endet die 5-jährige Amtszeit von Maja Smoltczyk als Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) nach Ablauf von fast sechs Jahren. Da sich das Parlament auch während der gesetzlich zulässigen 9-monatigen Verlängerung der Amtszeit von Frau Smoltczyk nicht auf eine Nachfolge einigen konnte, übernimmt ab dem 28. Oktober bis zu einer Neuwahl ihr Stellvertreter Volker Brozio die Behördenleitung.

Die Amtszeit von Maja Smoltczyk war von elementaren Umbrüchen im Datenschutz geprägt: Das Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) mit unmittelbarer Geltung in allen europäischen Mitgliedsstaaten gleich nach ihrer Ernennung leitete eine neue Ära ein – mit erheblichen Herausforderungen sowohl für alle datenverarbeitenden Stellen in Wirtschaft und Verwaltung als auch für die Aufsichtsbehörden. Diese fanden sich nunmehr in einem europaweiten Netzwerk der Zusammenarbeit wieder, für das völlig neue Verfahren entwickelt werden mussten.

“Die Europäisierung des Datenschutzrechts ist die Antwort auf eine über alle Grenzen hinweg digitalisierte Welt zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Grundrechte“, sagt Smoltczyk. In diesem Bewusstsein hat sich die Berliner Aufsichtsbehörde auf nationaler und auf europäischer Ebene sehr intensiv in den Prozess der praktischen Umsetzung der neuen europäischen Regeln eingebracht. Zahlreiche europaweit verbindliche Auslegungen wurden unter maßgeblicher Beteiligung der Berliner Behörde verfasst. Nur als ein Beispiel sei hier die intensive Mitarbeit an der Entwicklung von Empfehlungen zur Umsetzung der vom Europäischen Gerichtshof in seinem Schrems-II-Urteil definierten datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Übermittlung von Daten in Drittstaaten genannt, die zur Unterstützung datenexportierender Unternehmen gedacht sind.

„Festzuhalten ist: Die DS-GVO hat das öffentliche Bewusstsein für den Schutz personenbezogener Daten enorm gestärkt“ so die Behördenleiterin Maja Smoltczyk. Dies ist nicht zuletzt an der erheblichen und dauerhaften Steigerung der Eingaben und Anfragen bei der Berliner Aufsichtsbehörde seit Wirksamwerden der DS-GVO im Mai 2018 abzulesen. Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, mussten die Arbeitsprozesse der Behörde umfassend modernisiert und an die neuen Anforderungen angepasst werden. „Erfreulich ist, dass es nach intensiven Verhandlungen gelungen ist, eine dringend notwendige personelle und finanzielle Verstärkung der Behörde zur Bewältigung dieser Herausforderungen durch das Berliner Abgeordnetenhaus zu erreichen“, sagt Smoltczyk.

Thematisch war die Zeit vor allem geprägt durch Fragen des Datenschutzes im Zuge der Digitalisierung von öffentlicher Verwaltung und Schulen, der Verarbeitung von Daten in den Berliner Krankenhäusern und in der öffentlichen Gesundheitsverwaltung, durch die Beratung von Wirtschaft und Verwaltung hinsichtlich der Umsetzung der DS-GVO, die Begleitung zahlloser Gesetzesvorhaben sowie in den vergangenen zwei Jahren durch vielfältige Fragen in Verbindung mit Maßnahmen der Pandemie-Bekämpfung.

Unter Maja Smoltczyk richtete die Behörde eine Start-up-Sprechstunde ein, um junge Wirtschaftsunternehmen zu beraten, wie datenschutzrechtliche Anforderungen von Beginn an im jeweiligen Unternehmenskonzept umgesetzt werden können. Entwickelt wurden außerdem Unterrichtsmaterialien sowie eine Homepage speziell für Grundschüler*innen, deren Eltern und Lehrkräfte, um schon die Kleinsten im sicheren Umgang mit ihren Daten im Netz vertraut zu machen und Eltern und Lehrkräfte bei der Vermittlung dieses komplexen Themas zu unterstützen. Diese Angebote erfreuen sich enormer Beliebtheit und sind nunmehr fester Bestandteil der Arbeit der Berliner Behörde.

Mit ihrer weit über den Berliner Raum beachteten Prüfung von Videokonferenzsystemen hat die Behörde nicht nur Orientierung in und nach Pandemiezeiten gegeben, sondern auch ein deutlich erweitertes Angebot datenschutzkonformer Produkte bewirkt. Daneben schufen die neuen Befugnisse der Datenschutz-Aufsichtsbehörden zur Sanktionierung von Datenschutz-Verstößen auch neue Möglichkeiten der Durchsetzung der europäischen Regeln. An der Entwicklung eines deutschen und daran anschließend eines europäischen Bußgeldkonzepts wirkte die Behörde maßgeblich mit. Eine mehrere Wirtschaftsbereiche umfassende Überprüfung von Cookie-Bannern wurde gestartet und wird die Behörde noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die durch den Ausbruch der Corona-Pandemie extrem beschleunigte Digitalisierung von Gesellschaft und Arbeitsleben verwies wie durch ein Brennglas auf umfassenden Nachholbedarf bei der Umsetzung grundlegender datenschutzrechtlicher Anforderungen. Hier konnten zwar mittlerweile wichtige Weichen gestellt und auch erfreuliche Erfolge erzielt werden, jedoch wird für die Nachfolge von Maja Smoltczyk in diesem Zusammenhang noch enormer Handlungsbedarf bestehen.

