IHK Neubrandenburg und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit MV begrüßen Einsatz der Corona-Warn-App zur Kontaktnachverfolgung
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vom 04.02.2022
Bisher waren die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet, Kontaktdaten ihrer Kundschaft zu erheben. Der Zweck war die Kontaktnachverfolgung, um im Falle eines Infektionsgeschehens die Daten an die Gesundheitsämter weiterzuleiten. Dabei waren die Unternehmen dafür verantwortlich, dass die Daten sicher erhoben und aufbewahrt werden. Völlig unabhängig davon, ob Zettel ausgefüllt wurden oder die Erhebung digital stattfand, wie beispielsweise mit der Luca App.