Im Bereich der Informationsfreiheit hat sich Frau Smoltczyk nicht nur für ein modernes Transparenzgesetz in Berlin, sondern intensiv auch für die Formulierung von Forderungen zur Transparenz algorithmischer Verfahren in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt, die sich letztlich auch die Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten zu eigen gemacht hat.

Maja Smoltczyk zum Ende ihrer Amtszeit:

„Es war eine sehr spannende und herausfordernde Zeit und ich bin dankbar, dass ich an der Gestaltung dieser tiefgreifenden Veränderungen mitwirken durfte. In einer zunehmend digitalisierten Welt sind der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung essenziell, damit Menschen nicht zum reinen Objekt wirtschaftlicher oder politischer Interessen werden. Souveräne Menschen brauchen einen geschützten Raum, in dem sie nicht beobachtet werden, damit sie sich frei entfalten können. Letztlich ist der Datenschutz das grundrechtliche Korrektiv zur Digitalisierung.

Ich bedaure sehr, dass trotz gegenteiliger Ankündigungen bislang keine Evaluierung des Berliner Datenschutzgesetzes erfolgt ist. Darauf hinzuwirken wird genauso wie der Einsatz für ein Transparenzgesetz, das seinen Namen verdient, Aufgabe meiner Nachfolge sein. Der künftigen Leitung wünsche ich in diesem wichtigen Amt daher viel Tatkraft, Fortune und vor allem Standhaftigkeit. Sie oder er wird sich auf eine herausragend qualifizierte Behörde verlassen können, die bereitsteht, auch die zukünftigen Herausforderungen mit viel Engagement und Gestaltungsfreude zu meistern. Ich danke meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre vorbildliche Arbeit. Ohne ihre Fachkunde, ihre Einsatzfreude und ihren Idealismus wären die Erfolge der vergangenen Jahre nicht erreichbar gewesen.“

BfDI startet Konsultationsverfahren zur KI im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 01.10.2021

Am 30. September 2021 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sein Konsultationsverfahren zum Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gestartet.

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LfDI startet Kooperation mit Mainz 05 im Rahmen des „05er Klassenzimmer“ – Kugelmann: „Medienkompetenz soll ein Volltreffer werden

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Die Qualität der Verteidigung zählt mit zu den entscheidenden Faktoren im Fußball, ob eine Mannschaft ein Spiel gewinnt oder verliert. Dass es auch digital einiges zu verteidigen gibt, lernen Schülerinnen und Schüler ab sofort in dem Modul „Digitale Selbstverteidigung“, mit dem der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) sich im Aktionsprogramm „05er Klassenzimmer“ des 1. FSV Mainz 05 e.V. beteiligt.

In den Veranstaltungen, die in Räumen des Stadions des Fußballvereins stattfinden, erfahren die Schülerinnen und Schüler wie sie sich und ihre Daten beim Benutzen ihres Smartphones und beim Surfen im Internet schützen können. Das Modul zur „Digitalen Selbstverteidigung“ basiert auf dem Schülerworkshop-Programm des LfDI, welches seit über 10 Jahren angeboten wird. Hier geht es um Fragen der Geschäftsmodelle von sozialen Netzwerken, Selbstdatenschutz, Smartphones und Apps sowie auch aktuelle datenschutzpolitische Fragen – wie beispielsweise Fake-News im Vorfeld der Bundestagswahl. „Wissen um die eigenen Daten und wie ich sie vor Datenmissbrauch verteidigen kann, ist und bleibt Grundkompetenz digitaler Souveränität“, so LfDI Prof. Dr. Dieter Kugelmann. „Wir werden Heranwachsende auf diesem Weg auch weiterhin begleiten und sie mit dem ausstatten, was ihren Online-Alltag sicherer macht. Über Kooperationen wie der mit Mainz 05 bringen wir dieses Wissen auch an andere Lernorte.“

Neben der neuen Kooperation mit Mainz 05 hat der LfDI im Zuge des Corona-Schuljahr 2020/21 auch grundsätzliche Erweiterungen seiner Workshops durchgeführt. „Wir haben auf die Schulschließung mit dem Angebot digitaler Online- und Hybridworkshops reagiert“, so Prof. Kugelmann. „Unsere Referentinnen und Referenten haben dabei methodisch-didaktisch angepasste Inhalte mit den Schülerinnen und Schülern über die unterschiedlichen Videoplattformen durchgeführt.“ Es hat sich gezeigt, dass das Format Online-Workshop grundsätzlich auch außerhalb Pandemiezeiten ein Angebot bleiben wird, da es den Schulen zum Teil mehr Flexibilität gibt, die Inhalte in den Unterrichtsbetrieb einzubinden. Die Schülerinnen und Schüler sind inzwischen an die digitalen Systeme gewohnt und die Benutzung funktioniert routiniert.

Bei rund 5000 Workshops, die der LfDI inzwischen von der Grundschule bis zur Oberstufe und in die berufliche Bildung hinein durchgeführt hat, sind die Inhalte an vielen Schulen mittlerweile fest verankert und regulär eingeplant. Durch den schnellen Wandel an Themen, mittlerweile wird in den Workshops auch über die Smartwatches und Smartspeaker-Geräte in den Haushalten der Teilnehmer sowie die Entwicklungen im Bereich künstlicher Intelligenz (KI) informiert, bleibt das Thema auch für die „alten Hasen“ ein Dauerbrenner.

Die Veranstaltungen des LfDI werden für die Schulen kostenlos angeboten, da er bei der Finanzierung aus dem Bereich Verbraucherschutz des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) mit Mittel unterstützt wird. Inhaltlich fügen sie sich in das Landesprogramm Medienkompetenz Macht Schule (MmS) und dem Medienkomp@ss RLP des Bildungsministeriums ein.

Begleitend zu den Präsenz- und Online-Veranstaltungen an den Schulen stellt der LfDI Rheinland-Pfalz die Workshopmaterialien sowie viele weitere Informationen, Flyer und News auf der gemeinsamen Jugendhomepage der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, www.youngdata.de, bereit.

Weitere Informationen:
– Informationen zum „05er Klassenzimmer“ https://www.mainz05.de/engagement/05er-klassenzimmer/ueber-uns/
– Antragsformular reguläre Schülerworkshops https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/online-services/schuelerworkshopformular/?1=1
– Flyer „Datenschutz aus erster Hand“ https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Dokumente/Publikationen/Faltblatt_Mit_Datenschuetzern_lernen.pdf
– Links zu Methoden und Konzepten auf YoungData https://www.youngdata.de/was-gibts-in-deiner-naehe/rheinland-pfalz/materialien-grundschulworkshops/
– Chronologie „10 Jahre Schülerworkshops“ https://www.youngdata.de/index.php?id=441

Berliner Schulgesetz: Reform stärkt den Datenschutz im Bildungsbereich

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Am Donnerstag hat das Abgeordnetenhaus von Berlin weitreichende Änderungen am Berliner Schulgesetz verabschiedet. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, begrüßt die vorgenommenen Änderungen in Bezug auf den Datenschutz: „Damit wird der Einsatz digitaler Lernmittel in den Berliner Schulen auf sichere Füße gestellt“, sagt Smoltczyk. „Ich freue mich, dass das Abgeordnetenhaus meine Vorschläge zur Stärkung des Schutzes personenbezogener Daten von Schüler*innen und Lehrkräften in das Gesetz übernommen hat. Mit den neuen Regelungen sind die Berliner Schulen für das digitale Zeitalter gewappnet.“

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schüler*innen und Lehrkräften bei der Nutzung digitaler Lernmittel im Unterricht. Hier schafft das Schulgesetz nun endlich eine Rechtsgrundlage, die diese Datenverarbeitung explizit erlaubt. Für Schulen bringt das die nötige Rechtssicherheit. So ist beispielsweise die Einholung von Einwilligungen zur Nutzung von Videokonferenzen und des Lernraums Berlin nicht mehr nötig.

Darüber hinaus verpflichtet das Schulgesetz die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, regelmäßig eine Auswahl für die an Schulen in Betracht kommenden digitalen Lehr- und Lernmittel festzulegen. Damit greift das Abgeordnetenhaus eine Forderung der Datenschutzbeauftragten auf. Mit der Regelung soll gewährleistet werden, dass den Schulen die notwendige Hilfestellung bei der Auswahl datenschutzkonformer digitaler Werkzeuge gegeben wird.

Die Datenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass in vielen Schulen noch immer Unsicherheit herrsche, welche Dienste aus Datenschutzsicht unbedenklich eingesetzt werden können. Bislang sei es Aufgabe der Schulleitungen und Lehrkräfte, die Dienste rechtlich, technisch und pädagogisch zu prüfen. Die Neuregelung entlaste die Schulen von dieser Aufgabe und bündele die notwendige rechtliche und technische Prüfung bei der Senatsverwaltung. Bei Wahrnehmung dieses Angebots können die Schulen darauf vertrauen, datenschutzkonforme digitale Lernmittel zu nutzen. Die freiwerdenden Kapazitäten können wieder in der pädagogischen Arbeit zum Einsatz kommen.

„Mit Stolz kann Berlin nun von sich sagen, eines der modernsten Schulgesetze zu haben, das digitalen Unterricht datenschutzgerecht ermöglicht. Das Gesetz kann auch für andere Bundesländer richtungsweisend sein. Jetzt ist die Senatsverwaltung für Bildung gefragt, die veraltete Schuldatenverordnung zu modernisieren und eine Verordnung zu den digitalen Lernmitteln zu erlassen, um das Gesetz in der Praxis mit Leben zu erfüllen“, erklärt die Datenschutzbeauftragte.